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Kindt, A. (2009). Menschenrechte und Souveränität. Diskutiert anhand der internationalen Strafrechtspflege. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52999-5
Kindt, Anne. Menschenrechte und Souveränität: Diskutiert anhand der internationalen Strafrechtspflege. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52999-5
Kindt, A (2009): Menschenrechte und Souveränität: Diskutiert anhand der internationalen Strafrechtspflege, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52999-5

Format

Menschenrechte und Souveränität

Diskutiert anhand der internationalen Strafrechtspflege

Kindt, Anne

Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure, Vol. 3

(2009)

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Abstract

Ein effektiver Menschenrechtsschutz ist ohne Erodierung staatlicher Souveränität nicht möglich. Zugleich ist das Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten ein Grundprinzip des Friedensrechts und damit des Menschenrechtsschutzes. Dieser Konflikt ist im internationalen Strafrecht besonders virulent: Es liegt im Interesse des Menschenrechtsschutzes, der Straffreiheit der Täter völkerstrafrechtlicher Verbrechen ein Ende zu setzen. Zugleich besteht die Gefahr, dass nur Staatsangehörige schwacher Staaten vor fremde Gerichte gestellt werden, während entsprechende Eingriffe in die Souveränität mächtiger Staaten faktisch ausgeschlossen bleiben. Die Gefahr der Selektivität und der Schaffung von Doppelstandards für reiche und arme Staaten ist das stärkste Argument gegen die internationale Strafrechtspflege.

