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Gergen, T. (2007). Die Nachdruckprivilegienpraxis Württembergs im 19. Jahrhundert und ihre Bedeutung für das Urheberrecht im Deutschen Bund. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52519-5
Gergen, Thomas. Die Nachdruckprivilegienpraxis Württembergs im 19. Jahrhundert und ihre Bedeutung für das Urheberrecht im Deutschen Bund. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52519-5
Gergen, T (2007): Die Nachdruckprivilegienpraxis Württembergs im 19. Jahrhundert und ihre Bedeutung für das Urheberrecht im Deutschen Bund, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52519-5

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Die Nachdruckprivilegienpraxis Württembergs im 19. Jahrhundert und ihre Bedeutung für das Urheberrecht im Deutschen Bund

Gergen, Thomas

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 137

(2007)

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Abstract

Der Schutz gegen den Nachdruck im Königreich Württemberg ist noch in keiner eigenständigen Monographie bearbeitet worden, obwohl das Königreich im Deutschen Bund eine nennenswerte Sonderrolle einnahm, die sich von den übrigen Staaten sehr deutlich unterschied.

Die Bedeutung der Vorgehensweise Württembergs bei der Erteilung von Privilegien gegen den Büchernachdruck wird in fünf Schritten dargestellt. In den beiden ersten Teilen soll der allgemeine Rahmen im Deutschen Bund sowie in Württemberg gesteckt werden. In einem dritten Teil wird die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des "Generalrescriptes" von 1815 erörtert; dieses Rescript war das Herzstück der Urheberrechtsgesetzgebung des Königreichs und dominierte die dortige Rechtspraxis bis 1870.

Wie die Antrags- und Bescheidungspraxis Württembergs hinsichtlich der Privilegiengesuche aussah, thematisiert der Autor im vierten Teil. Dass der Einfluss von außerhalb das Königreich Württemberg schließlich dazu zwang, seine Privilegienpraxis aufzugeben, wird im fünften resp. letzten Teil erörtert. Ein Fazit beschließt die Studie und trägt die Ergebnisse zusammen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Gang der Untersuchung 19
A. Aufgabenstellung 19
B. Forschungsstand 19
C. Quellenlage 20
D. Aufbauskizze der Arbeit 20
1. Teil: Der Schutz gegen den Büchernachdruck: Allgemeine Grundlagen 24
A. Herkunft und Funktion der Privilegien 24
I. Der Begriff des Privilegs 24
II. Arten, Erteilung und Wirkung der Privilegien 27
III. Der Ablauf der Privilegierung 30
IV. Die Gründe der Privilegienerteilung 33
B. Vom Privileg zum Gesetz – Auf dem Weg zum einheitlichen Urheberrecht 35
I. Verbreitung der Druckprivilegien im Deutschen Bund 37
II. Die Diskussion um das Urheberrecht an Geisteswerken 42
1. Privilegien als Gewerbemonopol 43
2. Lehre vom Verlagseigentum 43
3. Lehre vom geistigen Eigentum 44
4. Lehre vom Persönlichkeitsrecht 46
III. Die Autor- und Verlegerschutzgesetzgebung sowie -praxis in Baden und Preußen 47
1. Baden 47
2. Preußen 51
C. Sonderfall Württemberg 54
I. Die Urheberrechtsgesetzgebung 55
1. Das Königliche Rescript vom 25. Februar 1815 55
2. Das Provisorische Gesetz wider den Büchernachdruck von 1836 57
3. Das Abänderungsgesetz von 1838 59
4. Das Gesetz zum Schutz gegen unbefugte Vervielfältigung (1845) 63
5. Das Erweiterungsgesetz von 1858 64
II. Elemente der zeitgenössischen Diskussion 65
