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Stumpf, R. (2009). Jugendschutz oder Geschmackszensur?. Die Indizierung von Medien nach dem Jugendschutzgesetz. Eine verwaltungs- und verfassungsrechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Bezüge. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53010-6
Stumpf, Roman. Jugendschutz oder Geschmackszensur?: Die Indizierung von Medien nach dem Jugendschutzgesetz. Eine verwaltungs- und verfassungsrechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Bezüge. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53010-6
Stumpf, R (2009): Jugendschutz oder Geschmackszensur?: Die Indizierung von Medien nach dem Jugendschutzgesetz. Eine verwaltungs- und verfassungsrechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Bezüge, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53010-6

Format

Jugendschutz oder Geschmackszensur?

Die Indizierung von Medien nach dem Jugendschutzgesetz. Eine verwaltungs- und verfassungsrechtliche Untersuchung unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Bezüge

Stumpf, Roman

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1133

(2009)

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Abstract

Warum schießen Teenager auf ihre Mitschüler oder Lehrer und richten aus dem Nichts heraus ein Blutbad an? Niemand weiß es wirklich genau. Aber wer die öffentlichen Diskussionen nach schrecklichen Amoktaten von Jugendlichen verfolgt, erlebt emotionale Debatten, in denen die Gesprächspartner aus Gesellschaft und Politik bestimmten Medien eine Mitschuld einräumen und schneller als sonst nach Verboten dieser Medien rufen. Werden unsere Kinder wirklich zu Killern durch Spiele? Wie belastbar sind die Ergebnisse der Medienwirkungsforschung? Welche Kriterien gibt es, um Jugendgefährdung festzumachen und unter welchen Voraussetzungen ist die Indizierung als "schärfstes Schwert" des Jugendmedienschutzes verfassungs- und europarechtlich haltbar? Dies sind die Kernfragen des Indizierungsrechts. Sie berühren das schwierige Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in einem komplexen technischen Umfeld. Roman Stumpf geht diesem Verhältnis in seiner Dissertation nach.

Der Autor liefert eine umfassende Darstellung sowie eine verfassungs- und europarechtliche Analyse des geltenden Indizierungsrechts, das für jugendgefährdende Medien weit reichende Werbe- und Vertriebsverbote festlegt. Dabei weist er viele Unverhältnismäßigkeiten und Unbestimmtheiten der Gesetzgebung nach und verdeutlicht die krasse Auswirkung einer Indizierung auf den Abverkauf von Medien. Roman Stumpf setzt sich darüber hinaus mit denkbaren Verschärfungen des Indizierungsrechts auseinander und liefert alternative Auslegungsvorschläge des geltenden Rechts. Als Jurist, Journalist und ehemaliger Mitarbeiter der Bundesprüfstelle verfügt der Autor über eine hervorragende Gesamtsicht des Jugendmedienschutzes.

Das Buch kann von Praktikern als Handbuch genutzt werden, liefert aber auch für den Laien einen gut verständlichen Überblick über ein viel diskutiertes und spannendes Rechtsgebiet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 22
Abkürzungsverzeichnis 23
Teil 1: Einleitung 29
Kapitel 1: Zu dieser Untersuchung 29
Kapitel 2: Begriffliche Klärungen 31
I. Indizierung im engeren Sinne 31
II. Indizierung im weiteren Sinne 31
Kapitel 3: Die Geschichte der Indizierung 32
I. Jugendmedienschutz bis 1918 32
II. Weimarer Republik und NS-Zeit 33
1. Das Lichtspielgesetz von 1920 33
2. Das „Schund- und Schmutzgesetz“ vom 18.12.1926 35
3. Nationalsozialismus und Jugendmedienschutz 37
III. Nach dem 2. Weltkrieg 37
1. Das Gesetz über die jugendgefährdenden Schriften (GjS) 38