Anne Kindt diskutiert diese Problematik unter Berücksichtigung vieler aktueller Fälle anhand der noch immer unklaren Konzepte des Weltrechtsprinzips und des Komplementaritätsprinzips. Im Zentrum ihrer Untersuchung steht die Frage, wann nationale Gerichte und der ICC ihre Strafgewalt über extraterritoriale Fälle von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ausüben sollten. Im Ergebnis plädiert sie für eine vorsichtige, respektvolle Ausübung internationaler Strafgewalt, da eine konsequente Anwendung des Prinzips der individuellen strafrechtlichen Verantwortung (noch) nicht real ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
A. Einleitung 15
B. Der internationale Schutz der Menschenrechte und das internationale Strafrecht contra das Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten 19
I. Der Grundsatz der souveränen Gleichheit von Staaten 25
1. Die souveräne Gleichheit von Staaten und das Recht eines Volkes auf Selbstbestimmung 25
a) Das Volk als Souverän und sein Recht auf Selbstbestimmung 26
b) Die Reichweite des modernen Konzepts souveräner Gleichheit 28
c) Zusammenfassung 29
2. Die Grenzen staatlicher Souveränität 30
II. Individuen als Subjekte des Völkerrechts 32
1. Das Individuum als Träger völkerrechtlicher Rechte 33
2. Das Individuum als Adressat völkerrechtlicher Pflichten 34
3. Das Konzept der partiellen Völkerrechtssubjektivität 35
III. Konzeption und Geschichte des internationalen Rechts der Menschenrechte 36
1. Die Bestimmung des Konzepts der Menschenrechte 37
a) Die europäisch-christliche Sicht der Mensche 37
b) Vom ,Rederecht‘ zum allgemeinen Grundsatz des Völkerrechts 38
2. Die historische Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes 40
a) Die Wurzeln des modernen Menschenrechtsschutzes 41
b) Die Entfaltung des internationalen Menschenrechtsschutzes im System der Vereinten Nationen 42
aa) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 43
bb) Die völkervertragsrechtliche Sicherung der Menschenrechte 45
cc) Die Entwicklungen im Völkergewohnheitsrecht 46
dd) Menschenrechtsverletzungen als Bedrohung des Friedens und der internationalen Sicherheit im Sinne von Art. 39 UN-Charta 47
IV. Definition und Entstehungsgeschichte des Internationalen Strafrechts 50
1. Eine Definition des internationalen Strafrechts 50
a) Das Spannungsfeld zwischen nationalem Strafrecht und Völkerrecht 51
b) Internationale Verbrechen 52
2. Wichtige Etappen in der Entstehung des internationalen Strafrechts 55
a) Erste Versuche: Die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg 56
b) Internationales Strafrecht in der Praxis: Nürnberg, Tokio und die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg 57
c) Aktuelle Entwicklungen: Die Zeit nach dem Kalten Krieg 59
d) Anmerkungen zu den Entwicklungsetappen und dem aktuellen Stand des ICCs in Kürze 60
3. Das Problem der Selektivität und die Missbrauchsgefahrim internationalen Strafrecht 65
a) Die Militärtribunale von Nürnberg und Tokio 65
b) Die Internationalen Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda 67
c) Aktuelle Bedenken gegen das internationale Strafrecht 68
V. Abschließende Bemerkungen 70
C. Die Problematik des Weltrechtsprinzips 74
I. International anerkannte Jurisdiktionsprinzipien 75
1. Das Territorialitätsprinzip 76
2. Das Personalitätsprinzip 76
3. Das Schutzprinzip 78
4. Das Weltrechtsprinzip 78
II. Der Anwendungsbereich des Weltrechtsprinzips 80
1. Völkergewohnheitsrecht 80
2. Internationales Völkervertragsrecht und das Prinzip aut dedere aut judicare 83
III. Absolutes und bedingtes Weltrechtsprinzip 85
1. Absolutes und bedingtes Weltrechtsprinzip im nationalen Recht 86
a) Die Regelung des Weltrechtsprinzips im nationalen Recht 86
aa) Die Regelung des absoluten Weltrechtsprinzips im nationalen Rechtr 87
(1) Das absolute Weltrechtsprinzip in Deutschland 87
(2) Der belgische „Verzicht“ auf das (absolute) Weltrechtsprinzip 89
(3) Erste Anzeichen für eine Abwendung vom absoluten Weltrechtsprinzip in Spanienr 90
bb) Das bedingte Weltrechtsprinzip im nationalen Recht 91
b) Einzelne Anwendungsfälle des Weltrechtsprinzips 92
aa) Erste Anfänge: Das Verfahren gegen Adolf Eichmann in Israel 92
bb) Die (bedeutenden) aktuellen „europäischen“ Verfahren 93
(1) Das Verfahren gegen Abdoulaye Yerodia Ndombasi in Belgien 94
(2) Das Verfahren gegen Pinochet in Spanien und Großbritannien 95
(3) Die akzeptierteren Anwendungsfälle des Weltrechtsprinzips in Europa 97
