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Schaefer, J. (2007). Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie. Die Grundbegriffe des Grundgesetzes in ordoliberaler Interpretation, entwickelt am Beispiel des Verbotes rechtsextremistischer Versammlungen wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52372-6
Schaefer, Jan. Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie: Die Grundbegriffe des Grundgesetzes in ordoliberaler Interpretation, entwickelt am Beispiel des Verbotes rechtsextremistischer Versammlungen wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52372-6
Schaefer, J (2007): Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie: Die Grundbegriffe des Grundgesetzes in ordoliberaler Interpretation, entwickelt am Beispiel des Verbotes rechtsextremistischer Versammlungen wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52372-6

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Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie

Die Grundbegriffe des Grundgesetzes in ordoliberaler Interpretation, entwickelt am Beispiel des Verbotes rechtsextremistischer Versammlungen wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung

Schaefer, Jan

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1076

(2007)

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Abstract

Die Verfassungsordnung des Grundgesetzes definiert sich über Begriffe, über deren Gehalt die Verfassung keine Aussage trifft. Begriffe wie "Menschenwürde" und "Freiheit" lassen sich je nach geistesgeschichtlichem Vorverständnis unterschiedlich auslegen. Das betrifft auch die Staatsgrundsätze des Art. 20 GG. Die Unsicherheit der Interpretationsgrundlage eröffnet religiösen und politischen Extremisten eine Deutungsmacht über die Grundbegriffe des Grundgesetzes, die dem Verfassungskonsens der Mehrheit widerspricht. Diese Problematik spiegelt sich in der vom BVerfG mehrmals aufgeworfenen Frage, ob und inwieweit es eine Bürgerpflicht zur Verfassungsloyalität gibt.

Ausgehend von dem Streit zwischen BVerfG und OVG Münster um die rechtliche Würdigung gewaltloser rechtsextremistischer Versammlungen entwirft Jan Schaefer eine Verfassungs- und Grundrechtstheorie als Theorie rechtlicher Rahmenordnungen, die sich am Referenzmodell des Ordoliberalismus orientiert. Ziel dieser ordoliberalen Verfassungstheorie ist es, den Kerngehalt der Grundbegriffe des Grundgesetzes in einer Weise zu definieren, welche die im Grundgesetz angelegte Deutungsoffenheit von Würde, Grundrechten und Staatsprinzipien in ein ausgewogenes Verhältnis zum berechtigten Interesse der Mehrheit an der Herstellung und Verteidigung eines freiheitlichen Verfassungskonsenses bringt. Die Arbeit schließt mit einer Funktionsanalyse unbestimmter Rechtsbegriffe des einfachen Rechts. Beispielhaft wird die "öffentliche Ordnung" vor dem Hintergrund ordoliberalen Rechtsdenkens erörtert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 25
Erster Teil: Ordo 28
Kapitel 1: Die bundesverfassungsgerichtliche Konzeption der Meinungs- und Versammlungsfreiheit 30
I. Zur Terminologie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit 30
1. Kommunikation, Kommunikationsfreiheiten, Hassrede, öffentliche Meinungsbildung und demokratischer Willensbildungsprozess 30
2. Die öffentliche Meinung 33
3. Meinung und Tatsache 36
4. Die Versammlung 39
a) Die Anzahl der Versammlungsteilnehmer 39
b) Der Versammlungszweck 40
c) Die Unfriedlichkeit einer Versammlung 43
5. Kundgebung, Demonstration und andere Arten von Versammlungen 45
II. Meinungsbildung als Verfahren 46
III. Die Grundlegung der meinungsliberalen Rechtsprechung des BVerfG im Lüth-Urteil und ihre Fortentwicklung bis zur Soldatenmörder-Entscheidung 48