2. Die Entwicklung des GjS zum GjS(M) 40
3. Die Verabschiedung des JuSchG 41
Kapitel 4: Die Auswirkungen einer Indizierung auf den gewerblichen Vertrieb 43
I. Wirkungsvorstellungen 44
1. Indizierung aus Sicht der Rechtsprechung 44
2. Einschätzungen in der Literatur 45
II. Empirische Rückkopplung der Wirkungsvorstellungen 46
III. Fazit 51
Teil 2: Verfassungsrechtlicher Rahmen der Indizierung 52
Kapitel 5: Der Schutz von Bürgern und Unternehmen durch Grundrechte 52
I. Die Kommunikations-Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG 52
1. Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. GG) 52
2. Der Schutzbereich der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. GG) 56
3. Der Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) 57
4. Der Schutzbereich der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) 59
5. Der Schutzbereich der Filmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) 60
6. Die verfassungsmäßige Rechtfertigung von Eingriffen 61
a) Allgemeine Gesetze 62
b) Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Jugend 63
c) Einschränkungen durch das Recht der persönlichen Ehre 64
d) Verfassungsimmanente Schranken 64
e) Verhältnismäßigkeit und Zensurverbot 65
II. Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 3 GG 67
1. Kunstfreiheit 67
2. Wissenschaftsfreiheit 69
3. Verfassungsmäßige Rechtfertigung 71
III. Das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG 72
1. Schutzbereich und Eingriffe 73
2. Verfassungsmäßige Rechtfertigung 73
IV. Die unternehmerischen Grundrechte des Art. 12 Abs. 1 GG 74
1. Schutzbereich und Eingriffe 74
2. Verfassungsmäßige Rechtfertigung 76
V. Die Eigentumsfreiheit nach Art. 14 Abs. 1 GG 78
1. Schutzbereich und Eingriffe 78
2. Verfassungsmäßige Rechtfertigung 80
Kapitel 6: Jugendmedienschutz und Verfassung 81
I. Jugendschutz, Jugendmedienschutz und Indizierung 81
II. Die Verankerung des Jugend(medien)schutzes im Verfassungsgefüge 82
III. Die Gesetzgebungskompetenzen für den Jugendmedienschutz 84
1. Kompetenzstrukturen nach der Föderalismusreform 84
2. Jugend(medien)schutz als Materie konkurrierender Gesetzgebung 86
a) Jugendschutz und öffentliche Fürsorge (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG) 86
b) Jugendschutz und Strafrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) 90
c) Jugendschutz und Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) 91
d) Das Erfordernis einer Regelung durch den Bund (Art. 72 Abs. 2 GG) 93
aa) Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse 93
bb) Wahrung von Rechtseinheit 94
cc) Wahrung von Wirtschaftseinheit 97
dd) Zwischenergebnis 98
3. Organisations- und Verfahrenskompetenzen 98
4. Ergebnis 98
Teil 3: Das geltende Indizierungsrecht 99
Kapitel 7: Rechtsquellen 99
I. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) 99
II. Die zugehörigen Rechtsverordnungen 99
1. DVO-JuSchG 99
2. BPjMGebO 100
III. Der Staatsvertrag der Länder (JMStV) 100
IV. Strafrechtliche Normen 101
V. Verwaltungsrechtliche Vorschriften 101
Kapitel 8: Institutionen der Indizierung 101
I. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) 101
1. Stellung und Bedeutung 102
2. Behördenstrukturen und Zuständigkeiten 102
a) Hauptamtliche Mitarbeiter 102
b) Behördenleitung 103
c) Das 12er-Gremium 104
d) Das 3er-Gremium 106
e) Verfassungsrechtliche Strukturfragen 107
II. Die Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) 115
1. Zusammensetzung 116
2. Strukturen 116
3. Stellungnahme zu Indizierungsanträgen 117
4. Anträge auf Indizierung von Telemedien 117
Kapitel 9: Überblick über die formellen Verfahrensgänge 117
I. Das Regelverfahren der Indizierung 118
1. Initiierungsimpuls 118