1. Rechtsprechung des württembergischen Obertribunals 66
2. Reaktion Württembergs auf den Beschluss der Bundesversammlung von 1835 66
3. Der Streit Griesinger versus Schmid 67
4. Die Veränderungen im Bund durch nachdrückliche Intervention der "Klassiker" und ihrer Erben 68
5. Österreich und Württemberg als beharrliche Bedenkenträger gegen eine allgemeine Schutzfrist 70
2. Teil: Die Rahmenbedingungen für den Nachdruckschutz in Württemberg 72
A. Geschichte und Verfassung des Königreichs Württemberg im 19. Jahrhundert 72
I. Württembergische Politik und Wirtschaft im Spiegel der Landesgeschichte 72
1. König Friedrich I. 74
2. König Wilhelm I. 75
II. Landeskundliche Daten zu Württemberg 80
1. Das Staatsgebiet und seine Bewohner 80
2. Der König und die Verfassung 81
3. Verwaltung und Regierung 81
4. Die Wirtschafts- und Bildungspolitik 82
III. Verfassung und Gesetzgebung des Königreichs Württemberg 83
1. Die "vereinbarte Verfassung" von 1819 und die notwendige Zustimmung der Stände 84
2. Die Anerkennung des literarischen Eigentums in der Bundesakte 85
3. Der Bundesbeschluss von 1832 86
4. Die Abgeordneteninitiativen 87
5. Die Bundesbeschlüsse von 1837 und 1845 89
6. Das Scheitern einer einheitlichen Lösung 91
B. Analyse des württembergischen Aktenmaterials 92
I. Privilegien in Württemberg seit dem 18. Jahrhundert 92
II. Die Sonderstellung Württembergs 96
III. Allgemeiner Befund der Quellenlage 99
1. Einteilung der Akten nach dem Inhalt 101
2. Unterschiedliche Privilegiendauer 102
3. Fünfjährige Privilegien 103
4. Die meist ausgestellten "Gnadenbriefe": Sechsjährige Privilegien 104
a) Privilegien bis 1827 104
b) Privilegien aus dem Jahr 1828 105
c) Privilegien aus dem Jahr 1829 107
d) Privilegien aus dem Jahr 1830 108
e) Privilegien aus dem Jahr 1831 110
f) Privilegien aus dem Jahr 1832 111
g) Privilegien aus dem Jahr 1833 113
h) Privilegien aus dem Jahr 1834 117
i) Privilegien aus dem Jahr 1835 120
j) Privilegien aus dem Jahr 1836 124
5. Achtjährige Privilegien 129
6. Zehnjährige Privilegien 130
7. Privilegien auf zwölf und zwanzig Jahre 132
8. Die Ablehnung von Privilegiengesuchen 133
a) Die Zeit bis 1819 134
b) Die Jahre 1820 bis 1822 134
c) Die Jahre 1823 bis 1828 135
d) Die Jahre 1829 bis 1833 137
e) Die Jahre 1834 bis 1835 139
f) Die Jahre ab 1836 140
g) Sonstiges: Bitten, Anfragen, Gesuche 142
9. Übrige Akten 144
a) Verzicht, Erledigung, Erlöschen 144
b) Weiterleitung, Verweisung 145
c) Rekurs- bzw. Klagsachen vor dem Geheimen Rat 146
3. Teil: Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des Rescripts von 1815 152
A. Tief greifende Veränderungen im Buch- und Verlagswesen (ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts) 152
I. Der Anstieg der Bücherproduktion in Deutschland 152
II. Die Ausweitung des Nachdrucks im Rahmen der merkantilistischen Wirtschaftspolitik 154
B. Verknüpfung von allgemeiner Bücheraufsicht und überwachender Zensur 158
I. Die Zensur vor dem Rescript von 1815 158
1. Die "Königlich-württembergische Censur-Ordnung" vom 4. Juni 1808 158
2. Die Zusammensetzung der Censur-Behörde 160
3. Die Ordnung des Zensurwesens 161
a) Dekret über die bei der Eingabe der zu zensierenden Schriften zu beobachtende Ordnung vom 4. Juli 1808 161
b) Dekret über die Erweiterung der Befugnisse des Ober-Censur-Kollegiums vom 13. Januar 1809 162
c) Dekret über die Einsendung der halbjährigen Verzeichnisse von den in den württembergischen Buchdruckereien gedruckten Schriften vom 1. Februar 1809 163
