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(2009). Festschrift der Juristenfakultät zum 600jährigen Bestehen der Universität Leipzig. Hrsg. von Mitgliedern der Juristenfakultät. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53148-6
. Festschrift der Juristenfakultät zum 600jährigen Bestehen der Universität Leipzig: Hrsg. von Mitgliedern der Juristenfakultät. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53148-6
(2009): Festschrift der Juristenfakultät zum 600jährigen Bestehen der Universität Leipzig: Hrsg. von Mitgliedern der Juristenfakultät, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53148-6

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Festschrift der Juristenfakultät zum 600jährigen Bestehen der Universität Leipzig

Hrsg. von Mitgliedern der Juristenfakultät

(2009)

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Abstract

600 Jahre Universität Leipzig bedeuten 600 Jahre Wissenschaftsgeschichte und bedeuten auch 600 Jahre Rechtswissenschaft in Leipzig. Sie spiegeln sich wider in der Festschrift der Juristenfakultät zum Gründungsjubiläum am 2. Dezember 2009. Herausgegeben von den Mitgliedern der Juristenfakultät, versammelt sie gegenwärtige und ehemalige Mitglieder der Fakultät und weitere prominente Fachvertreter, die sich nicht zuletzt in der Neugründungsphase nach 1989 um sie verdient gemacht haben.

Mit ihren Beiträgen zum Werk bedeutender, durch die Jahrhunderte in Leipzig wirkender Rechtsgelehrter von Carpzov und Thomasius bis Jacobi gibt die Festschrift einen eindrucksvollen Überblick über die große Tradition der Fakultät, um einen der Schwerpunkte der vorliegenden Festschrift zu benennen. Leipzig und Sachsen bezeichnen auch sonst inhaltliche Schwerpunkte der Festschrift - sei es in ihren Beiträgen zu Leipzig im Focus der deutschen Einigung und zu Leipzig als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch in kritisch-analysierenden Beiträgen zu aktuellen Tendenzen der Hochschulgesetzgebung (nicht nur, aber auch) im Freistaat Sachsen. Weitere Beiträge aus den einzelnen Fachbereichen zeigen Breite und Vielfalt rechtswissenschaftlicher Forschung an der Leipziger Fakultät der Gegenwart.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Inhaltsverzeichnis VII
I. 600 Jahre Lehre und Forschung an der Leipziger Juristenfakultät: bedeutende Rechtsgelehrte 1
Wolfgang Schild: Der große Leipziger Ordinarius Benedict Carpzov (1595 – 1666) 3
I. Leben 5
II. Beruflicher Werdegang 11
1. Tätigkeit am Leipziger Schöppenstuhl 11
2. Weitere praktische Tätigkeit 17
3. Tätigkeit an der Leipziger Juristenfakultät 18
Literaturverzeichnis 21
Michael Kahlo: Deutsch als Rechtssprache. Überlegungen im Rückblick auf Christian Thomasius’ Ankündigung einer deutschsprachigen Philosophievorlesung in Leipzig 27
I. 27
II. 31
III. 41
IV. 47
V. 50
Holger Stadie: Das Steuerrecht an der Universität Leipzig. Von Otto Mayer über Exkurse zu Friedrich Geyler 55
I. 55
II. 59
Längerer Exkurs 62
III. 68
Post scriptum 71
Rudolf Geiger: Heinrich Triepels Lehre über den Dualismus von Völkerrecht und Landesrecht: ein Rückblick 73
I. Person und Werk 73
1. Heinrich Triepel 73
2. „Völkerrecht und Landesrecht“ – Begründer der dualistischen Theorie 74
II. Völkerrecht und Landesrecht: Grundsatzfragen 75
1. Definition und Begründung des Dualismus 75
a) Grundsätzliches 75
b) Verschiedenheit der Rechtsquellen 75
c) Verschiedenheit der normierten Lebensverhältnisse 76
2. Das Verhältnis der beiden Rechtsordnungen 77
a) Völkerrechtswidriges Landesrecht? 77
b) Berührung der Rechtsordnungen 78
c) Berührung in den Staatsorganen 79
3. Die Transformation völkerrechtlicher Verträge 80
4. Ansätze eines „gemäßigten“ Dualismus 81
a) Gegenseitige Beeinflussung 81