2. Behördeninterne Vorbereitung der Entscheidung 120
3. Stellungnahme der KJM 120
4. Anhörung der Beteiligten 120
5. Festlegung und Übermittlung des Verhandlungstermins 121
6. Verhandlung vor dem 12er-Gremium 122
7. Entscheidungsfindung 122
8. Verkündung der Entscheidung und Zustellung 123
II. Das vereinfachte Verfahren 124
III. Das Verfahren bei Eilentscheidungen 125
IV. Annex: Das gestörte Indizierungsverfahren 126
V. Die Zulässigkeit verfahrensrechtlicher Bund-/Länder-Kooperation 127
Kapitel 10: Indizierungsfähige Medien 132
I. Überblick 132
1. Neue Terminologie 133
2. Weitere Veränderungen gegenüber dem GjS(M) 133
II. Trägermedien 134
1. Medienbegriff 134
2. Texte, Bilder oder Töne auf gegenständlichen Trägern 134
3. Eignung zur Weitergabe 135
4. Alternativ: Bestimmung zur unmittelbaren Wahrnehmung 136
5. Alternativ: Einbau in einem Vorführ- oder Spielgerät 137
6. Elektronische Verbreitung 138
III. Telemedien 140
IV. Indizierungseinschränkungen bei Trägermedien 141
1. Kennzeichnungspflichtige Trägermedien 142
a) Filme (§ 11 Abs. 1 JuSchG) 142
b) Bildträger mit Filmen oder Spielen (§ 12 Abs. 1 JuSchG) 143
c) Elektronische Bildschirmspielgeräte (§ 13 Abs. 1 JuSchG) 143
2. Sonderbestimmungen 143
a) „Infoprogramm“ und „Lehrprogramm“ 144
b) Nichtgewerbliche Filme 144
c) Periodische Druckschriften mit Auszügen visueller Medien 144
3. Gesetzlich vorgesehene Freigabestufen 145
a) Das Modell der Altersstufen 145
b) Das Zertifikat: „Keine Jugendfreigabe“ 146
4. Umgang mit bisherigen Alterskennzeichnungen 146
5. Rechtsfolgen einer fehlenden Zertifizierung 147
6. Medienkontrolle durch Selbstkontrollen 147
a) Praktischer Exkurs: Freigabeempfehlungen bei FSK und USK 148
aa) FSK 148
(1) Strukturen 148
(2) Verfahrensüberblick 149
bb) USK 150
(1) Strukturen 150
(2) Verfahrensüberblick 151
b) Die Rechtstechnik des Kennzeichnungsvorganges 151
aa) Vereinbarungen der Länder mit den Freiwilligen Selbstkontrollen 152
bb) Delegation von Hoheitsmacht? 152
V. Indizierungseinschränkungen bei Telemedien 154
VI. Bewertung 154
VII. Zusammenfassung 156
Kapitel 11: Indizierungsgründe 156
I. Überblick 156
II. Die Indizierung auf der Grundlage von § 18 Abs. 1 JuSchG 157
1. Das „Subjekt“ der Gefährdung 158
a) Kinder und Jugendliche 158
b) Rudimentäre oder vollständige Repräsentanz? 159
aa) Rechtsprechung 159
bb) Literatur 160
cc) Eigene Position 161
2. Die Gefährdungsprognose 164
a) Gefährdungseignung statt konkreter Gefahr 164
aa) Rechtsprechung 165
bb) Literatur 165
cc) Eigene Position 166
b) Prognoseabsicherung durch die Wirkungsforschung 167
aa) Grenzen imperativer Eingriffe 167
bb) Erkenntnisstand 168
(1) Gewalthaltige Medien 168
(a) Monokausale Wirkungsmodelle 168
(b) Multikausale Wirkungsmodelle 169
(c) Neuere Studien 171
(d) Zusammenfassung 172
(2) Erotone und pornographische Medien 173
(a) Überblick 173
(b) Zusammenfassung 175
cc) Folgerungen für die normative Steuerung 175
3. Die Jugendgefährdung 176
a) Der Umgang mit unbestimmten Tatbeständen 176
b) Ansätze der Inhaltsbestimmung 178
c) Ausgangspunkte der Schutzzielbestimmung 179
aa) Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit 180
bb) Die Gewährleistung ungestörter Entwicklung 181
d) Völkerrechtliche Einflüsse 181
e) Die Regelbeispiele der Jugendgefährdung 182
aa) Unsittliche Medien 183
bb) Verrohend wirkende Medien 184
cc) Zu Gewalttätigkeit anreizende Medien 185
dd) Zu Verbrechen anreizende Medien 187
ee) Zu Rassenhass anreizende Medien 187
ff) Selbstzentrierte, realistische und selbstzweckhafte Gewalt 188
f) Weitere Fallgruppen 189
aa) Missachtung personaler Würde 190
bb) Verherrlichung und Verharmlosung der NS-Ideologie 191
cc) Verstöße gegen das Toleranzgebot 193
