Menu Expand

Cite BOOK

Style

Lenz, T. (2007). Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Eine dogmatische Strukturierung der jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52349-8
Lenz, Torsten. Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG): Eine dogmatische Strukturierung der jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52349-8
Lenz, T (2007): Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG): Eine dogmatische Strukturierung der jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52349-8

Format

Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Eine dogmatische Strukturierung der jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Lenz, Torsten

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 186

(2007)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Torsten Lenz widmet sich einem zwar seit langem bekannten, jedoch bislang - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - nur punktuell behandelten Grundproblem des deutschen Jugendstrafrechts. Er geht der Frage nach, ob das Kernstück des Jugendgerichtsgesetzes - sein Sanktionsinstrumentarium - dogmatisch überzeugend und systematisch widerspruchsfrei geordnet werden kann, oder ob es einer Reform der entsprechenden gesetzlichen Regelungen bedarf, wie es sowohl von Teilen der Literatur als auch von am Gesetzgebungsprozess beteiligten Verfassungsorganen bis hin in die jüngste Vergangenheit immer wieder gefordert wird.

Der Autor sieht im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das entscheidende Prinzip, bei dessen Berücksichtigung sich die formellen und informellen Reaktionsmöglichkeiten, die das Jugendgerichtsgesetz bereithält, nahezu von selbst in ein einheitliches Gesamtsystem fügen. Dessen Teilgebot der Geeignetheit begründet die grundlegende Weichenstellung in Richtung erzieherisch oder aber ahndend ausgerichteter Maßnahme. Sein Teilgebot der Erforderlichkeit sorgt für eine am Maßstab der Belastungsintensität ausgerichtete Reihung der Maßnahmen auf der jeweiligen Schiene, während das Teilgebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne schließlich die Tatschuld als Sanktionsobergrenze festlegt und zugleich Tatschuldunterschreitende Reaktionen im Jugendstrafrecht legitimiert.