b) „Völkerrechtsfreundliche“ Auslegung des Landesrechts 81
III. Triepels „Völkerrecht und Landesrecht“ heute? 82
1. Die dualistische Theorie 82
2. Transformation oder Vollzug? 83
3. Adressatenwechsel und Anpassung durch Auslegung des transformierten Landesrechts 85
4. Individuum und Völkerrecht 86
IV. Resümee 87
Roman Schmidt-Radefeldt: Der Staats- und Völkerrechtler Heinrich Triepel und Leipzig 89
I. Jugend in Leipzig 90
II. Die Universität Leipzig am Ende des 19. Jahrhunderts 91
III. Akademische Prägungen 92
IV. Staatsrechtswissenschaftliche Strömungen um die Jahrhundertwende 94
V. Akademische Karriere an der Leipziger Juristenfakultät 97
VI. Völkerrecht 98
VII. Leipzig als akademisches Sprungbrett 100
Justus Meyer: Victor Ehrenberg in Leipzig 103
I. „Jüdischer Geistesadel“ in Wolfenbüttel 103
II. Student in Leipzig 106
III. Der Weg in die Rechtswissenschaft 108
IV. Begegnung mit Binding in Leipzig 110
V. „Verbindung mit einem christlichen Mädchen“ 110
VI. Der Ordinarius in Rostock und Göttingen 112
VII. Der späte Wechsel nach Leipzig 114
VIII. Das Institut für Versicherungswesen in Leipzig 116
IX. Ehrenbergs Handbuch 118
X. Ehrenbergs späte Jahre 120
XI. Ehrenberg heute 121
Ekkehard Becker-Eberhard: Friedrich Stein als Wegbereiter eines öffentlich-rechtlichen Verständnisses der Zwangsvollstreckung 123
I. Einleitung 123
II. Biographisches zu Friedrich Stein 127
III. Die Grundfragen Steins und seine Antworten 128
IV. Die Thesen Steins im Umfeld des damaligen Meinungsstandes 132
V. Die Aufnahme der Thesen Steins durch die Praxis 134
VI. Schlussbetrachtung 136
Christian Berger: Die Aussonderung von Treugut in der Insolvenz des Treuhänders – ein konkursrechtlicher Klassiker im Großkommentar des Leipziger Konkursrechtswissenschaftlers Ernst Jaeger 139
I. Einleitung 139
II. Zur Treuhand allgemein 140
1. Begriff der Treuhand 140
2. Von der „fiducia“ zur „Treuhandverfügung“ 141
a) Begriffsentwicklung und Abgrenzung zum Scheingeschäft 141
b) Zulässigkeit der Treuhandverfügung 142
c) Wandlungen der Dogmatik der Treuhandverfügung 143
aa) Ermächtigung neben Treuhandverfügung 143
bb) Innenverhältnis zwischen Treuhänder und Treugeber 143
d) Zusammenfassung 144
III. Zur Frage der Aussonderung 144
1. Der ursprüngliche Standpunkt Jaegers in der 1. Auflage 1901 144
a) Relatives Eigentum 144
b) Aufgrund Parteiwillens 145
2. Der neue Begründungsansatz in der 3. / 4. Auflage 1907 146
3. „Geminderte Wirkung“ der Treuhandverfügung 147
4. Analyse: Treuhandverfügung als Grundlage von Treuhandeigentum 148
IV. Die weitere Entwicklung nach 1944 149
1. Jaeger / Lent 149
2. Jaeger / Henckel 150
V. Abschließende Würdigung 151
Christoph Enders: Prinzipientreue im Wandel der Staatsformen. Der Leipziger Staatsrechtslehrer Willibalt Apelt (1877 – 1965) 153
I. Die nationalsozialistische Machtergreifung – und die Frage nach Notwendigkeit und Chance eines moralischen Rigorismus’ 153
II. Die Weimarer Reichsverfassung: Wertentscheidung auf verlorenem Posten 159
III. Lehren für das Grundgesetz? 162
Hendrik Schneider: Bleibendes im arztstrafrechtlichen Denken Eberhard Schmidts. Zur rechtlichen Einordnung des lege artis vorgenommenen ärztlichen Heileingriffs als tatbestandsmäßige Körperverletzung 165
I. Eberhard Schmidts Position zwischen Vernunfthoheit des Arztes und Autonomie des Patienten 165
II. Der historische und politische Hintergrund der Position Schmidts 167
1. Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 31. Mai 1894 und die Kritik aus Leipzig 167
2. Die Diskussion im Schatten des Nationalsozialismus 169
III. Die gegenwärtige Bedeutung der Problematik 174
1. Tatbestandslösung versus Rechtfertigungslösung 174
2. Die Position der Rechtsprechung als Interimslösung 179
IV. Fazit 180