dd) Kriegsverharmlosende und -relativierende Medien 194
ee) Anleitungen zum Beischlaf mit Verwandten 196
ff) Verherrlichung und Verharmlosung von Suchtmitteln 196
gg) Medien mit selbstzerstörerischer Tendenz 198
g) Indizierungsinhalte und Medientypus 199
h) Gefährdungsabstufungen 199
4. Der Tendenzschutz 200
a) Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre 200
aa) Der Ausgleich von Kunst und Jugendschutz in der Rechtsprechung 201
(1) Kunstschutz geht vor Jugendschutz 201
(2) Niveauvolle Kunst geht vor Jugendschutz 202
(3) Schutzabstufungen nach dem Grad der Gefährdung 202
(4) Kein Privilegierungs-Ausschluss 203
(5) Generelles Abwägungsgebot 204
(6) Würdigung 204
(a) Interpretation des Kunstbegriffes 204
(b) Beschränkung legislativer Entscheidungsmacht 205
(c) Genereller Tendenzschutz? 207
(d) Versäumnisse des Gesetzgebers 208
(7) Ergebnis 208
bb) Der Ausgleich von Wissenschaft und Jugendschutz 209
(1) Die Auslegung der Leitbegriffe 209
(2) Das Verhältnis der Freiheiten zum Jugendschutz 211
b) Politischer, sozialer, religiöser und weltanschaulicher Tendenzschutz 211
aa) Die Privilegierung und ihre tatbestandlichen Grenzen 211
(1) Politische Inhalte 211
(2) Soziale Inhalte 212
(3) Religiöse und weltanschauliche Inhalte 212
(4) Grenzen des Tatbestandes 212
(a) Kein Schutz der Inhaltspräsentation 213
(b) Ausschluss staatsfeindlicher Äußerungen? 213
bb) Das Verhältnis von privilegierungsfähiger Äußerung und Jugendschutz 215
c) Das „Öffentliche Interesse“ 215
d) Der Ausgleich der widerstreitenden Verfassungsgüter 216
aa) Die Herstellung praktischer Konkordanz 217
bb) Denkbare Gewichtungs-Kategorien 217
(1) Der schädigende Einfluss des Mediums 217
(a) Anzahl und Ausmaß der jugendgefährdenden Passagen 218
(b) Qualität der betroffenen Werte 218
(c) Kreis der betroffenen Kinder und Jugendlichen 219
(d) Art und Weise der Darstellung 220
(e) Künstlerische Qualität oder publizistisches Gewicht der Passagen 223
(2) Die Einbettung der Schilderungen in ein künstlerisches Konzept 224
(3) Das Ansehen des Werkes beim Publikum 225
(4) Die Wertschätzung des Werkes in Kritik und Wissenschaft 227
(5) Die Qualität und das Niveau des Werkes 227
(6) Die Beschneidung der Grundrechte 228
(7) Die präsumtive Auswirkung einer Indizierung 229
(8) Die Bedeutung für die demokratische Willensbildung 230
(9) Zwischenbefund 231
cc) Der eigentliche Abwägungsvorgang 231
5. Weitere Beschränkungen der Indizierung 233
a) Ausschluss der Fälle von geringer Bedeutung 233
aa) Rechtlich relevante Faktoren 233
bb) Die Rechtsnatur der Entscheidung 235
b) Das Verbot der Teilindizierung 236
6. Die Verfassungsmäßigkeit der Indizierung gemäß § 18 Abs. 1 JuSchG 239
III. Die Voraus-Indizierung nach § 22 JuSchG 239
1. Praktische Relevanz 240
2. Voraussetzungen für Trägermedien 240
a) Periodisches Erscheinen 240
b) Anzahl der Vor-Indizierungen 241
3. Voraussetzungen für Telemedien 241
4. Ausnahmeregelungen 241
a) Periodische Druckwerke 242
b) Erweiterung der Privilegierung 244
c) Der Schutz von Telemedien 245
5. Rechtsfolgen 245
6. Verfassungsrechtliche Überlegungen 245
IV. Gesetzlich geregelte Fälle der Von-selbst-Indizierung 246
1. Deklaratorische und konstitutive Indizierung 246
2. Medien nach § 15 Abs. 2 JuSchG 247
a) Trägermedien, die § 86 StGB verletzten 247
aa) Propagandamittel 247
(1) Trägermedien 247
(2) Propagandistische Tendenz 248
(3) Gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung 248
(4) Oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung 248
(5) Vorkonstitutionelle Schriften 249
bb) Tatbestandsausschließende Sozialadäquanz 249
(1) Dienen staatsbürgerlicher Aufklärung 249
(2) Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen 250