1. Die Meinungsfreiheit im Gefüge der Verfassungsnormen 49
2. Meinung und Persönlichkeitsentfaltung 51
3. Meinungsfreiheit und demokratische Willensbildung 52
4. Die Schranken der Meinungsäußerungsfreiheit, insbesondere die „allgemeinen Gesetze“ 54
5. Die Grundsätze der Bedeutungskontrolle von Meinungsäußerungen 59
IV. Die Rechtsprechung des BVerfG zur Versammlungsfreiheit vom Parteienfinanzierungs-Urteil bis zur Gegenwart 63
1. Funktionen der Versammlungsfreiheit im Brokdorf-Beschluss 63
2. Die Ausstrahlung der Versammlungsfreiheit auf das einfache Recht, insbesondere auf § 15 VersG 67
V. Zur Konkurrenz von Meinungs- und Versammlungsfreiheit 68
VI. Zusammenfassung 70
Kapitel 2: Verbote gewaltloser rechtsextremistischer Versammlungen wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung: Von der Analyse der Ausgangsentscheidungen zu den Grundsätzen der freiheitsfreundlichen Auslegung von Meinungsäußerungen 72
I. Was ist Rechtsextremismus und inwiefern ist er verfassungsrechtlich relevant? 73
1. Begriffsabgrenzungen: Extremismus, Radikalismus, Nazismus 73
2. Der Extremismus-Begriff des BVerfG 75
3. Der Rechtsextremismus-Begriff der Gesellschaftswissenschaften 76
4. Rechtsextremismus als Kontrast zu grundgesetzlichen Wertvorstellungen 79
a) Rechtsextremismus und allgemeines Persönlichkeitsrecht 79
b) Rechtsextremismus und Gleichheit 80
c) Rechtsextremismus und Menschenwürde 81
5. Fazit: Eine Definition rechtsextremistischen Verhaltens 87
II. Die bisherige Rechtsprechung zur Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch rechtsextremistische Versammlungen 87
III. Darstellung und Kritik der zwischen BVerfG und OVG Münster umstrittenen Fälle gewaltloser rechtsextremistischer Versammlungen 91
1. Die NPD-Demonstration in Lüdenscheid am 26. Januar 2001 91
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe 91
b) Kritik 93
2. Die Holocaust-Gedenktag-Entscheidung des BVerfG vom 26. Januar 2001 96
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe 96
b) Kritik 97
3. Der deutsch-niederländische Protestmarsch von Herzogenrath nach Kerkrade vom 24. März 2001 102
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe 103
b) Kritik 105
4. Die Karsamstags-Demonstration in Ennepetal 109
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe 109
b) Kritik 109
5. Die Ostermontags-Demonstration in Hagen 111
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe 111
b) Kritik 113
6. Die Maifeiertagskundgebung der NPD in Essen 114
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe 114
b) Kritik 115
7. Die Versammlung vom 30. Juni 2001 118
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe 118
b) Kritik 119
8. Die Neonazi-Demonstration vom 11. August 2001 in Meschede 120
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe 120
b) Kritik 121
9. Die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens durch das BVerfG vom 18. März 2003 121
10. Die Weiterentwicklung der Neonazi-Rechtsprechung des OVG Münster und des BVerfG 123
IV. Zusammenfassung und Systematisierung der Ergebnisse des zweiten Kapitels 126
Kapitel 3: Rechtstheoretische, sprachwissenschaftliche und methodische Vorüberlegungen 130
I. Zum Verhältnis von grundrechtlichem Schutzbereich und Grundrechtsschranke: Immanenzlehre (Innentheorie) gegen Außentheorie 130
1. Schutzbereichsbegrenzung und Schranke 130
2. Theorien zum Verhältnis von grundrechtlichem Schutzbereich und Schranke(n) 131
3. Gibt das Grundgesetz ein bestimmtes Verhältnis von Schutzbereich und Schranken vor? 134
4. Das Problem verfassungsimmanenter Grundrechtsgrenzen im Spiegel von Rechtsprechung und Literatur 140
5. Stellungnahme für die Außentheorie 144
II. Methodische und sprachtheoretische Vorüberlegungen 148