Bernd-Rüdiger Kern: Medizinrecht an der Juristenfakultät bis 1945 181
I. Einleitung 181
II. Einzelne Fachvertreter 182
1. Georg Häpe 182
2. Ernst Rabel 183
3. Karl Binding 184
4. Ludwig Ebermayer 187
5. Lutz Richter 192
6. Eberhard Schmidt 198
III. Schluß 202
Burkhard Boemke: Der Betriebsbegriff von Erwin Jacobi und seine Bedeutung für das heutige Arbeitsrecht 203
I. Einleitung 203
II. Betriebsbegriff von Jacobi 204
1. Der Betriebsbegriff vor Jacobi 204
a) Ursprung des Betriebsbegriffs 204
b) Der Betrieb als Bezugspunkt der Arbeiterrepräsentation 204
c) Der Betrieb im Betriebsrätegesetz von 1920 205
d) Begriffsbestimmungen in der rechtswissenschaftlichen Literatur 205
aa) Nicht-arbeitsrechtliche Literatur 205
bb) Arbeitsrechtliche Literatur 206
e) Begriffsbestimmung durch das Reichsgericht 207
2. Jacobis Betriebsbegriff 207
a) Definition 207
b) Tatbestandsmerkmale 208
aa) Zweckverfolgung 208
bb) Vereinigung von Betriebsmitteln 209
(1) Überblick 209
(2) Sächliche Betriebsmittel 210
(3) Persönliche bzw. „menschliche“ Betriebsmittel 210
(4) Immaterielle Betriebsmittel 211
(5) Vereinigung der Betriebsmittel 211
cc) Technischer Zweck 212
dd) Erlaubtes Ziel 213
ee) Betreibender 213
ff) Wirkung nach außen 214
3. Kritische Auseinandersetzung mit dem gefundenen Betriebsbegriff 214
a) Subjektivität des Betriebsbegriffs 214
b) Verfolgung mehrerer technischer Zwecke 215
aa) Grundsatz: individueller Maßstab 215
bb) Einheit des betreibenden Rechtssubjekts 215
cc) Räumliche Einheit 216
dd) Verbundenheit durch Betriebseinrichtung, Betriebsleitung oder Arbeitsverfahren 216
III. Der Betriebsbegriff im geltenden Recht 217
1. Rechtsprechung 217
2. Rechtslehre 219
IV. Zusammenfassung 220
Wolfgang Gitter: Arbeits- und Sozialrecht in Forschung und Lehre an der Leipziger Juristenfakultät 221
I. „Grundlinien“ der Entwicklung des modernen Arbeitsrechts im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert 221
II.Wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Neuregelungen 223
III. Sozialversicherungsrecht als wissenschaftliche Disziplin 225
IV. Arbeitsrecht an den Universitäten – das Leipziger Institut für Arbeitsrecht als erstes Institut in Deutschland 227
V. Ziele der Arbeit des Leipziger Instituts und deren Verwirklichung 228
VI. Die Arbeit des Instituts in der Zeit des Nationalsozialismus 233
VII. Das Institut für Arbeitsrecht nach Kriegsende und nach der Gründung der DDR 234
VIII. Arbeits- und Sozialrecht an der Juristenfakultät nach der Wende 237
IX. Das Institut für Arbeits- und Sozialrecht 238
1. Gründung 238
2. Aufgaben 239
II. Leipzig im Fokusder deutschen Einigung 243
Helmut Goerlich: „Wir sind das Volk“ 245
I. 247
II. 248
III. 249
IV. 250
V. 251
VI. 252
VII. 253
VIII. 254
IX. 256
X. 257
XI. 258
XII. 259
Karl-Heinz Fezer: Pluralistische und sozialistische Rechtstheorie des subjektiven Rechts. Vom marxistisch-leninistischen Pflichtrecht als Aufgabennorm zum demokratischen Teilhaberecht 261
I. Die Wiedererrichtung der Juristenfakultät im Jahre 1993 als ein Akt lebendiger Demokratie 261
II. Die sozialistische Theorie des subjektiven Pflichtrechts als Aufgabennorm nach dem Maß-Theorem 262
1. Das subjektive Recht im Wandel der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie 262
2. Das subjektive Recht in der Entwicklung des Zivilrechts der DDR und der rechtstheoretische Diskurs an der Sektion Rechtswissenschaft in Leipzig 263
III. Die rezeptive, ordnungskonstitutive und freiheitsoptimierende Funktion des subjektiven Rechts innerhalb einer pluralistischen Rechtstheorie 266
1. Die Gesellschaftlichkeit des subjektiven Rechts 266
2. Die Freiheitlichkeit des subjektiven Rechts 267
3. Die Geschichtlichkeit des subjektiven Rechts 267