(3) Darstellung zu Zwecken der Kunst, Forschung, Wissenschaft und Lehre 250
(4) Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte 250
(5) Ähnliche Zwecke 250
cc) Tathandlungen 251
b) Trägermedien, die § 130 StGB verletzen 251
aa) Angriffssubjekte des § 130 Abs. 1 und 2 StGB 251
bb) Angriffsmittel des § 130 Abs. 1 und 2 StGB 252
(1) Trägermedien 252
(2) Aggressive Wirkrichtung 252
(a) Aufstacheln zum Hass 252
(b) Auffordern zu Gewalt 253
(c) Spezifischer Angriff auf die Menschenwürde 253
(3) Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens 254
cc) Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB 254
(1) Handlung nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches 255
(2) Begangen unter der Herrschaft des NS-Regimes 255
(3) Negationsakt oder Relativierung 255
(a) Billigung 255
(b) Leugnung 255
(c) Verharmlosung 256
(4) Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens 257
dd) Tatbestand des § 130 Abs. 4 StGB 257
(1) Neukonzeption 257
(2) Störung des öffentlichen Friedens 257
(3) Verletzung der Würde von NS-Opfern 258
(4) Spezifische Meinungsäußerung 258
ee) Tatbestandsausschlüsse infolge Sozialadäquanz 258
c) Medien, die § 130 a StGB verletzen 258
aa) Der Tatbestand des § 130 a Abs. 1 StGB 259
(1) Rechtswidrige Tat 259
(2) Tatenkatalog 259
(3) Anleiten durch ein Medium 259
(4) Förderung der Tatbereitschaft 260
bb) Tatbestand des § 130 a Abs. 2 StGB 261
cc) Tatbestandsausschluss durch Sozialadäquanz 261
d) Trägermedien, die § 131 StGB verletzen 261
aa) Schilderung von spezifischen Gewalttätigkeiten 262
(1) Gewalt 262
(2) Grausamkeit 262
(3) Oder Unmenschlichkeit 263
(4) Menschenähnliche Wesen als Akteure? 263
bb) Gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen 264
cc) Verherrlichung oder Verharmlosung 265
dd) In einer die Menschenwürde verletzenden Darstellung 266
ee) Tatbestandsausschließende Sozialadäquanz 267
ff) Elternprivileg 268
e) Trägermedien, die die §§ 184, 184 a, 184 b StGB verletzen 268
aa) Schutzzwecke 268
bb) Der Pornographiebegriff 269
(1) Bisher diskutierte Definitionsvorschläge 269
(2) Eigener Ansatz 272
cc) Erscheinungsformen der Pornographie 272
(1) Gewaltpornographie 273
(2) Zoophilie 273
(3) Kinderpornographie 274
dd) Tatmodalitäten 274
ee) Das Elternprivileg 274
f) Trägermedien, die den Krieg verherrlichen 275
g) Trägermedien, die die Würde misshandelter Personen verletzen 277
aa) Verletzende Darstellung 277
bb) Tatsächliches Geschehen 278
cc) Kein überwiegendes berechtigtes Interesse 278
dd) Ergebnis 279
h) Trägermedien, die Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen 279
aa) Kinder oder Jugendliche 280
bb) Unnatürliche geschlechtsbetonte Körperhaltung 282
cc) Ergebnis 284
i) Trägermedien mit offensichtlicher Eignung zur schweren Jugendgefährdung 284
aa) Die Eignung zur schweren Jugendgefährdung 285
(1) Reichweite des Tatbestandes 285
(2) Qualifizierte Intensität und Gefahr? 286
bb) Offensichtlichkeit 287
cc) Beispielfälle 288
dd) Verfassungsrechtliche Überlegungen 289
j) Gewaltzentrierte, realistische Darstellungen 290
3. Inhaltsgleiche Medien 292
V. Zusammenfassung 293
Kapitel 12: Die Indizierung und ihre Folgen 294
I. Überblick 295
II. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften 295
1. Der Folgendualismus bei Träger- und Telemedien 295
2. JuSchG und Strafrecht 296
III. Wie die Indizierungsfolgen bewirkt werden 296
1. Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien 296
a) Die Listenführung (Annex) 297
b) Die Listenstruktur (Annex) 300
aa) Nichtöffentliche Liste (Teil D) 300
bb) Nichtöffentliche Liste (Teil C) 300
cc) Öffentliche Liste (Teil B) 300
dd) Öffentliche Liste (Teil A) 301
2. Öffentliche Bekanntmachung der Listenaufnahme 301
3. Ausnahmeregelungen 301