d) Dekret über die ordnungsmäßige Einreichung der zum Druck bestimmten Schriften bei den Zensur-Behörden von 1809 163
e) Die Einschärfung der Zensurvorschriften im Jahre 1812 165
f) Hausiererei als Zielscheibe der Zensur 166
4. Flankierende Maßnahmen im Bereich des Buchhandels 167
II. Die Zensur nach dem Rescript von 1815 168
1. Die Unterordnung des Ober-Censur-Collegiums unter das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (1816) 168
2. Das Gesetz über die Preßfreyheit vom 30. Januar 1817 und die herausgehobene Stellung des Geheimen Rats 168
3. Vom Ober-Censur-Collegium zum Studienrat 171
4. Die Instruktion für die Anwendung der Gewerbeordnung (1817) 173
5. Die Anmahnung zur korrekten Einsendung der vom Studienrat zu begutachtenden Exemplare (1824) 173
6. Die Dekretierung der Fortdauer der Zensur (1824) 175
7. Sonstige flankierende Maßnahmen 175
8. Studienrat und Schulentwicklungsplan von 1835 176
C. Das unmittelbare Umfeld des Rescriptes von 1815 179
I. Zur Einordnung von Rescript und Privileg 180
1. Das Rescript 180
2. Die aufgrund des Rescriptes erteilten Privilegien 181
II. Die Entstehung des Rescriptes und die BA 183
1. Besonderer Handlungsbedarf für Württemberg 183
2. Die Erarbeitung von Art. 18 d BA 184
III. Die problematischen Aspekte bei der Ausgestaltung des Rescripts von 1815 187
1. Die Anträge der deutschen Buchhändler an den Wiener Kongress 187
a) Die Klage der Buchhändlerdeputation 188
b) Der Vorschlag der Übernahme des Dekrets der souveränen Fürsten der vereinigten Niederlande vom 22. September 1814 189
2. Die einzelnen Entwürfe bis zum fertigen Rescript 191
a) Der Erstentwurf vom 17. Februar 1815 191
b) Der zweite Entwurf 193
c) Der Schlussentwurf 194
d) Orientierung Württembergs an Sachsen und Westfalen 195
e) Die Vorlage des Rescriptentwurfes bei König Wilhelm I. 197
3. Der Kampf der württembergischen Nachdrucker für die Beibehaltung des Rescripts von 1815 198
D. Ansuchen einzelner Autoren und Verleger unmittelbar vor und nach Erlass des Rescriptes von 1815 203
I. Die Publikationspraxis im württembergischen Regierungsblatt 203
1. Das erstverkündete Privileg im Regierungsblatt: Privileg für Sauerländer 204
2. Privileg für Kraft (1820) 205
3. Privilegien in den Jahren 1822 und 1823 205
4. Privilegieneinträge von 1824 und 1825 206
5. Privilegien für Einzelblätter, Nachgüsse, Nachstiche, Übersetzungen (1826-1833) 207
6. Vermehrungen und Verbesserungen der Vorauflagen 209
7. Das Problem des Nachschreibens von Vorlesungen und Predigten 210
8. Das fünfjährige Privileg für Ganz (1826) 212
9. Die Verlängerung von Privilegien 212
10. Die Publikation des zwanzigjährigen Privilegs für von Savigny (1839) 213
11. Inkraftsetzen von Privilegien nach Beschlüssen der Deutschen Bundesversammlung 213
a) Schiller 214
b) Goethe 214
c) Richter 215
d) Wieland 216
e) Herder 216
II. Die kurz vor und unmittelbar vor dem Rescript erteilten Privilegien 216
1. Die Sache Brockhaus: ius quaesitum zugunsten der Nachdrucker 218
2. Die Sache Rossi 224
3. Die Sache Becker 229
4. Die Sache Seidel/Reinhard 229
5. Die Sache Geßner 232
6. Cotta gegen Mäcken: Zwei Beschwerden gegen die Amtsführung des Ober-Censur-Collegiums 234
7. Die Sache Baumgaertner 239
8. Die Sache Rigel 239
9. Sauerländer gegen Mäcken 240
10. Die Sache Thomm 241
III. Die Privilegienpraxis im Nachbarland Baden 241