IV. Rechtstheoretischer Diskurs und erlebte Demokratisierung 268
Literaturverzeichnis 269
Christoph Degenhart: Akademische Abschlüsse zwischen Zusammenführung und Anpassung: verleiht Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Einigungsvertrag einen Anspruch auf Umdiplomierung? 271
I. Die Zielsetzung des Einigungsvertrags: Rechtseinheit und Chancengleichheit im Bildungswesen 271
II. Der Rechtsstreit um die „Umdiplomierung“ 272
1. Problemstellung und Interessenkonstellation 272
2. Vorinstanzen 273
III. Gesetzesauslegung: Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV 274
1. Zur Wortlautinterpretation des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV – „Gleichwertigkeit“ und „gleiche Berechtigungen“ 274
a) Feststellung und Bedeutung der „Gleichwertigkeit“ 274
b) „Berechtigungen“ 274
c) Unterschiede zur Nachdiplomierung 276
2. Systematische Interpretation 276
a) Systematik des Art. 37 EV 276
b) Zu Art. 37 Abs. 1 Satz 5 EV 277
c) Eigenständiger Regelungsgehalt 278
3. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV im Vergleich mit § 92 BVFG 279
4. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EVals Anspruchsgrundlage? 280
a) Anspruchsinhalt 280
b) Tatbestandliche Voraussetzungen 280
5. Normzweck und Interessenlage der Vertragsschließenden 281
IV. Bewertung – Interessenlage und Leistungsfähigkeit tradierter Methodik 282
III. Leipzig als Stadt des Rechts: Hommage an das Bundesverwaltungsgericht 285
Uwe Berlit: Reichsverwaltungsgericht und Reichsgericht. Schlaglichter auf die Bestrebungen zur Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichts 287
I. Einleitung 287
II. Die Auseinandersetzung um Errichtung und Struktur des Reichsverwaltungsgerichts 288
1. Von der Reichsgründung bis zur Weimarer Reichsverfassung 288
2. Der verfassungsrechtliche Rahmen: Gesetzgebungsauftrag des Art. 107 WRV 291
3. Vorstöße zur Errichtung einer allgemeinen Reichsverwaltungsgerichtsbarkeit in der Weimarer Republik 293
a) Prolog: Reichsgericht und Reichsverwaltungsgericht im Gesetz über den Staatsgerichtshof 293
b) Das Reichsverwaltungsgericht in den Entwürfen bis zum Gesetzentwurf vom Juli 1922 294
c) Vom Reichsverwaltungsgericht zu Verwaltungssenaten beim Reichsgericht: die modifizierte justizstaatliche Lösung und die Würde des Reichsgerichts 295
d) Ausbau des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zum Reichsverwaltungsgericht – Ausweg oder Irrweg? 298
e) Reichsverwaltungsgericht und Würde des Reichsgerichts: die Denkschrift des Richtervereins beim Reichsgericht (März 1931) 301
4. Rechtsstaatliche Fassade: Das Reichsverwaltungsgericht (1941) 302
III. Schlussbemerkung 303
Eckart Hien: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – Bilanz der ersten fünf Jahre 307
I. Die juristische Verlagerung des Gerichtssitzes (Ausgangslage) 307
II. Umzugsphase 308
III. Umzug und Personalkonzept 309
IV. Integration in Leipzig 311
V. Internationale Kontakte 313
VI. Die Rechtsprechung 315
VII. Fazit 316
Ralf Brinktrine: Wie arbeitet das Bundesverwaltungsgericht? Ein Überblick zu der Struktur und der Arbeitsweise des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts 319
I. Einführung 319
II. Die innere Struktur des Bundesverwaltungsgerichts 320
1. Die Organisation des Gerichts 320
a) Präsidium 320
b) Senate 320
c) Geschäftsstellen und Arbeitsgruppen 321
d) Wissenschaftlicher Dienst 321
e) Verwaltung 322
2. Die Zuständigkeiten und innere Organisation der einzelnen Senate 322
3. Das Verhältnis der verschiedenen Senate zueinander 323
III. Die Arbeitsweise des Bundesverwaltungsgerichts 324
1. Allgemeines 324
2. Berichterstatter, Mitberichterstatter und Plenum 324
3. Die Rolle der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Senats 325
4. Das Gutachtensystem 327