4. Schlussfolgerungen 303
IV. Allgemeine Verbreitungsbeschränkungen 304
1. § 15 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG 305
a) Kinder und jugendliche Personen 305
b) Anbieten 305
c) Überlassen 306
d) Sonst zugänglich machen 307
2. § 15 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG 310
a) Zugänglicher oder einsehbarer Ort 310
b) Ausstellen 312
c) Anschlagen 312
d) Vorführen 312
e) Sonst zugänglich machen 312
V. Gewerbliche Verbreitungsbeschränkungen 313
1. § 15 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG 313
a) Im Einzelhandel, außerhalb von Geschäftsräumen 313
b) Verkaufsstelle, die Kunden nicht zu betreten pflegen 313
c) Versandhandel 314
aa) Entgeltliches Geschäft in Anonymität 314
bb) Bestellung und Übersendung der Ware 315
cc) Fehlende jugendschützende Sicherungsvorkehrungen 315
(1) „Manueller“ Versand 316
(2) Elektronische Übermittlung 319
d) Gewerbliche Leihbüchereien oder Lesezirkel 324
e) Andere Person 324
f) Anbieten 324
g) Überlassen 324
2. § 15 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG 325
a) Gewerbliche Vermietung 326
b) Vergleichbare gewerbliche Gebrauchsgewährung 326
c) Überlassung an andere Person 326
d) Ausnahmen 326
VI. Werbeverbote nach § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG 330
1. Ort, der frei zugänglich oder einsehbar ist 330
2. Öffentliches Anbieten 330
3. Öffentliches Ankündigen 335
4. Öffentliches Anpreisen 335
5. Geschäftlicher Verkehr 336
VII. Verbot von Vorbereitungshandlungen 336
1. § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG 336
2. § 15 Abs. 1 Nr. 7 JuSchG 337
a) Herstellen 337
b) Beziehen 337
c) Liefern 337
d) Vorrätig halten 338
e) Einführen 338
f) Verwendung zu sanktionierter Handlung 338
VIII. Informationspflichten nach § 15 Abs. 6 JuSchG 338
IX. Strafbewehrung 339
1. Strafvorschriften 340
a) Vorsätzliche Tatbegehung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG 340
b) Vorsätzliche Tatbegehung nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG 341
c) Vorsätzliche Tatbegehung nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG 341
d) Vorsätzliche Tatbegehung nach § 27 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG 341
e) Vorsätzliche Tatbegehung nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG 341
aa) Sinn und Zweck 341
bb) Vollziehbare Entscheidung 342
cc) Sanktions-Adressaten 342
f) Fahrlässige Tatbegehung nach § 27 Abs. 3 JuSchG 342
g) Ausnahmen 343
aa) Grund und Umfang der Privilegierung 343
bb) Grenzen der Privilegierung 344
cc) Übertragung der Privilegierung? 345
2. Bußgeldtatbestände 346
3. Minderjährige und Beteiligung 346
X. Grundrechtliche Analyse 347
1. Abgabe- und Bereitstellungsverbote gegenüber Minderjährigen 347
a) Die Vereinbarkeit mit den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 GG 347
aa) Eingriff in den Schutzbereich 348
bb) Verfassungsmäßige Rechtfertigung 348
(1) Legitimer Zweck 348
(2) Geeignetheit 351
(3) Erforderlichkeit 353
(4) Angemessenheit 355
(5) Zwischenergebnis 357
b) Vereinbarkeit mit dem Elternrecht 357
c) Vereinbarkeit mit der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit 358
d) Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit 360
e) Vereinbarkeit mit der Eigentumsfreiheit 361
f) Ergebnis 362
2. Die Vertriebsverbote im Einzel- und Versandhandel 362
a) Vereinbarkeit mit den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 GG 362
aa) Eingriff in den Schutzbereich 362
bb) Verfassungsmäßige Rechtfertigung 363
(1) Geeignetheit 363
(2) Erforderlichkeit 363
(3) Angemessenheit 365
(4) Zwischenergebnis 369
b) Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit 369
c) Vereinbarkeit mit der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit 369
