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Reichold, C. (2007). Aufrechnung nach Vorausabtretung. Ein Beitrag zur Entstehung und Auslegung des § 406 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52100-5
Reichold, Carola. Aufrechnung nach Vorausabtretung: Ein Beitrag zur Entstehung und Auslegung des § 406 BGB. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52100-5
Reichold, C (2007): Aufrechnung nach Vorausabtretung: Ein Beitrag zur Entstehung und Auslegung des § 406 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52100-5

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Aufrechnung nach Vorausabtretung

Ein Beitrag zur Entstehung und Auslegung des § 406 BGB

Reichold, Carola

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 353

(2007)

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Abstract

In der vorliegenden Arbeit befasst sich Carola Reichold zunächst eingehend mit der Entstehungsgeschichte des § 406 BGB. Diese Vorschrift bestimmt die Voraussetzungen, unter denen der Schuldner einer abgetretenen Forderung eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Gegenforderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen kann. Die Verfasserin zeigt unter Heranziehung der Gesetzgebungsmaterialien auf, dass ein Redaktionsversehen bei der Entwicklung des Wortlautes der Vorschrift entgegen einer Auffassung in der Literatur nicht festzustellen ist. Im Anschluss erläutert sie Begriffe und Aufbau des § 406 BGB und arbeitet im Einzelnen die verschiedenen Fallgruppen des zweiten Halbsatzes der Norm heraus.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, ob bei einer Vorauszession der Forderung die hierüber gegebene Kenntnis des Schuldners einer Kenntnis der Abtretung i. S. d. § 406 BGB gleichzustellen ist. Nach Darstellung des Diskussionsstandes beleuchtet Carola Reichold den Normzweck und die systematische Einordnung dieser Schuldnerschutzvorschrift. Sie arbeitet heraus, dass der Gedanke des Vertrauensschutzes für die vorliegende Fragestellung maßgebliche Bedeutung hat. Die Verfasserin kommt im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH zu dem Ergebnis, dass die Kenntnis einer Vorausabtretung der Kenntnis der Abtretung i. S. d. § 406 BGB gleichsteht. Im abschließenden Kapitel zeigt sich die praktische Relevanz des Meinungsstreites bei der Frage, wie das Insolvenzrisiko des Zedenten zwischen Schuldner und Zessionar zu verteilen ist, wenn der Zedent, welcher seine Hauptforderung im Voraus abgetreten hat, in Insolvenz gerät.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Verzeichnis der Skizzen zu § 406 BGB 12
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 15
Erstes Kapitel: Entstehungsgeschichte des § 406 BGB 18
§ 1 Gang der Gesetzgebung 18
I. Vorangegangene Regelungen in anderen Zivilrechtskodifikationen und -entwürfen 18
II. Das Gesetzgebungsverfahren zu § 406 BGB 21
1. Die Redaktorvorlage 21
2. Die Beratungen der Ersten Kommission 23
3. Die Vorkommission des Reichsjustizamtes 27
4. Die Beratungen der Zweiten Kommission 29
§ 2 Kritik und Würdigung 31
I. Wortlaut des § 406 BGB 31
II. Redaktionsversehen bei § 406 Hs. 2 Alt. 2 BGB 32
Zweites Kapitel: Grundlegung: Struktur und Fallgruppen des § 406 BGB 36
§ 3 Begriffe und Aufbau 36
I. Bestimmung der Begriffe 36
II. Aufbau und Beweislastverteilung bei § 406 BGB 38
III. Vorausabtretung 41
1. Anwendung des § 406 BGB 41
2. Voraussetzungen der Kenntnis bei Abtretung und Vorausabtretung 45
§ 4 Fallgruppen des § 406, 2. Halbsatz, 1. und 2. Alternative BGB 47
I. Fallkonstellationen der ersten Alternative bei der Abtretung 47
II. Fallkonstellationen der zweiten Alternative bei der Abtretung 48
1. Anwendungsbereich des § 406 Hs. 2 Alt. 2 BGB 48
2. Fallgruppen der zweiten Alternative 52
III. Fallkonstellationen bei der Vorausabtretung 55
1. Vollzogene Vorausabtretung vor Kenntniserlangung 55
2. Kenntnis nur vom Tatbestand der Vorausabtretung 56
Drittes Kapitel: Kenntnis der Vorausabtretung 59
§ 5 Der Diskussionsstand 59
I. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 1976 und die vorangegangene Literatur 59
II. Der nachfolgende Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 61
III. Die Entscheidungen des OLG Köln vom 3. November 2000 und des BGH vom 26. Juni 2002 64
IV. Ansichten in der Literatur 68
§ 6 Vorausabtretung als Gegenstand der Kenntnis 70
§ 7 Schuldnerschutz 74
I. Aufrechnung durch den Schuldner bei §§ 404, 406, 407 BGB 74
II. Schuldnerschutz durch § 404 BGB und § 407 BGB 78
III. Sinn und Zweck des § 406 BGB und das Verhältnis zu §§ 404, 407 BGB 79
1. Schutzrichtungen des § 406 BGB 80
2. Vertrauensschutz durch § 406 BGB 82
3. § 406 BGB als Erweiterung des Schuldnerschutzes von § 404 BGB 85
4. Schutzfunktion nach den Gesetzgebungsmaterialien 87
IV. Weitere Auffassungen in der Literatur 94
§ 8 Interessenverteilung zwischen Zedent, Zessionar und Schuldner 99
I. Nichtbegründung einer Gegenforderung durch den Schuldner 99
II. Vorauszession und Abtretungsverbot 101
III. Aufrechnung nach Abtretung im Handelsrecht 104
1. § 354a HGB 104
2. Wertung hinsichtlich einer Kenntnis der Vorausabtretung 112
IV. Insolvenzrisiko des Zedenten 113
V. Einzelne Entscheidungen 114
Viertes Kapitel: Vorausabtretung und Insolvenz des Zedenten 117
§ 9 Insolvenz des Zedenten und § 406 BGB 117
I. Fallgestaltung 117
II. Interessenlage der Beteiligten 119
§ 10 Insolvenzrechtliche Fragen 120
I. Entstehen der Hauptforderung vor Insolvenzverfahrenseröffnung 121
II. Entstehen der Hauptforderung nach Insolvenzverfahrenseröffnung 126
III. Ergebnis 134
Zusammenfassung und Ergebnis 136
Literaturverzeichnis 139
Sachwortverzeichnis 147