1. Die Sache Geßner 242
2. Die Sache Müller 244
3. "Privilegienaustausch" zwischen Baden und Württemberg im Fall Schrag 246
4. Die Sache Sauerländer 247
4. Teil: Die württembergische Antrags- und Bescheidungspraxis für Druckprivilegien 249
A. Die Hauptmotive für Privilegierungen 250
I. Versorgungsfälle von Hinterbliebenen und Armen 251
1. Versorgung des Sohnes von Carl Wagner 251
2. Unterstützung der Carl Hauffschen Hinterbliebenen 252
3. Gefährdung des Verlagsrechts der Witwenkasse 253
4. Die Versorgung der Erben Pohselts 253
5. Die Versorgung eines geisteskranken Bruders des Autors 254
6. Versorgung der Gattin und "Rehabilitation" des Autors 255
7. Unterstützung mittelloser Kinder durch ein Gesangbuch 255
8. Gebetbuch des Pfarrers Kapff für die Armen 256
9. Zwischenergebnis 256
II. Wert und Brauchbarkeit der Werke im Bildungswesen 257
1. Kritische Durchleuchtung des Lehr- und Lesebuchs des katholischen Schullehrers Eyth 257
2. Gemeinnützigkeit des Braunschen "Lehrgang der deutschen Sprache für Volksschulen" 259
3. Nutzen für die Wissenschaft durch wichtige Zusätze im "Thesaurus Lingua Graeca" 260
4. Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit für den Gebrauch in höheren Schulen: Die lateinische Chrestomathie einer Gruppe von Lateinlehrern 262
5. Brauchbarkeit eines Lehrbuchs der Geburtshilfe für württembergische Hebammen 263
6. Förderung der schnellen Publikation neuer naturwissenschaftlicher Erkenntnisse 264
7. Wert, da "von den Extremen der Zeit sich fern haltend": Hüffels Buch über Wesen und Beruf des evangelischen Geistlichen 265
8. Handreichung von anerkanntem Wert mit beschränktem Absatzgebiet: von Weishaars "Handbuch des württembergischen Privatrechts" 266
9. Ausgiebige Würdigung der Persönlichkeit des Autors: Der Mediziner und Sprachwissenschaftler Becker 266
10. Lob von Werk und Persönlichkeit des Pfarrers Schmid 268
11. Fortführung der bewährten Linie: Der Buchhändler Spittler aus Basel 268
12. Verbreitung von Geographie- und Naturkundewissen 269
13. Beflügelung des wissenschaftlichen Diskurses: Der Theologenstreit zwischen den Tübinger Professoren Möhler und Bauer 270
14. Schriften, die ganz besonders dem Nachdruck ausgeliefert waren (Gesuche Uhland, Pichler, Schott) 272
15. Verfahren ohne Studienrat: Eindeutigkeit im Fall de l’Orme 273
16. Fasslichkeit und Brauchbarkeit als Beurteilungskriterien 273
17. Auszeichnung besonderer Forschungsleistungen und verspäteter Nachdruck wegen der lateinischen Sprache 274
18. Zwischenergebnis 275
III. Die Buchpreispolitik durch Privilegierung 276
1. Fehlen der "preislichen Bezifferung" (Fall Röthe) 276
2. Großzügigkeit bei mangelnder Preisangabe in den Fällen Grillparzer und Hummel 277
3. Konkordanz von Wert und Preis (Lehrbuch der Mathematik) 279
4. Keine "unmäßige Vertheuerung der Bücher" zugunsten der Verleger und zulasten der Leser (Fall Schleiermacher) 280
5. Offene Kritik des Studienrates an der Preispolitik Sauerländers 281
6. Berücksichtigung von Mehrkosten und -arbeit für Verfasser und Verleger bei Neuauflagen (Schulbücher von Werner) 282
7. Preis als Bedingung der Einführung von Schulbüchern an den dem Studienrat untergeordneten Schulen (Hoelders Grammatiken der französischen Sprache) 284
8. Preisobergrenze bei Büchern auch für Gymnasiasten und Schullehrer (Religions- und Lehrerhandbuch) 285
9. Eigenverantwortung des Verlegers für zu hoch angesetzten Preis (Fall "Rasender Roland") 287