1. Wortlaut und Systematik der Norm als Grundlagen der Gesetzesauslegung 149
2. Die Unzulänglichkeit der historisch-genetischen Auslegung 152
3. Die Unzulänglichkeit der teleologischen Auslegung 154
4. Stellungnahme für eine modifizierte Topik 154
III. Zusammenfassung und Folgerungen für das Problem rechtsextremistischer Rede 157
Kapitel 4: Rechtsextremistische Rede und die Grundbegriffe des Grundgesetzes: Verfassungsprinzipien als Grundlage verfassungsimmanenter Schutzbereichsbegrenzungen der Meinungsfreiheit? 159
I. Einführung in die Problematik 160
II. Die Beschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Einzelnen 161
1. Die Menschenwürde 162
a) Die Ausgangssituation: Ein Würdepatt 163
b) Zur Anwendbarkeit der Prinzipientheorie Robert Alexys auf Art. 1 I GG 167
c) Zur Kollision von Unterprinzipien der Menschenwürdegarantie 171
d) Was heißt „Unantastbarkeit“ der Menschenwürde? 174
e) Würde und Freiheit – Menschenwürdegarantie und Grundrechte 180
f) Exkurs: Menschenwürde und Linksextremismus 184
g) „Hassrede“ als Beispiel einer Güterabwägung unter Einbeziehung der Menschenwürdegarantie 185
aa) Menschenwürde und allgemeines Persönlichkeitsrecht 187
bb) Menschenwürde und Meinungsfreiheit 189
cc) Menschenwürde gegen Menschenwürde 190
h) Folgen der in dieser Arbeit entwickelten Würdekonzeption für Freiheit und Grundrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit 193
2. Art. 20 GG 195
a) Demokratie 197
b) Rechtsstaatlichkeit 198
c) Föderalismus 199
d) Sozialstaatlichkeit 199
e) Art. 20 GG, Nichtidentifikation und Grundrechtsinterpretation 200
3. Das Friedensgebot 201
a) Art. 1 II GG 202
b) Art. 24 II, 25 GG, Präambel 204
c) Art. 26 I GG 205
4. Art. 9 II, 18, 21 II GG 208
a) Art. 9 II, 18 GG 210
b) Art. 21 II GG 213
5. Das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland 214
6. Art. 139 GG 217
a) Art. 139 GG im historischen Kontext 217
b) Art. 139 GG im grammatischen und systematischen Kontext 219
7. Die Abkehr des Grundgesetzes vom Nationalsozialismus als ungeschriebenes Verfassungsgut 221
8. Fazit und weiterführende Überlegungen 222
a) Verstoß gegen Art. 5 I 3 GG 223
b) Die Schroffheit der Sprache als Gefährdung der Verfassungsgemeinschaft und als Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 II, III, 28 I GG) und richterliche Unparteilichkeit 224
c) Art. 5 II GG als verfassungsunmittelbare Schranke? 227
d) Liegt die Lösung des Konflikts in einer Verfassungsergänzung? 229
e) Von der Ausgrenzung rechtsextremistischer Äußerungen aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit zu ihrem Verbot? 230
III. Die Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie – Zusammenfassung und Systematisierung der Ergebnisse des vierten Kapitels 233
Hassrede und Menschenwürde 233
Hassrede und die staatsorganisatorischen Fundamentalprinzipien des Art. 20 GG 236
Hassrede und die übrigen vom OVG Münster angeführten Verfassungsprinzipien 237
Weitere Erwägungen zur Vereinbarkeit der Rechtsprechung des OVG Münster mit materiell-rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes 238
Rechtstheoretische Probleme der Rechtsprechung des OVG Münster 239
Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie: Der formale Gehalt der Grundbegriffe des Grundgesetzes als Ordnungsrahmen einer materiell unbeschränkten Konkretisierung 239
Kapitel 5: Die rechtstheoretische Dimension des Streits um Verfassungsrecht gegen „rechts“ 243
I. Meinungsmodelle in Theorie und Rechtsprechungspraxis 244
1. Das Offenbarungsmodell: Konstruktion, theoretische Begründung und Kritik 244
2. Das Pluralismusmodell 248
a) Probleme des Pluralismusmodells 248
aa) Die Steuerung des Meinungsbildungsprozesses im Kraftfeld von Freiheit und Intervention 249
bb) Meinungswettbewerb und Werte 253
