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Bräunig, A. (2007). Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Wiedervereinigung. Zur Funktion einer Argumentationsfigur anhand ausgewählter Beispiele. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52352-8
Bräunig, Anja. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Wiedervereinigung: Zur Funktion einer Argumentationsfigur anhand ausgewählter Beispiele. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52352-8
Bräunig, A (2007): Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Wiedervereinigung: Zur Funktion einer Argumentationsfigur anhand ausgewählter Beispiele, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52352-8

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Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Wiedervereinigung

Zur Funktion einer Argumentationsfigur anhand ausgewählter Beispiele

Bräunig, Anja

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1059

(2007)

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Abstract

Das epochale Ereignis der deutschen Wiedervereinigung liegt mittlerweile mehr als fünfzehn Jahre zurück. Nach dieser Zeitspanne lohnt ein genauerer Blick auf den langjährigen Prozeß der Rechtsanpassung. Es wird demonstriert, daß der - bisher eher unterbelichtete - Transformationsprozeß in Ostdeutschland ein reizvoller Untersuchungsgegenstand ist, in dem sich die Singularität dieses Ereignisses mit hergebrachten Argumentationsfiguren wie der von der "Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers" auf neuartige Weise verknüpft. Diese in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts seit langem gebrauchte Wendung wird einer genaueren Analyse mit Blick darauf unterworfen, daß sie in den einschlägigen Entscheidungen zu Fragen der deutschen Wiedervereinigung und deren Rechtsfolgen auffallend häufig Verwendung gefunden hat. Die Ausgangsfrage lautet, was es konkret bedeutet, wenn das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgrund der diagnostizierten "Sondersituation" eine solche Gestaltungsfreiheit oder auch ein Mehr davon zubilligt. Daran anknüpfend wird problematisiert, ob hiermit gar eine - möglicherweise unumgängliche - Relativierung verfassungsrechtlicher Standards einhergeht, in der ein Sonderverfassungsrecht jenseits der explizit im Grundgesetz geregelten Fälle (vor allem der inzwischen obsolet gewordene Art. 143 I, II GG) zu erblicken ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
Fragestellung und Gang der Untersuchung 17
Kapitel 1: Charakterisierung des Transformationsprozesses in Ostdeutschlandr 21
A. Der deutsche Einigungsprozeß als Sonderform der Transformationr 21
I. Transformation als Inbegriff für Systemwechsel 21
II. Rechtseinheit als Zielvorgabe für den Systemwechsel in Deutschlandr 23
B. Der Fluchtpunkt der Rechtsangleichung: die bundesdeutsche Rechtsordnungr 27
I. Rechtseinheit als zwingende Folge der Staatseinheit? 28
II. Die Regelungen des Einigungsvertrages zur Rechtsanpassungr 31
1. Geltungserstreckung des Grundgesetzes mit Abweichungen 31
a) Übergangsregelungen 32
b) Ausnahmen von der Geltungserstreckung 33
c) Dauerhafte Grundgesetzänderungen 34
2. Geltungserstreckung des einfachen Bundesrechts 34
3. Aufrechterhaltung von Einzelentscheidungen 36
III. Technik und Charakteristika der Rechtsanpassung 37
1. Die normative Erfassung der DDR-Rechtswirklichkeit als Grundproblem der Rechtsanpassungr 37
2. Technik der Rechtsanpassung: Überführung, Neubewertung, Korrekturr 38
a) Überführung 39
b) Neubewertung 39
c) Korrektur 40
3. Stufung der Rechtsüberleitung nach Maßgabe der Sozialverträglichkeitr 41
4. Orientierung am Maßstab der Einzelfallgerechtigkeit 41
Kapitel 2: Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers als Topos in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtsr 43