5. Terminierung, Vorberatung und mündliche Verhandlung 327
6. Entscheidungsabfassung 328
7. Veröffentlichung der Entscheidungen 329
IV. Bundesverwaltungsgericht und Jurisprudenz: Einige Beobachtungen aus der Sicht eines Rechtswissenschaftlers 329
V. Ausblick 331
IV. Rechtlich verfasste Universität 333
Tim Drygala: Die Aktiengesellschaft als Regelungsvorbild der Universitätsverfassung 335
I. Einleitung 335
II. Die Reform der Gruppenuniversität durch New Public Management 335
1. Von der Gruppenherrschaft zur Zielvereinbarung und Leitungsevaluation 335
2. Kritische Stimmen 338
III. Aktienrechtliche Analogie im Hochschulrecht? 338
1. Interessenträger und Zielkonflikte 339
a) Auf der Suche nach dem universitären Principal 339
b) Handlungsgrenzen der Agenten 340
c) Bestehende Gemeinsamkeiten 341
2. Die Organe im Einzelnen 342
a) Vorstand und Hochschulleitung 342
b) Aufsichtsrat und Hochschulrat 346
aa) Aufgaben der Aufsichtsräte 346
bb) Aufgaben der Hochschulräte 348
cc) Fazit 350
3. Die Hauptversammlung – das abhanden gekommene Organ 352
IV. Gesamtbewertung 352
1. Import aktienrechtlicher Mängel ins Hochschulrecht 352
a) Selbstbild der Mitglieder und Intensität der Amtswahrnehmung 353
b) Orientierung am Gesamtinteresse 354
c) Hinreichende Information 355
2. Fazit 355
V. Ergebnisse 356
Georg Sandberger: Die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes – eine kritische Bestandsaufnahme 357
I. Einleitung 357
II. Die Ziele der Hochschulgesetznovelle 2008 359
1. Zum Rechtsstatus der Hochschule 359
2. Zum Verhältnis der klassischen staatlichen Aufsichtsrechte und dem Instrument der Zielvereinbarungen 360
3. Stärkung der Finanzautonomie 360
4. Satzungsautonomie 361
5. Neuordnung des Berufungsverfahrens und Zuständigkeit für die Professorenbesoldung 361
6. Zwischenergebnis 362
III. Verbesserung der internen Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen 362
IV.Weitere Problemfelder 366
1. Definition der Aufgaben der Hochschulen 366
2. Evaluation, Qualitätssicherung 366
3. Satzungswesen 367
4. Deregulierung 367
V. Gesamtbewertung 368
V. Entwicklungen im Recht – Beiträge aus den Fachbereichen 371
Franz Häuser: Das Schicksal des BGB im Prozess der Europäisierung des Zivilrechts. Vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Europäischen Zivilgesetzbuch (EU-ZGB)? 373
Vorbemerkung 373
I. Gang der Darstellung 374
II.Warum ist das BGB bewahrens- und schützenwert? 375
1. Entstehungsgeschichte 375
2. Charakteristika 377
a) Kodifikationsgedanke 377
b) Sozialmodell 377
c) Sprache und Regelungstechnik 377
d) Gesetzbuch für Juristen 378
e) Abstraktionsgrad der Vorschriften als kritischer Punkt 379
f) Methodenlehre als Anpassungshilfe 379
g) Generalklauseln 379
3. Überlebenskraft 380
III. Europäisch veranlasste Änderungen 381
1. Kennzeichen der Richtliniengesetzgebung 381
2. Praxis des deutschen Gesetzgebers 381
a) Punktueller Einfluss 382
b) Sondergesetze 382
c) Rückkehr zum Kodifikationsprinzip 382
IV. Gemeinsamer Referenzrahmen für ein europäisches Vertragsrecht (GRR) v. Europäisches Zivilgesetzbuch 383
V. Perspektiven: Richtliniengesetzgebung bei Wahrung der Subsidiarität 387
Reinhard Welter: Vom Wechsel auf Leipziger Messen zum Wechselverbot im Verbraucherkreditrecht 389
I. Einführung 389
II. Der Wechsel im Europäischen Gemeinsamen Markt und im Binnenmarkt 390
III. Das „Wechselverbot“ in der Verbraucherkreditrichtlinie von 1986 393
1. Art. 10 der Richtlinie 393
2. Umsetzung in Deutschland 393
a) Art. 10 VerbrKrG bis § 496 Abs. 3 BGB idF des Risikobegrenzungsgesetzes vom 12. 8. 2008 393
b) Zurückhaltender Schutz von Darlehensnehmern bei Wechselbegebungen 394
c) Genfer Wechselrecht als Hindernis für schärfere Sanktionen? 395