Unter Heranziehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelt Lenz eine Rangordnung, in der - nahezu - jede der gegenwärtig vorhandenen Reaktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes ihren Platz findet. Diese Hierarchie bietet Staatsanwaltschaft und Gericht eine gedanklich-rationale Anleitung bei der Maßnahmenwahl und steht zugleich dem Ruf nach der Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Tätigwerdens entgegen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 15
B. Problemstellung 18
I. Die zentrale Bedeutung des Rechtsfolgensystems im JGG 18
II. Kritik wegen fehlender Vorgabe von Auswahlkriterien 19
III. Die fehlende Regelungswirkung der §§ 5, 13 I, 17 II JGG als Basisnormen des Sanktionsbereichs 20
IV. Auswirkungen auf die Sanktionierungspraxis 21
V. Von den gegenwärtigen Reformvorschlägen konstatierter Reformbedarf im Bereich des Rechtsfolgensystems 21
VI. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit strukturierter Auswahlkriterien und die dies anstrebenden Reformkonzepte der letzten Jahre 23
1. Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit 23
a) Das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot 23
aa) Art. 103 II GG als Verankerung für das Erwachsenenstrafrecht 23
bb) Inhalt des Bestimmtheitsgebots für den Rechtsfolgenbereich 24
cc) Verankerung für das Jugendstrafrecht 25
b) Überprüfung der Anforderungserfüllung und Konsequenzen einer etwaigen Nichterfüllung 26
2. Die Reformkonzepte der letzten Jahre 26
a) Das Konzept der AWO (1993) 26
b) Das Konzept der 1. DVJJ-Reformkommission (1992) 27
c) Das Konzept Albrechts (2002) 28
d) Kritik an den Reformkonzepten 29
VII. Untersuchungsgegenstand 31
C. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als entscheidendes Strukturierungsprinzip 33
I. Geschichtliche Entwicklung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu einem Grundsatz mit Verfassungsrang 33
II. Intention und Ausgestaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 34
III. Anwendbarkeit im Bereich des Jugendstrafrechts 36
1. Die Auffassung des öffentlich-rechtlichen Schrifttums 36
2. Die Auffassung des straf- und jugendstrafrechtlichen Schrifttums 36
a) Die Ansicht von Grunewald 36
b) Die Ansicht von Schmidt 37
c) Die Ansicht von Weinschenk 38
d) Die Ansicht von Wolf 39
e) Stellungnahme 40
IV. Problematik der Bestimmung des genauen Strukturierungspotentials 42
1. Einfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf die Rechtsfolgenentscheidung im Erwachsenenstrafrecht 42
2. Die Unübertragbarkeit dieses Ergebnisses auf das Jugendstrafrecht 44
3. Das mangelnde verfassungssystematisches Verständnis der (Jugend-)Strafrechtswissenschaft 44
a) Ausprägungen 45
b) Ursache 45
D. Die Konsequenzen der Teilgebote des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für das jugendstrafrechtliche Rechtsfolgensystem 47
I. Der mit der Maßnahme verfolgte Zweck als zentraler Bezugspunkt der Teilgebote des Verhältnismäßigkeitsprinzips 48
1. Die (hier sog.) „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ 49
2. Die (hier sog.) „Theorie vom Sanktionsziel der gesamten Formung des Menschen“ 49
3. Stellungnahme 51
a) Die Befürchtungen der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ 51
b) Die Vermischung von Sanktionsziel und Sanktionsmittel durch die „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ 52
c) Die Strukturierung der Argumentation der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ durch Entmischung von Sanktionsziel und Sanktionsmittel 52
d) Inhalt und Ausmaß des Sanktionsmittels der Wertevermittlung 53
e) Versuch einer Harmonisierung der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ mit der „Theorie vom Sanktionsziel der gesamten Formung des Menschen“ 55
4. Ergebnis 57
5. Die Frage der Delegitimation des eigenständigen Jugendstrafrechts durch den Sanktionszweck „Legalbewährung“ 57
a) Inhaltliche Konkretisierung des „Erziehungsgedankens“ 58
b) Ergebnis 60
II. Das Teilgebot der Geeignetheit 61
1. Der Inhalt des Teilgebotes der Geeignetheit in allgemeiner Hinsicht 61
2. Der Inhalt des Teilgebotes der Geeignetheit in spezifisch jugendstrafrechtlicher Hinsicht 61
3. Die Zahlen zur Legalbewährung als Indikator für die Beurteilung der Sanktionsgeeignetheit 62
a) Definitorische Unterschiede der einzelnen Rückfalluntersuchungen 62
b) Rückfallquoten 63
4. Zwischenergebnis: „Ungeeignetheit“ jugendstrafrechtlicher Sanktionen unter Berücksichtigung von „nothing works“ und Austauschbarkeitsthese 64