b) Historische Grundlagen des Pluralismusmodells 254
3. Welches Meinungsmodell favorisiert das BVerfG? 257
II. Meinung und Wahrheit 260
1. Zum Verhältnis von Wahrheit und Meinung: Wahrheit als vorrangiges Ziel des Meinungskampfes 260
2. Wahrheitsmodelle: Was ist Wahrheit? 263
3. Wahrheit und Werturteile: Welches Wahrheitsmodell favorisiert das BVerfG? 265
III. Die geistigen Wurzeln der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Meinung, Individualismus und demokratisch-pluralistischer Gesellschaft 268
1. Ablehnung der idealistischen Deutung von Meinungsfreiheit und demokratischer Willensbildung 269
2. Die Interpretation des BVerfG: Meinung, Persönlichkeitsentwicklung und Demokratie 270
a) Mill: Gemäßigter Utilitarismus 270
b) Smend: Verfassung als Integrationsordnung 275
c) Dürig: Wertaxiologisches Verfassungsverständnis 279
d) Hesse: Pluralistische Integrationslehre und demokratische Funktionalität 281
e) Heller: Öffentliche Meinung als „Bindemittel“ für Staat und Gesellschaft 282
f) Fazit: Pluralistischer Ansatz des BVerfG, Integration durch Spannung 284
IV. Die Grundlinien der Kontroverse 285
1. Die grundrechtstheoretische Differenz: Immanenzlehre gegen Außentheorie 287
2. Die rechtsphilosophische Differenz: Ordnungsdenken gegen Positivismus 293
3. Die staatstheoretische Differenz: Toleranz gegen Nichtidentifikation 301
4. Stellungnahme zur rechts- und staatstheoretischen Dimension der Kontroverse 304
V. Zusammenfassung 310
Kapitel 6: Demokratische Willensbildung und Legitimität rechtsextremistischer Rede 313
I. Grundrechtstheorien 314
1. Böckenfördes System der Grundrechtstheorien 315
2. Einwände gegen Böckenfördes Grundrechtssystematik 315
a) Liberale Grundrechtstheorien und Meinungsfreiheit 317
b) Soziale Grundrechtstheorien und Meinungsfreiheit 319
3. Stellungnahme 321
II. Grundrechtstheorie des Grundgesetzes, rechtsextremistische Werturteile und Demokratie, Legitimität rechtsextremistischer Werturteile 321
1. Gibt es eine Grundrechtstheorie des Grundgesetzes? 322
a) Böckenfördes Auffassung 322
b) Kriterien einer „besten“ Grundrechtstheorie 324
c) Institutionelle Grundrechtstheorie 327
d) Werttheorie der Grundrechte 331
e) Grundrechte als Verfahrensgarantien 332
f) Verfassungsliberale Grundrechtstheorie 334
g) Verfassung als Gegenseitigkeitsordnung 336
h) Stellungnahme 338
2. Rechtsextremismus und demokratischer Willensbildungsprozess 345
a) Die Ordnungskonzeption des klassischen Liberalismus 347
b) Die Ordnungskonzeption des sozialstaatlich modifizierten Liberalismus 349
c) Die Ordnungskonzeption des Utilitarismus 352
d) Die Ordnungskonzeption der Theorie der offenen Gesellschaft 354
e) Die Ordnungskonzeption des liberalen Kommunitarismus 357
f) Das Diskursmodell 363
g) Stellungnahme 365
3. Ist auf dem Boden des Grundgesetzes jede Meinungsäußerung gleichermaßen legitim? 368
a) Vorüberlegungen auf der Grundlage des bisherigen Ergebnisses 368
b) Das Wettbewerbsmodell als Meinungsmodell des Grundgesetzes 372
c) Änderung des Grundgesetzes im Kampf gegen rechts? 376
III. Die Meinungsfreiheit in ordoliberaler Interpretation 378
1. Anknüpfung an die bisherigen Erkenntnisse 378
2. Was heißt und zu welchem Zweck besteht ordoliberale Meinungsfreiheit? 379
3. Der Schutzpflichtgedanke 381
4. Die sozialstaatliche Dimension der Kommunikationsfreiheiten als Element einer ordoliberalen Grundrechtsinterpretation 382
a) Das Sozialstaatsprinzip 382
b) Meinungsfreiheit und Sozialstaatlichkeit 384
c) Folgerungen für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess 393
4. Folgerungen für die Zulässigkeit rechtsextremistischer Äußerungen 395
IV. Exkurs: Meinungsfreiheit und Linksextremismus 398
V. Zusammenfassung 406
Zweiter Teil: Libertas 411