3. Die französische Regelung als Gegenbeispiel 397
4. Analoge Anwendung von § 496 Abs. 3 BGB 398
5. Neue Verbraucherkreditrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland 405
a) Schwerpunkte der Neuregelung, insbesondere stärkere Förderung des Binnenmarkts 405
b) Regelungen zum Wechsel in der Richtlinie 406
c) Regelungen zum Wechsel im deutschen Regierungsentwurf 407
d) Totalharmonisierung nach den Erwägungsgründen der Richtlinie 407
e) Dienstleistungsfreiheit als Schranke 408
IV. Schluss 410
Walter Schönrath: Die Normierung des schuldnerischen „Vertretenmüssens“ im BGB einst und jetzt 411
I. Einleitung 411
II. Die Normierung des schuldnerischen „Vertretenmüssens“ in den §§ 276 – 279 BGB a. F. 412
1. Die Vorarbeiten von Friedrich Mommsen 412
2. Die Arbeiten am BGB selbst 416
III. Die Weiterentwicklung bis zur Schuldrechtsreform 420
IV. Die Bestimmung des Vertretenmüssens im modernisierten Schuldrecht 422
Literaturverzeichnis 425
Horst-Peter Götting: Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Urheberrecht 427
I. Einleitung 427
II. Historische Wurzeln und Kritik 427
1. Historische Wurzeln 427
2. Kritik 428
III. Inhalt und Bedeutung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips 429
1. Die Unterscheidung zwischen Trennungs- und Abstraktionsprinzip 429
a) Die Notwendigkeit der Unterscheidung 429
b) Trennungsprinzip 429
aa) Gesetzliche Grundlagen 429
bb) Das Einheitsprinzip als Gegenprinzip 430
c) Abstraktionsprinzip 431
aa) Inhaltliche und äußerliche Abstraktion 431
bb) Das Kausalprinzip als Gegenprinzip 431
cc) Rechtspolitische Rechtfertigung des Abstraktionsprinzips 431
2. Durchbrechungen des Abstraktionsprinzips 432
a) Bedingungszusammenhang 432
b) Geschäftseinheit 433
c) Fehleridentität 433
aa) Irrtumsfälle 434
bb) Fehlende Geschäftsfähigkeit 434
cc) Nichtigkeit bei Sittenwidrigkeit oder bei Gesetzesverstoß 434
IV. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip bei urheberrechtlichen Verwertungsverträgen 435
1. Geltung des Trennungsprinzips 435
2. Geltung des Abstraktionsprinzips? 436
a) Das Kausalprinzip im Verlagsrecht 436
b) Die Rechtslage im übrigen Urhebervertragsrecht 436
aa) Konstitutive Rechtseinräumung 437
bb) Translative Rechtsübertragung 438
c) Konsequenzen und Kritik am Begriff der Dinglichkeit im Urhebervertragsrecht 439
V. Fazit 441
Bettina Heiderhoff: AGB-Kontrolle im internationalen Kaufvertrag 443
I. Begrenztheit des CISG 443
II. Problemkomplexe bei der AGB-Kontrolle 444
1. Einbeziehung der AGB in den Vertrag 444
a) Grundsatz 444
b) Battle of Forms 445
c) Verweis auf AGB 446
d) Überraschende Klauseln 447
2. Inhaltskontrolle 448
a) Grundsatz 448
b) Instrumentarium der Kontrolle 448
c) Auslegung als mit der Kontrolle korrespondierender Vorgang 449
d) Maßstab der Kontrolle 450
e) Kontrollmaßstab als Vergleichsmaßstab 450
f) Bedürfnis für eine Inhaltskontrolle im internationalen Kaufvertrag 451
g) Spezielle AGB: Incoterms etc. 451
III. Zusammenfassung und Ergebnis 452
Lutz Haertlein: Ausländische Parteien im Bankprozess 453
I. Einleitung 453
II. Einheimische und ausländische Beteiligte 454
1. Natürliche Personen 454
2. Personenverbände 454
III. Freier und ungehinderter Zugang zu Gericht 456
1. Teilnahme am Termin 456
2. Sprachliche Verständigung 458
IV. Prozessvoraussetzungen und -hindernisse 459
1. Parteifähigkeit 459
2. Prozessfähigkeit 460
3. Postulationsfähigkeit 461
4. Prozessführungsbefugnis 462
5. Prozesskostensicherheit 464
Harry Schmidt: Zur „räuberischen“ Nichtigkeitsklage beim Squeeze out 469
I. Einführung 469
II. Die „räuberische“ Nichtigkeitsklage 470
1. Nachgeschobene Nichtigkeitsklage 470
2. Folge der nachgeschobenen Nichtigkeitsklage 472
3. Gegenstand der Untersuchung 473