5. Relativierung des Zwischenergebnisses durch Anlegung des generell-abstrakt ausgerichteten verfassungsrechtlichen Maßstabs 64
6. Restriktion der Anforderungen des Teilgebots der „Geeignetheit“ im Bereich des Jugendstrafrechts durch Individualisierung 66
a) Eingeschränkte Geeignetheit jugendstrafrechtlicher Sanktionen hinsichtlich des verfolgten Sanktionsziels „Legalbewährung“ 67
b) Die Individualisierung der Sanktionierung als entscheidender Ansatz zur Stärkung des Begrenzungs- und Strukturierungspotentials des Teilgebots der Geeignetheit 68
7. Herausarbeitung der spezifischen Geeignetheit der verschiedenen Sanktionskategorien für bestimmte Täter bzw. „Tätertypen“ 72
a) „Jugendarrest“ (§§ 13 II Nr. 3, 16 JGG) als exemplarisches Zuchtmittel 73
aa) „Arrestgeeignete“ und „Arrestungeeignete“ 73
bb) Rückfalluntersuchungen unter Verwendung der Differenzierung zwischen „Arrestgeeigneten“ und „Arrestungeeigneten“ 74
cc) Kritik an den Ergebnissen der Rückfalluntersuchungen und Stellungnahme 75
dd) Jugendarrest als spezifisch geeignete Sanktion für den „Tätertyp“ des „Arrestgeeigneten“ 77
b) Die Sanktionskategorie der Zuchtmittel im Allgemeinen 78
aa) Wirkungsweise 79
(1) Die unterschiedlichen Verständnismöglichkeiten von „Sühne“ 80
(2) Zugrunde liegende Straftheorie bzw. Gesellschaftsphilosophie 81
bb) Passender „Tätertyp“ 84
cc) Herrschendes theoretisches Grundkonzept zu Wirkungsweise und passendem Tätertyp in Schrifttum und Judikatur 85
dd) Diskrepanz zwischen theoretischem Grundkonzept und praktischer Umsetzung 86
ee) Folgerungen und Ergebnis 86
c) Die Sanktionskategorie der Erziehungsmaßregeln 88
aa) Wirkungsweise 88
(1) Veranschaulichung der Wirkungsweise durch Heranziehung des von Itzel entwickelten Wirkmodells 89
(2) Das Vergeltungs- bzw. Repressionskonzept von Hellmer 91
(3) Harmonisierungslösung durch Differenzierung zwischen (finaler) Ahndungsfunktion und (faktischer) Ahndungswirkung 92
(4) Zugrunde liegende Straftheorie bzw. Gesellschaftsphilosophie 94
bb) Passender „Tätertyp“ 97
cc) Die Fehlzuordnung der Erbringung einer Arbeitsleistung nach § 10 I 3 Nr. 4 JGG und des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 10 I 3 Nr. 7 JGG in die Sanktionskategorie der Erziehungsmaßregeln 98
(1) Die Erbringung einer Arbeitsleistung nach § 10 I 3 Nr. 4 JGG 98
(a) Historische Entwicklung 98
(aa) Erstmalige Erwähnung durch Foerster (1912) 99
(bb) JGG1923 99
(cc) RJGG1943 99
(dd) Übergangszeit vom Ende des 2. Weltkrieges bis zum Inkrafttreten des JGG1953 100
(ee) JGG1953 101
(ff) Entzündung der Diskussion nach Inkrafttreten des JGG1953 103
(gg) 1. JGGÄndG (1990) 105
(b) Die aktuelle Diskussion um die Unterscheidbarkeit von Arbeitsweisung (§ 15 I 1 Nr. 3 JGG) und Arbeitsauflage (§ 10 I 3 Nr. 4 JGG) 106
(aa) Differenzierung seitens des Richters bei der Sanktionsentscheidung 107
(bb) Differenzierung seitens der Jugendämter bzw. freien Träger bei der Durchführung 109
(cc) Differenzierung seitens der Sanktionierten hinsichtlich der empfundenen Wirkung 110
(c) Stellungnahme 111
(2) Der Täter-Opfer-Ausgleich nach § 10 I 3 Nr. 7 JGG 113
(a) Wirkungsweise 113
(b) Stellungnahme 114
d) Die Sanktionskategorie der Jugendstrafe 115
aa) Wirkungsweise 115
(1) Gesetzliche Grundlage 115
(2) Rechtsprechung 116
(3) Literatur 118
(4) Stellungnahme 118
bb) Passender „Tätertyp“ 125
8. Das Verhältnis der Ergebnisse hinsichtlich der spezifischen Geeignetheit verschiedener Sanktionskategorien für bestimmte Täter bzw. „Tätertypen“ zu den empirischen Erkenntnissen über Jugendkriminalität 126
a) Quantitative empirische Erkenntnisse zur Jugendkriminalität 126
aa) Einfachtäter 126
(1) „normal“ 126
(2) „ubiquitär“ 127
(3) „episodisch“ 127
(4) „passager“ 129
bb) Mehrfachtäter 129
b) Qualitative empirische Erkenntnisse zur Jugendkriminalität 132
aa) Einfachtäter 133
bb) Mehrfachtäter 134
c) Fazit 135
d) Mangelnde Umsetzung der Kongruenz zwischen dogmatischem Ansatz und kriminologisch-empirischen Erkenntnissen in der forensischen Praxis 136
aa) Fehlendes Diagnose- und Prognoseinstrumentarium zur Tätercharakterisierung als Erklärungsansatz 138
bb) Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse als taugliches Diagnose- und Prognoseinstrument 140
9. Fazit zum Teilgebot der Geeignetheit 143
10. Annexprobleme 145
a) Problematik der Beibehaltung der Kombinationsmöglichkeit von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln nach § 8 I 1 Var. 1 JGG 146