Kapitel 7: Die Ordnungsklausel des § 15 VersG: Begriffsgeschichte und Auslegung 412
I. Grundzüge der Entwicklung des Begriffes „öffentliche Ordnung“ 413
II. Die klassische Auslegung der öffentlichen Ordnung in Rechtsprechung und Schrifttum der Bundesrepublik 416
1. Die Entwicklung des Begriffes „öffentliche Ordnung“ und seines Parallelbegriffes „gute Sitten“ in der Rechtsprechung des BVerwG 416
2. Zustimmung im Schrifttum 419
III. Bedenken gegen die traditionelle Begriffsauslegung 424
1. Kritik in der Rechtsprechung und im Schrifttum 425
a) Öffentliche Ordnung als Positivierung eines Grundkonsenses 426
b) Öffentliche Ordnung als Wertordnung des Grundgesetzes 427
c) Öffentliche Ordnung als Analogie zur geschriebenen Rechtsordnung 430
d) Einzelfallbezug der öffentlichen Ordnung 433
e) Die öffentliche Ordnung als Friedens-Rechts-Ordnung 435
f) Verfassungskonforme Neuinterpretation der öffentlichen Ordnung 437
g) Die Ordnungsklausel als ehrschützende Norm? 439
h) Öffentliche Ordnung als freiheitlich-demokratische Grundordnung 440
i) Abschied von Ordnungsklausel 442
2. Stellungnahme 446
IV. Die Auslegung des § 15 I VersG 449
1. Die grammatikalische Auslegung 450
2. Die systematische Auslegung 453
3. Die historisch-genetische Auslegung 456
4. Die teleologische Auslegung 457
a) Verfassungskonsens und Minderheitenschutz 458
b) Verfassungskonsens und subjektiv-öffentliches Recht 462
c) Welche Art von Konsens meint der Begriff „öffentliche Ordnung“ und wo liegen die Ursachen der Begriffsverwirrung? 465
d) Wie bzw. warum kann ein materieller Verfassungskonsens der Mehrheit polizeiliche Grundrechtseingriffe gegen eine Minderheit legitimieren? 473
e) Welche Folgen hat die Definition der Ordnungsklausel im Sinne eines Verfassungskonsenses über außerrechtliche Werturteile für die Verfassungskonformität des § 15 VersG? 481
V. Zusammenfassung 485
Kapitel 8: Versammlungsrechtliche Ordnungsklausel und Verfassungsschutznormen des Grundgesetzes 489
I. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Art. 9 II, 18, 21 II GG 490
1. Einführung in die Problematik 490
2. Die grundgesetzlichen Verfassungsschutzbestimmungen als rechtsstaatliche Prophylaxe gegen extremistische Agitation-Analyse der Tatbestandsseite 493
a) Art. 18 GG 493
aa) Der Kampf gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ 493
bb) Missbrauch 494
cc) Ausmaß und Grenzen der Grundrechtsverwirkung 495
b) Art. 9 II, 21 II GG 498
aa) Art. 9 II GG 498
bb) Art. 21 II GG 500
II. Zum Verhältnis der grundgesetzlichen Verfassungsschutznormen zur Ordnungsklausel in § 15 VersG: Analyse der Rechtsfolgenseite 503
1. Einführung in die Problematik 504
2. Zum Verhältnis der Art. 9 II, 18, 21 II GG zur Ordnungsklausel des § 15 VersG 507
a) Art. 18 GG 507
b) Art. 9 II, 21 II GG 508
III. Exkurs: Zur Konkurrenz von Ordnungsklausel und Strafrechtsnormen 508
IV. Zusammenfassung 513
Kapitel 9: Wertekonsens und atomisierte Gesellschaft 515
I. Wertekonzepte, Pluralismus und öffentliche Ordnung 519
II. Pluralismus der Werte und Freiheitsbeschränkungen 526
1. Einführung in die Problematik 526
2. Exkurs: Pluralismuskonzeptionen 531
a) Neopluralismus 531
b) Due-Process-Pluralismus 535
3. Wie können pluralistische Gesellschaften zu einem verbindlichen Wertekanon gelangen? 538
a) Laski: Konsens durch Vernetztheit sozialer Rollen 538
b) Schmitt: Konsens durch Macht 540
c) Smend: Konsens durch Integration 544
d) Luhmann, Habermas, Göldner: Konsens durch Verfahren 546
e) Fraenkel, Brugger: Materieller Minimalkonsens 550
f) Meier: Nicht Konsens, sondern Methode 551
4. Eigener Ansatz 553
III. Gemeinwohl als Ziel der pluralistischen Staats- und Gesellschaftsordnung 558
1. Was bedeutet „Gemeinwohl“? 558
2. Wie erkennen und erreichen wir das Gemeinwohl? 561
IV. Zusammenfassung und Systematisierung 564