10. Kumulierte Prüfung der Motive 287
B. Auslegung problematischer Merkmale des Rescriptes vom 25. Februar 1815 betreffend den Büchernachdruck 288
I. Das Merkmal des Debitierens (§ 2) 288
1. Das Erscheinen eines Probeheftes (Fall Söltl) 289
2. Ausgabe des Manuskripts bzw. Teile davon in einer Vorlesung: Der Fall der unerlaubten Weitergabe an Verleger durch Studenten des Heidelberger Professors Geiger 290
3. Die Niederlegung beim Verlag und die Ankündigungin Buchmesskatalogen (Fall Didier) 293
4. Bereits erschienenes Werk (Fall Nelkenbrecher) 294
5. Die weite Auslegung: Erste Lieferung noch kein Band nach § 2 295
6. Divergenzen zwischen Studienrat und Ministerium des Innern 298
7. Werbung für unveränderte Neuauflage in Zeitungen (Buchhandlungen Winter aus Heidelberg und Marcus aus Bonn) 304
II. Der Schutz von Ausgaben und Auszügen (§ 7) 305
1. Absage an ein Privileg gegen einen "widerrechtlichen Auszug" 306
2. Kein Nachdruck, sondern neues Werk 308
3. Bezug des § 7 nur auf unveränderte Auflagen 309
4. Verbesserung von bereits erschienenen Auflagen 309
5. Der Schutz von Periodika und deren noch nicht erschienenen Jahrgängen 311
III. Fälle analoger Anwendung der Regeln über den Büchernachdruck in Kunst und Musik 312
1. Text mit Lithographien (Fall des Kunstverlegers Schulz betr. die Geschichte Württembergs von Pfaff) 312
2. Umschreiben von Musiknoten in Ziffern 313
5. Teil: Württemberg und die Urheberrechtsentwicklung im Deutschen Bund 316
A. Die Entwicklung des Urheberrechts in württembergischer Privilegienpraxis und Rechtsprechung 316
I. Die Auswirkung des preußisch-württembergischen Übereinkommens von 1828: Bedingung der Reziprozität in der gegenseitigen Behandlung der Untertanen 317
1. Der Inhalt der Übereinkunft 317
2. Gesuche der Buchhändler Nikolai (Berlin) und Marcus (Bonn) 318
3. Routinierte Bearbeitung der Gesuche Dumont-Schauberg (Köln), Duncker & Humblot (Berlin) und Wesener (Paderborn) 319
4. Prüfung der Reziprozität 319
II. Die Auseinandersetzung um Gemeingut und Eigentum an Druckwerken 320
1. Privateigentum der Buchhändler versus Gemeineigentum (Gesuch der Erben Schillers von 1826) 320
2. Fortführung der Praxis des Ober-Censur-Collegiums durch den Studienrat nach 1817 322
3. Einräumung eines mittelbaren Interesses des Verfassers an der Privilegierung (Fall des Professors Pfister von 1828) 323
4. Erste Erwähnung einer Form von literarischem Eigentum des Verfassers (Fall Gehring von 1829) 324
5. Fortsetzung der Zensurtätigkeit durch den Studienrat (Fall des Zauberbuches von Eschenmayer von 1834/35) 325
6. Vorrang der Gemeingutthese (Fälle Fleischmann/Stilling und Roos von 1834/35) 326
7. Die Übertragung der Gemeingutthese auf den Fall Seume (1835) 330
8. Das Paradebeispiel für die Gemeingutthese: Die Bibel 330
9. Definition der eigenen Aufgaben: Studienrat kein Zensor, sondern Schützer des Schriftstellereigentums (Fall Elsner von 1835) 331
III. Die Anwendung des provisorischen Gesetzes vom 22. Juli 1836 333
1. Erledigungserklärung des Verfahrens Perthes dank des provisorischen Gesetzes von 1836 333
2. Problem der Anwendung des Gesetzes auf Ausländer (Sauerländer aus Aarau) 334
3. Beginn der Schutzfrist mit Erscheinen des Werkes 335
4. Kein Privilegierungszwang für nichtwürttembergische Mitglieder des Deutschen Bundes 336
5. Zusammenspiel der Gesetze von 1836 und 1815 bei Stempelung der bereits nachgedruckten Exemplare 336