III. Das Dilemma: Keine gesetzliche Fristgebundenheit der aktienrechtlichen Nichtigkeitsklage im Aktiengesetz 473
1. Rechtslage im Aktiengesetz 473
a) Grundsatz 473
b) Zu § 249 Abs. 1 Satz 3 AktG 474
2. Rechtslage im Umwandlungsgesetz 475
3. Gesetzliche Ungereimtheit 475
4. Forderung nach einer gesetzlichen Einführung einer Klagefrist auch für die Nichtigkeitsklage in der Literatur 476
5. Aktueller Standpunkt des Gesetzgebers im Entwurf des ARUG 476
IV. Lösungsansätze 478
1. Einwand des Rechtsmissbrauchs? 478
2. Nur auf Anfechtungsgründe gestützte Nichtigkeitsklagen 479
3. Begründung einer Klagefrist im Wege der Analogie 479
a) Meinungsstand 479
b) Stellungnahme 481
aa) Entstehungsgeschichte von § 319 Abs. 5 und 6 AktG 481
bb) Planwidrige Unvollständigkeit von § 319 Abs. 5 und 6 AktG 482
cc) Entgegenstehender Wille des Gesetzgebers? 483
dd) § 14 Abs. 1 UmwG als Anknüpfungspunkt für die Analogie 484
4. Folgen für die Negativerklärung, Handelsregisteranmeldung und Handelsregistereintragung 484
V. Exkurs: Hauptversammlungsbeschlüsse zu Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen 485
VI. Ergebnis 486
Diethelm Klesczewski: Die limitierte Akzessorietät der Teilnahme am Mord 489
I. Die Leitsätze der bisherigen Rechtsprechung 490
II. Die Kritik des Schrifttums 491
1. Die Fragwürdigkeit der Exklusivitätsthese 491
2. Mord als selbständige Qualifikation 492
III. Folgerungen für die Teilnahme am Mord 497
1. Mordmerkmale als Unrechts- bzw. Schuldelemente 498
2. Die Akzessorietät der Teilnahme und ihre Auflockerung 503
a) Die Behandlung der besonderen Schuldmerkmale nach § 29 StGB 503
b) Zur Akzessorietät der gemischten Mordmerkmale 505
3. Mittelbare Täterschaft bei Hintermännern mit Mordmerkmalen 508
Markus Kotzur: Vorspruch und Versprechen. Der Europäische Integrationsprozess nach Lissabon im Lichte der Präambeltexte des EUV, des AEUV und der EU-Grundrechtechartar 511
I. Ein Leipziger Prolog zu einer europäischen Integrationserzählung 511
II. Die normative Wirkung von Präambelbestimmungen 514
III. Die Präambeltrias von EUV, AEUV und EU-Grundrechtecharta – eine konstitutionelle Meistererzählung des politisch integrierten Europa 515
1. Die Präambel des EUV 515
2. Die Präambel des AEUV 517
3. Die Präambel der Grundrechtecharta 521
IV. Die Gemeinschaftsidee im Spiegel der Präambelbestimmungen 525
V. Schlussbetrachtung 527
Martin Oldiges: Parlamentarische und plebiszitäre Gesetzgebung 529
I. Rechtsfragen plebiszitärer Gesetzgebung in der Rechtsprechung des SächsVerfGH 530
II. Der verfassungsprozessuale Status der Volksinitiative 533
III. Der Haushaltsvorbehalt für Volksgesetze 536
IV. Bindungs- und Sperrwirkung plebiszitärer Gesetzgebung 544
Frank Rottmann: Toleranz als Verfassungsprinzip? 551
I. Einführung 551
II. Das Konzept der Toleranz bei Christian Thomasius 558
III. Zur Ambivalenz des Toleranzprinzips: Von der tolerierten Freiheit zum tolerierenden Freiheitsgebrauch 562
IV. Zum verfassungsrechtlichen Stellenwert des Toleranzprinzips 568
Adrian Schmidt-Recla: Wirtschaftliche Zweckverbände und Stadtrechtsentstehung in Obersachsen und der Mark Meißen im 13. Jahrhundert 579
I. Einleitung 579
II.Wirtschaftliche Zweckverbände in Halle / Saale und Freiberg / Sachsen 581
1. Halle / Saale 581
2. Freiberg 588
III. Conclusio 594
Wolfgang Köck: Europarechtlicher Artenschutz als Grenze der Stadtentwicklung? 597
I. Einführung: Stadtentwicklung und Artenschutz 597
II. Europarechtlicher Artenschutz 599
1. Abgrenzung zum Gebietsschutz 599
2. Schwierigkeiten mit der Umsetzung des europarechtlichen Artenschutzes in Deutschland 600
3. Die kleine BNatSchG-Novelle (2007): Zweispurigkeit des Artenschutzrechts – national und europäisch geschützte Arten 602
4. Artenschutzrechtliche Verbote 603