cc) Verfahren in nicht-europäischen Gerichten 99
(1) Das Verfahren gegen Imre Finta in Kanada 100
(2) Das Verfahren gegen Hissène Habré im Senegal 100
c) Schlussbemerkungen 102
2. Absolutes und bedingtes Weltrechtsprinzip im Völker(vertrags)rechtr 104
3. Vorzüge und Schwächen des absoluten Weltrechtsprinzips 105
a) Strafverfahren in absentia und das Menschenrecht des Angeklagten auf ein faires Verfahren 106
b) Die Gefahr des forum shopping und der gesteigerten Ungleichheit zwischen Staaten 108
c) Die Gefahr politisch beeinflusster Richter 112
d) Anmerkungen zur prozessualen Ausgestaltung des absoluten Weltrechtsprinzips in Deutschland 114
aa) Die prozessuale Einbettung des Weltrechtsprinzips in Deutschland 114
bb) Letzte Bemerkungen zur Einstellung der Verfahren gegen Donald Rumsfeld u. a. durch die Bundesanwaltschaft 117
cc) Abschließende Stellungnahme zur deutschen Einstellungslösung 118
e) Schlussbemerkungen 119
IV. Einwände gegen das (bedingte) Weltrechtsprinzip 120
1. Der Einwand der Intervention in interne Angelegenheiten 121
2. Der Grundsatz ne bis in idem (double jeopardy) 124
V. Der Einfluss des Rom-Statuts auf das Weltrechtsprinzip 127
1. Keine Verpflichtung zur Festschreibung des Weltrechtsprinzips 128
2. Der umfassende Vorrang nationaler Strafgewalt 129
VI. Abschließende Bemerkungen 130
D. Das Komplementaritätsprinzip des Rom-Statuts 133
I. Komplementarität vs. Vorrang: Die Statute der Ad-hoc-Tribunale vs. das Rom-Statut 134
1. Die vorrangige Zuständigkeit der Ad-hoc-Tribunale 134
2. Die Entscheidung für Komplementarität und gegen Vorrang im Rom-Statut 136
II. Begriffsbestimmung 137
1. Komplementarität und Subsidiarität 137
2. Der Komplementaritätskompromiss 139
3. Das Komplementaritätsprinzip des Rom-Statuts 140
III. Die Unzuständigkeitsgründe des Art. 17 Rom-Statutund ihre Ausnahmen 142
1. Laufende staatliche Ermittlungen oder ein laufendes Strafverfahren, Art. 17 Abs. 1a) Rom-Statut 143
2. Abgeschlossene staatliche Ermittlungen und die Entscheidung, die betreffende Person nicht strafrechtlich zu verfolgen, Art. 17 Abs. 1b) Rom-Statut 143
3. Ne bis in idem, Art. 17 Abs. 1c) Rom-Statut 144
4. Mangelnde Schwere, Art. 17 Abs. 1d) Rom-Statut 145
IV. Der mangelnde Wille und das Unvermögen eines Staates Ermittlungen oder ein Strafverfahren ernsthaft durchzuführen 149
1. Die Feststellung des mangelnden Willens (unwillingness) 150
a) Scheinverfahren, Art. 17 Abs. 2a) Rom-Statut 151
b) Nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung, Art. 17 Abs. 2b) Rom-Statut 152
c) Kein unparteiisches und unabhängiges Verfahren, Art. 17 Abs. 2c) Rom-Statut 153
d) Die Bewertung staatlicher Ermittlungen und Strafverfahren durch den ICC 155
2. Der Begriff des Unvermögens (inability) 156
a) Der völlige oder weitgehende Zusammenbruch des innerstaatlichen Justizsystems 157
b) Die mangelnde Verfügbarkeit des innerstaatlichen Justizsystems 159
c) Staatliches Unvermögen in der Praxis des ICCs 162
3. Der Begriff des genuine trial (ernsthaftes Verfahren) 164
a) Begriffsfindung auf der Rom-Konferenz 165
b) Die Voraussetzungen einer ernsthaften (genuine) Strafverfolgung 166
V. Die Kompetenz-Kompetenz des ICCs 169
1. Die der Kompetenz-Kompetenz innewohnende Kontrollfunktion 170
2. Einwände gegen die Kontrollfunktion des ICCs 171
a) Das Recht auf und die Notwendigkeit von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen 174
b) Die Problematik und Legitimität staatlicher Amnestien 177
aa) Begriffs- und Inhaltsbestimmung 177
bb) Die Frage der Anerkennung staatlicher Amnestiende jure durch den ICC 179
(1) Der Fall Norduganda vor dem ICC 179
(2) Abschließende Diskussion der Amnestieproblematik 183
c) Strafverfahren in Nichtvertragsstaaten 185
d) Die Glaubwürdigkeit des Anklägers und der ICC-Richter 186
3. Zur Schwierigkeit fairer, unabhängiger Strafverfahren im Tatortstaat: Das Dujail-Verfahren gegen Saddam Hussein vor dem Iraqi High Tribunalr 188
a) Hintergründe, Grundlagen und Ablauf des Strafverfahrens 188
aa) Vom Staatspräsidenten zum Angeklagten 189
bb) Das Iraqi High Tribunal 189
cc) Der Ablauf des Prozesses von der Eröffnung der Hauptverhandlung bis zur Vollstreckung der Todesstrafer 192
b) Reaktionen auf das Verfahren und die Hinrichtung 194
c) Ein Fiasko mit guten Ansätzen oder ein völkerstrafrechtliches Verbrechen?r 196
VI. Jurisdiktionsverzicht zugunsten des ICCs? 202
VII. Abschließende Bemerkungen 204
E. Schlusswort 208
Literaturverzeichnis 213
Personen- und Sachverzeichnis 221