A. Die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit in der grundgesetzlichen Ordnung 43
I. Die Bindung des Gesetzgebers an die Verfassung 44
II. Das Verhältnis von Verfassungsbindung und gesetzgeberischer Gestaltungsfreiheitr 45
1. Terminologie 45
2. Die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit als Chiffre für das vom Grundgesetz nicht Normierte – Ausgestaltungsbefugnis und Ausgestaltungspflicht 47
3. Ausgestaltungsbefugnis als Resultat der Verfassungsinterpretationr 50
III. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers als Argumentationsfigurr 53
B. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einzelnen Grundrechtsgewährleistungenr 54
I. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 I GG 54
1. Anteil eigener Leistung 56
2. Nutzung des Eigentumsobjekts durch Dritte 58
3. Wandel ökonomischer Verhältnisse 60
4. Neuordnung eines Rechtsgebiets 61
5. Zwischenergebnis: zweidimensionale Bedeutung der Gestaltungsfreiheit im Rahmen der Eigentumsgarantie – Argumentationsfigur und Mittel zur Konturierung der Ausgestaltungsbefugnis 63
II. Der Gleichheitssatz des Art. 3 I GG 63
1. Weite Gestaltungsfreiheit bei sachverhaltsbezogener Differenzierungr 66
2. Typisierung und Pauschalierung 66
3. Einzelne Sachbereiche 67
III. Zwischenergebnis: Gestaltungsfreiheit als Reaktion auf die besondere Normstruktur des Gleichheitssatzesr 68
C. Konstellationen erweiterter Gestaltungsfreiheit 68
I. Gesetzgebung im wirtschaftslenkenden Bereich 69
II. Experimentelle Gesetzgebung – Versuchsgesetzgebungr 71
III. Insbesondere: Prognoseentscheidung und Prognosespielraumr 74
D. Zusammenfassung 76
Kapitel 3: Ausgewählte Fallgruppen der Rechtsanpassung und ihre Behandlung durch das Bundesverfassungsgerichtr 78
A. Auswahl und Vorgehensweise 78
I. Abgrenzungskriterium: transformatorischer Wesenszugr 81
1. Ausschluß der Fallgruppen, die die bloße Rechtsanpassung betreffenr 81
2. Ausschluß der Fallgruppen, die die „Vergangenheitsbewältigung“ betreffenr 82
II. Vorgehensweise 85
B. Die Altschuldenfrage 86
I. Die Staatskredite vor und nach der deutschen Einheit 86
1. Die Wandlung vom sozialistischen zum marktwirtschaftlichen Kredit 87
2. Behandlung durch die Zivilgerichte 89
3. Zivilrechtliche Diskussion 90
II. Das Altschuldenurteil des Bundesverfassungsgerichts 92
1. Vertragsfreiheit als Prüfungsmaßstab 93
2. Herabgesetzte Anforderungen an den Gesetzesvorbehalt 93
3. Grundentscheidung: Fortbestand der Altschulden mit Entschuldungsmöglichkeitr 95
4. Verhältnismäßigkeit im Einzelfall 96
a) Kompensationspflicht des Gesetzgebers 97
aa) Treuhandentschuldung 97
bb) Die bilanzielle Entlastung 98
cc) Der Ausschluß nicht sanierungsfähiger Betriebe 99
b) Gleichheitssatz als inzidenter Prüfungsmaßstab 99
III. Weitere Entwicklung 100
IV. Verfassungsrechtliche Bewertung 101
1. Grundrechtsprüfung als methodischer Rahmen 101
2. Die besonders weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers 104
a) Die weite Gestaltungsfreiheit im wirtschaftslenkenden Bereich als Argumentationsbasisr 104
b) Besonders weite Gestaltungsfreiheit aufgrund Zeit- und Erfahrungsmangelsr 105
3. Abweichung von den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts 106
4. Alternativlösung: Konzentration auf die „Transformationsleistung“?r 106
C. Die Überleitung der DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung 108
I. Die Intelligenzrenten im Rentenversicherungssystem der DDRr 108
1. Die Errichtung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme 109
a) Zusatzversorgungssysteme 110
b) Sonderversorgungssysteme 111
2. Die Entwicklung bis zum Einigungsvertrag und dessen Vorgaben für die Rentenüberleitungr 112
3. Rentenüberleitung und Korrektur durch das AAÜG 114
4. Die Folgen für die Intelligenzrenten 116
II. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rentenrechtlichen Systementscheidungr 116