b) Problematik der Beibehaltung der kategorialen Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln 151
c) Problematik der Definition des jugendstrafrechtlichen Erziehungsbegriffs 156
aa) Das Verhältnis von „Erziehung“ und „Strafe“ 157
(1) Entwicklungspsychologisch-pädagogisches Erziehungsverständnis 157
(a) Definition von „Erziehung“ und Abgrenzung zur „Sozialisation“ 158
(b) Konzeptionelle Umsetzung der „Erziehung“ im Jugendstrafrecht 159
(c) Unvereinbarkeit von „Erziehung“ und „Strafe“ 160
(2) Zulässigkeit der Implementierung des entwicklungspsychologisch-pädagogischen Erziehungsverständnisses ins Jugendstrafrecht 160
(3) „Rechtliches“ Erziehungsverständnis 162
(a) Erziehungsdefinition 162
(b) Individuelle Spezifizierung 163
(c) Generelle Spezifizierung 163
bb) Die Auflösung der konträren Dichotomie zwischen „Erziehung statt Strafe“ und „Erziehung durch Strafe“ 164
III. Das Teilgebot der Erforderlichkeit 167
1. Terminologie und Definition 167
a) Terminologisches 168
aa) Das systematische Verhältnis zwischen „Subsidiarität“ und dem Teilgebot der Erforderlichkeit bzw. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 168
(1) Die klassische Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips im Sinne der katholischen Soziallehre 169
(2) Die allgemeine rechtliche Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips 169
(3) Die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips für den Bereich des Jugendstrafrechts 170
bb) Ergebnis 171
b) Definitorisches 172
aa) Allgemeiner Inhalt des Teilgebotes der Erforderlichkeit 172
bb) Spezifisch jugendstrafrechtlicher Inhalt des Teilgebotes der Erforderlichkeit 172
2. Die Strukturierungswirkung des Teilgebotes der Erforderlichkeit für die jugendstrafrechtliche Sanktionsauswahl 173
a) Grobunterscheidung zwischen ambulanten und stationären Sanktionen 173
b) Feinunterscheidung der Verhältnisse der verschiedenen Rechtsfolgen des Jugendgerichtsgesetzes untereinander 175
aa) Hierarchisierung der Rechtsfolgen unter Anlegung des Kriteriums der Belastungswirkungen anhand der von Rechtsprechung und Literatur im Zusammenhang mit dem Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius) herausgearbeiteten Resultate 175
bb) Synchronisation der Hierarchisierung mit der vorliegend beim Teilgebot der Geeignetheit geforderten Differenzierung 179
cc) Einbeziehung der Regelungen zur informellen Verfahrensbeendigung in ein Gesamtsystem der Reaktionsmöglichkeiten 181
(1) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 I bzw. § 47 I 1 Nr. 1 JGG 184
(a) Vertikale Einordnung 184
(b) Horizontale Einordnung 185
(c) Ergebnis 186
(2) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 II bzw. § 47 I 1 Nr. 2 JGG 187
(a) Vertikale Einordnung 187
(b) Horizontale Einordnung 188
(c) Ergebnis 191
(3) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 III bzw. § 47 I 1 Nr. 3 JGG 192
(a) Horizontale Einordnung 192
(aa) Differenzierende Auffassung 193
(bb) Vereinheitlichende Auffassung von Eisenberg 194
(cc) Stellungnahme 196
(b) Vertikale Einordnung 197
(4) Ergebnis 199
c) Ergebnis 201
IV. Das Teilgebot der „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“ 206
1. Der Inhalt in allgemeiner Hinsicht 207
2. Der Inhalt in allgemeinstrafrechtlicher Hinsicht 209
a) Schuld als Grund und Maß der Strafe 209
b) Die strafmaßbegrenzende Funktion der Schuld als strafrechtsspezifische Ausprägung der „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“? 210
3. Der Inhalt in jugendstrafrechtlicher Hinsicht 213
a) Die (hier sog.) „Lehre von der Ablehnung einer limitierenden Wirkung der Tatschuld für jugendstrafrechtliche Maßnahmen“ 214
b) Die (hier sog.) „Lehre von der limitierenden Wirkung der Tatschuld für jugendstrafrechtliche Maßnahmen“ 214
aa) „Schuldgrundsatz“ oder „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“ als Limitierungsprinzip? 215
bb) Ergebnis 217
c) Diskussion 218
d) Einfluss des Schuldgrundsatzes auf die Sanktionsuntergrenze 222
aa) Die (hier sog.) „Lehre von der Unzulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen“ 223
bb) Die (hier sog.) „Lehre von der Zulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen“ 223
cc) Die (hier sog.) „Lehre von der grundsätzlichen Zulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen mit Ausnahme der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld“ 224
dd) Diskussion 224
4. Ergebnis 226
E. Gesamtergebnis und Ausblick 227
Literaturverzeichnis 229
Personen- und Sachverzeichnis 253