d) Vereinbarkeit mit der Eigentumsfreiheit 370
e) Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgebot 370
f) Ergebnis 371
3. Das (eingeschränkte) Vermietverbot 371
a) Vereinbarkeit mit den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 GG 372
aa) Legitimer Zweck 372
bb) Geeignetheit 372
cc) Erforderlichkeit 373
dd) Angemessenheit 374
ee) Zwischenergebnis 375
b) Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit 375
c) Vereinbarkeit mit der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit 376
d) Vereinbarkeit mit der Eigentumsfreiheit 376
e) Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz 376
f) Ergebnis 377
4. Die Werbeverbote des Jugendschutzgesetzes 377
a) Vereinbarkeit mit den Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 GG 377
aa) Eingriff in den Schutzbereich 377
bb) Verfassungsmäßige Rechtfertigung 378
(1) Geeignetheit 379
(2) Erforderlichkeit 379
(3) Angemessenheit 379
(4) Zwischenergebnis 381
b) Vereinbarkeit mit der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit 381
c) Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit 382
aa) § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG 382
bb) § 15 Abs. 4 JuSchG 382
cc) § 15 Abs. 5 JuSchG 382
d) Vereinbarkeit mit der Eigentumsfreiheit 383
e) Allgemeiner Gleichheitssatz 383
f) Ergebnis 384
5. Annex: Denkbare Regelungsverschärfungen 384
a) Absolutes Vermietverbot 385
aa) Legitimer Zweck 386
bb) Geeignetheit 386
cc) Erforderlichkeit 388
dd) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 388
b) Eingeschränkte Verkaufsverbote 389
c) Absolute Verkaufsverbote 389
d) Verbot von Killerspielen 389
XI. Nationale Restriktionen und das Europarecht 391
1. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 391
a) Schutzbereich des Art. 10 EMRK 392
aa) Meinungsfreiheit 392
bb) Informationsfreiheit 393
cc) Pressefreiheit 393
dd) Kunst- und Wissenschaftsfreiheit 393
b) Eingriffe 394
c) Rechtfertigung der Eingriffe 394
aa) Gesetzlicher Eingriff 394
bb) Legitimer Zweck 395
(1) Schutz der Moral 395
(2) Schutz der Gesundheit 396
(3) Schutz der Rechte anderer 396
cc) Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Eingriffe 396
d) Ergebnis 398
2. Europäische Grundfreiheiten 398
a) Die Warenverkehrsfreiheit 398
aa) Schutzbereichseröffnung 398
(1) Warenbegriff 399
(2) Gemeinschaftsware 399
(3) Grenzüberschreitender Sachverhalt 400
bb) Beeinträchtigung des Schutzbereiches 400
(1) Tarifäre Handelshemmnisse 400
(2) Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen 401
(3) Maßnahme gleicher Wirkung 401
(4) Ergebnis 403
b) Die Dienstleistungsfreiheit 404
XII. Zusammenfassung 404
Kapitel 13: Die Aufhebung der Indizierung 406
I. Listenstreichung von Amts wegen 407
1. Wegfall der materiellen Indizierungsvoraussetzungen 407
2. Wegfall durch Zeitablauf 408
3. Gerichtliche Aufhebung der Indizierungsentscheidung 408
II. Insbesondere der Antrag auf Listenstreichung 409
Kapitel 14: Rechtsschutz gegen Indizierungen 411
I. Rechtsbehelfe und Rechtsweg 411
1. Instanzenzug 411
2. Allgemeine Klageprämissen 411
3. Rechtsmittelwirkung und vorläufiger Rechtsschutz 413
II. Das Ausmaß der richterlichen Kontrolle 414
1. Methodische Vorüberlegungen 414
a) Die Figur des „Beurteilungsspielraumes“ 415
b) Beurteilungsspielraum und effektiver Rechtsschutz 416
c) Das „Aufspüren“ von Beurteilungsspielräumen 417
2. Denkbare Wertungsspielräume bei der Medienindizierung 417
a) Die Position der Rechtsprechung 418
b) Literatur 421
aa) Verfechter von Beurteilungsspielräumen 421
bb) Anhänger gerichtlicher Vollkontrolle 422
cc) Stellungnahme 423
Teil 4: Ergebnisse der Untersuchung 427
Literaturverzeichnis 448
Sachwortverzeichnis 470