a) Das sog. „Tötungsverbot“ (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) 604
b) Störungsverbot (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) 605
c) Schutz der Lebensstätten (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) 606
5. Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten 608
a) Keine zumutbaren Alternativen 609
b) Auswirkungen der Ausnahme auf den Erhaltungsstand 610
c) Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses 611
III. Auswirkungen auf die Bauleitplanung 613
1. Keine unmittelbare Geltung der artenschutzrechtlichen Verbote 613
2. Artenschutzbezogene Ermittlungspflichten bei der Bauleitplanung 614
3. Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte – zur Bedeutung der örtlichen Landschaftsplanung und vorgezogener funktionserhaltender Maßnahmen (CEF-Measures) 614
4. Bewältigung der Artenschutzproblematik auf der Ebene der Baugenehmigungsentscheidung 615
5. Beweisanforderungen an das Vorliegen einer Befreiungslage 616
IV. Fazit 616
Stefan Haack: Polizeirecht als Risikozuordnungsrecht. Überlegungen zur Funktion des polizeirechtlichen Haftungsregimes, dargestellt an Fällen der Zustandsverantwortlichkeit 619
I. Polizeirechtliche Haftungsregeln als Risikozuordnungsrechtin den Fällen der Zustandsverantwortlichkeit 619
II. Risikozuordnung im Zusammenspiel von Primär- und Sekundärebene 621
III. Begrenzungen der Zustandsstörerhaftung unter dem Gesichtspunkt der Risikoverteilung bei der Tatbestandsexegese 622
IV. Begrenzungen der Zustandsstörerhaftung unter dem Gesichtspunkt der Risikoverteilung bei der Rechtsfolgenauswahl 625
V. Konsequenzen für die Dogmatik des Polizeirechts 628
VI. Universität im Rückblick 631
Eva Schumann: Von Leipzig nach Göttingen. Eine Studie zu wissenschaftlichen Netzwerken und Freundschaften vor und nach 1945 633
I. Einführung 633
II. Acht Leipziger und Göttinger Professoren 634
III. Gemeinsame Stationen bis 1945 636
1. Die „jungen Rechtslehrer“ der Stoßtruppfakultät Kiel 636
a) Lagerkameradschaft und die Idee der Rechtserneuerung als Gemeinschaftsaufgabe 640
b) Kieler Schule und Studienreform 644
2. An der Leipziger Juristenfakultät 650
3. Huber und Schaffstein an der Reichsuniversität Straßburg 653
IV.Wissenschaftliche Netzwerke in der NS-Zeit 655
1. „Der deutsche Staat der Gegenwart“ hrsg. von Carl Schmitt 655
2. Werke und Reihen der Kieler Schule 657
a) Grundfragen der neuen Rechtswissenschaft 657
b) Grundzüge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft 658
3. Mitarbeit in den neu gegründeten NS-Zeitschriften 660
a) Deutsche Rechtswissenschaft (DRW) 661
b) Deutsches Recht (DR) 663
4. Rechtsgestaltung in der Akademie für Deutsches Recht 665
5. Die Aktion Ritterbusch: Gemeinschaftswerk „Kriegseinsatz der deutschen Geisteswissenschaften“ 670
V. Entnazifizierung und Wiedereinstellung in der Nachkriegszeit 674
VI. Fazit 677
Georg Nolte: Gustav Stresemann in Sachsen – Ein Symbol für den Weg zur westeuropäischen Einigung 679
Walter Gropp: Jahre des Wiederaufbaus – Leipzig 1993 bis 1998 687
I. Das Kolloquium „Recht – Technikfolgen – Verantwortlichkeit“ 687
II. Der Ruf nach Leipzig 690
III. Dienstantritt in Leipzig 692
1. Vor der Wiedergründung 692
2. Die Gründungskommission 693
a) Besetzung der Lehrstühle 694
b) Evaluation des Lehrkörpers 695
c) Die Wiedergründung 696
3. Die Juristenfakultät 696
4. Die Bibliothek 697
5. Die Gründungsprofessur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsvergleichung 699
a) Im Universitätshochhaus, 16. Etage 699
b) Strafrechtswissenschaft an der Professur 700
6. Dekanat vom 1. April 1994 bis zum 31. März 1995 702
IV. Und die Familie? 704
1. Eine Schule für die Kinder 704
2. Wohnen 705
3. Perspektivenwechsel 706
V. Abschied 706
Autorenverzeichnis 709