6. Zur Vorfrage im Rekurs: Zivil- oder Strafrekurs? 338
7. Zivilrichter: Entschädigungsleistung wegen nachgedruckter Exemplare 339
8. Zivilrichter: Auslegung eines Vergleichs 342
9. Zivilrichter: Eigentumsfrage und Kosten 342
10. Eigentumsfrage als Nebenfrage ohne Verweisung an Zivilrichter 344
IV. Die Anwendung der Gesetze von 1838 und 1845 im Spiegel der Auslegung durch Ministerium des Innern und Geheimen Rat 346
1. Bezug des Gesetzes von 1838 auch auf vorher erschienene und bereits erloschene Privilegien 346
2. Zwingende Voraussetzung: Erscheinen des privilegierten Werks 347
3. Verzahnung der Gesetze von 1838 und 1815: Nur pekuniäres, nicht urheberrechtliches Interesse des Verfassers an seinem Werk 348
4. Weite Interpretation der Nachdruckfreiheit bzw. allgemeinen Gewerbefreiheit 349
5. Ist die Aufnahme eines Einzelwerks in eine Gesamtausgabe als Nachdruck zu bewerten? 353
6. Kombination von Einzelwerken oder Zusätzen als geistige Umarbeitung im Sinne von § 7 des Rescripts von 1815? 354
7. Reichweite des Begriffs „Auszüge“ im Sinne von § 7 des Rescripts von 1815 354
8. Herabsetzung der Tonart als Umarbeitung? 355
9. Nachbildungsverbot in der Kunst 356
10. Anwendung auf photographische Nachbildungen 357
11. Pauschale Beantwortung dank der gesetzlichen Vereinfachungen von 1838 und 1845 358
12. Ausdehnung des Schutzbereichs der Autoren infolge großzügiger Lösung der Gesetzeskonkurrenz 359
13. Nachbildung künstlerischer Erzeugnisse vom Gesetz von 1845 zwar umfasst: Privilegien jedoch nur mit Beschluss der Stände 361
14. Zwei späte Auslegungsfälle des Rescripts von 1815 361
15. Internationales Urheberrecht: Anwendung des Gesetzes von 1845 in Sachsen (Antrag Cottas von 1868) 362
B. Württembergs Kampf gegen die Urheberrechtsvereinheitlichung im Deutschen Bund 364
I. Die Bildung eines Vereins gegen Nachdrucker 365
1. Die Motive zur Gründung des Vereins 365
2. Der Anstieg der Bücherpreise 366
3. Die Vereinsgrundsätze 366
4. Verkauf der gelagerten Nachdruckexemplare 367
II. Privilegien mit längerer Laufzeit zugunsten der Gesamtwerke prominenter Schriftsteller 368
1. Zwölfjähriges Privileg für Hegels Gesamtausgabe (1832) 368
2. Zwölfjähriges Privileg für Goethes vollständige Ausgabe seiner Werke (1825) 369
3. Zwölfjähriges Privileg für Hebel: Festhalten Württembergs an eigener Position (1829) – im Gegensatz zu Baden (30jähriges Privileg) 372
4. Fünfzehnjähriges Privileg zugunsten von Richters Werken (1840) 373
III. Von sechs auf 20 Jahre: Das Spiel mit der Privilegiendauer 375
1. Der Fall Heun (Privileg auf sechs Jahre) 375
2. Der Ausnahmefall von Savigny (Privileg auf 20 Jahre) 376
IV. Das Einlenken Württembergs im Deutschen Bund infolge des beharrlichen Kampfes der Erben Schillers, Goethes und Wielands ab 1837 377
1. Diplomatische Kunststücke: Württembergs Alleingang gegen Nachdruckprivilegien für Schillers Erben 377
2. Goethes Erben: Erheblicher Druck in der Bundesversammlung 388
3. Verlängerungsantrag zugunsten von Wielands Erben: Der Konflikt zwischen Württemberg und Sachsen-Weimar 389
Fazit: Der sehr langsame Abschied Württembergs von den Nachdruckprivilegien 393
Annex 1 400
Annex 2 417
Annex 3 425
Annex 4 427
Annex 5 433
Quellen- und Literaturverzeichnis 435
A. Quellen 435
I. Ungedruckte Quellen 435
II. Gedruckte Quellen 436
B. Sekundärliteratur 438
Namens- und Sachregister 451