1. Prüfungsmaßstab Art. 14 I 2 GG 117
a) Zusatzversorgungsanwartschaften als Eigentumsposition 117
b) Bestimmung des Gestaltungsspielraums bei der Rentenüberleitungr 118
c) Anwendung der Maßstäbe auf die Systementscheidung 119
aa) Überführungsschutz bei durchschnittlichen Einkommen 121
bb) Kappungseffekt bei hohen Einkommen 122
2. Prüfungsmaßstab Art. 3 I GG 123
a) Bestimmung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums 123
b) Anwendung der Maßstäbe auf die Systementscheidung 123
aa) Vergleichbare Versicherte aus den alten Bundesländern 124
bb) Noch Erwerbstätige 124
cc) Versorgungsberechtigte mit Durchschnittseinkommen 125
III. Weitere Entwicklung, insbesondere: die „Systemnähe“-Rechtsprechungr 125
IV. Verfassungsrechtliche Bewertung 129
1. Grundrechtsprüfung als methodischer Rahmen 129
a) Fortbestand der Rechtspositionen 130
b) Neubewertung als rentenversicherungsrechtliche Positionen 132
2. Weite Gestaltungsfreiheit im Rentenversicherungsrecht 133
3. Stillschweigende Ausweitung der Gestaltungsfreiheit durch die Differenzierung von System- und Einzelfallentscheidungr 135
D. Die Schuldrechtsanpassung 136
I. Die sozialistische Eigentumsordnung 136
1. Die Eigentumsformen in der DDR 136
2. Nutzungsrecht statt Grundeigentum 137
3. Nutzungszweck: Wohnen oder Erholung 138
a) Nutzung zu Wohnzwecken: Sachenrechtsbereinigung 138
b) Nutzung zu Freizeitzwecken: Schuldrechtsanpassung 139
II. Die Überführung von Nutzungsverhältnissen an Erholungsgrundstücken in die bundesdeutsche Privatrechtsordnung – Die Schuldrechtsanpassung 141
1. Zuordnung zu Miete und Pacht 141
2. Der Kündigungsschutz bei der Nutzung von Erholungsgrundstückenr 142
III. Der „Datschen-Beschluß“ des Bundesverfassungsgerichts 143
1. Prüfungsmaßstab Art. 14 I 2 GG 144
a) Das Konzept des gestuften Kündigungsschutzes 145
aa) Die erste Stufe – Kündigungsausschluß 145
bb) Die zweite und dritte Stufe – Kündigungsbeschränkungen 146
cc) Kündigungsausschluß wegen Lebensalters 147
dd) Teilkündigungsrecht bei großen Grundstücken und weitere Beschränkungen des Kündigungsschutzesr 148
b) Die Nutzungsentgelt- und Entschädigungsregelung 149
2. Prüfungsmaßstab Art. 3 I GG 149
IV. Weitere Entwicklung 150
V. Verfassungsrechtliche Bewertung 151
1. Grundrechtsprüfung als methodischer Rahmen 151
2. Weite Gestaltungsfreiheit bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissenr 152
E. Zwischenergebnis: Die Argumentationsfigur der Gestaltungsfreiheit als Schlüsselbegriff der Vereinigungsrechtsprechung zur Bewältigung transformationsbedingter Problemer 154
Kapitel 4: Sonderverfassungsrecht Ost?r 155
A. Sonderverfassungsrecht als Fremdkörper in der grundgesetzlichen Ordnungr 155
B. Geschriebenes Sonderverfassungsrecht Ost – Art. 143 I, II GGr 156
I. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 143 I, II GGr 157
II. DieWesensmerkmale des Art. 143 I, II GG 160
1. Unerreichbarkeit eines voll verfassungsmäßigen Zustands 160
2. Die „unterschiedlichen Verhältnisse“ 162
3. Legitimation von Verfassungsverstößen 163
III. Zwischenergebnis: Art. 143 I, II GG als transformationsbedingter Dispensr 165
C. Ungeschriebenes Sonderverfassungsrecht Ost? 165
I. Singuläre Ausnahme beim Gesetzesvorbehalt 166
II. Die Relativierung verfassungsrechtlicher Anforderungenr 167
1. Erweiterte Gestaltungsspielräume 167
2. Modifizierte Ausgestaltungsbefugnis bei Art. 14 I 2 GG 168
III. Fazit: die Argumentationsfigur der Gestaltungsfreiheit als Prolongation des Art. 143 I, II GGr 170
IV. Alternativlosigkeit der gewählten Überleitungskonzeption 170
1. Entbehrlichkeit einer Sonderdogmatik 171
2. Wahrung der Prärogative des Gesetzgebers 172
3. Sozialverträglichkeit und Vorbehalt des Möglichen 173
D. Gefährdungslagen? 173
Schluß: Zusammenfassung in Thesen 176
Kapitel 1 176
Kapitel 2 176
Kapitel 3 178
Kapitel 4 179
Literaturverzeichnis 181
Sachverzeichnis 202
Lebenslauf 210