Kapitel 10: Freiheitliche demokratische Grundordnung und streitbare Demokratie 568
I. Versuch einer Begriffskonkretisierung 569
1. Die Begriffsdefinition des BVerfG 569
2. Die Urteile zum Verbot der SRP und der KPD als Grundlage der normativen Bestimmung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung 573
3. Freiheitliche demokratische Grundordnung und Pluralismus 576
4. Das Prinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als „Über-Verfassung“? 577
5. Eigener Ansatz 581
II. Die Interpretation der Art. 79 III, 19 II GG: Das Wesensgehaltsdenken des Grundgesetzes 584
1. Die Interpretation des Art. 79 III GG 585
2. Die Interpretation des Art. 19 II GG 588
3. Wesensgehalt und Relativismus 591
4. Der Wesensgehalt der Grundrechte 594
III. Die streitbare Demokratie 595
1. Einführung in die Problematik 596
2. Was heißt „streitbare Demokratie“? 598
a) Der Begriff der „streitbaren Demokratie“ in Literatur und Rechtsprechung 598
b) „Streitbare Demokratie“ als deskriptiver oder normativer Begriff? 600
3. Die streitbare Demokratie auf Kollisionskurs mit der Freiheit des Individuums? 602
a) Die streitbare Demokratie als Verteidigung der Freiheit – Freiheit als Wertentscheidung 602
b) Die streitbare Demokratie als Lehre aus der Geschichte 606
c) Die streitbare Demokratie als Verwirklichung der Einheit der Verfassung 607
d) Streitbare Demokratie als Selbstbeschränkung der demokratischen Ordnung durch die Freiheit des Individuums 608
e) Das Streitbarkeitsprinzip als unzulässiger Induktionsschluss im Widerspruch zum rechtsstaatlichen Verteilungsprinzip? 609
4. Stellungnahme: Kann aus dem Gesamtzusammenhang des Grundgesetzes eine rechtlich verbindliche Entscheidung des Verfassunggebers abgeleitet werden? 610
IV. Die ideologische Grundlage von streitbarer Demokratie und freiheitlicher demokratischer Grundordnung – Analyse und Folgerungen 611
1. Die geistesgeschichtliche Tradition des Grundgesetzes 612
2. Das Grundgesetz zwischen liberaler und autoritärer Demokratie 615
3. Chancen und Risiken der streitbaren Demokratie 617
4. Wie begegnen wir den Gefahren einer antiliberalen und antidemokratischen Interpretation der Grundbegriffe des Grundgesetzes? 619
5. Streitbare Demokratie in der pluralistischen Gesellschaft 622
6. Insbesondere: Parteiverbot und freiheitsfreundliche Auslegung der streitbaren Demokratie 624
V. Wen verpflichtet die streitbare Demokratie wozu? 626
1. Lässt sich aus dem Prinzip der streitbaren Demokratie eine Verpflichtung des Bürgers zur Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung ableiten? 626
2. Lässt sich aus dem Prinzip der streitbaren Demokratie eine Ermächtigungsgrundlage für behördliche Maßnahmen ableiten? 628
3. Streitbare Demokratie und Toleranz 629
VI. Zusammenfassung 632
Anhang: Post Scriptum und Thesen 635
Post Scriptum: Überlegungen zum neuen § 15 II VersG 635
I. Einleitung 635
II. § 15 II VersG n. F. als Ausdruck eines politischen Unbehagens vor einem konsequenten Grundrechtsliberalismus 636
III. Die Interpretation des § 15 II VersG n. F. 640
1. Führt § 15 II VersG n. F. zu einer Abkehr von der Brokdorf-Rechtsprechung? 640
2. § 15 II VersG n. F. als eigenständige Ermächtigungsgrundlage oder als Modifikation des § 15 I VersG? Zur Binnensystematik des neu gefassten § 15 VersG 643
3. Welche Orte meint § 15 II 1 Nr. 1 VersG n. F.? 645
4. Rückschlüsse auf die Definition der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ aus § 15 II 1 Nr. 1 VersG n. F. 648
5. Die Würdeverletzung in § 15 II 1 Nr. 2 VersG n. F. als kumulative Eingriffsvoraussetzung 648
6. Herabstufung der Eingriffsschwelle durch die Formulierung „besorgen“ in § 15 II 1 Nr. 2 VersG n. F. 651
Thesen 652
Literaturverzeichnis 681
Sachwortverzeichnis 700