Menu Expand

Cite BOOK

Style

Jochums, D. (2010). Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53152-3
Jochums, Dominik. Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53152-3
Jochums, D (2010): Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53152-3

Format

Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB

Jochums, Dominik

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 406

(2010)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Dominik Jochums studierte Rechtswissenschaften in Mannheim und legte die Zweite Juristische Staatsprüfung in München ab. Er war Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Professor Dr. Rieble an der Unversität Mannheim und später am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in München. Mit seiner Dissertation zum "Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB" wurde er von der Juristischen Fakultät der LMU München zum Dr.iur. promoviert. Heute arbeitet Dominik Jochums als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in München.

Abstract

Sowohl der Gemeinschaftsbetrieb als auch der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zählen heute zu den Grundbegriffen des Arbeitsrechts und sind vielfach das Resultat unternehmensübergreifender Restrukturierungen. Trotz ihrer Verbreitung ist allerdings bislang nicht geklärt, wie sich beide Rechtsfiguren zueinander verhalten und welche Wechselwirkungen sie entfalten. Klar ist nur, dass beide Tatbestände zentral an die Leitungsmacht im Betrieb bzw. die Betriebsinhaberschaft anknüpfen, damit aber unterschiedliche Rechtsfolgen verbinden: Im Gemeinschaftsbetrieb teilen sich zwei oder mehrere Unternehmen die betriebliche Leitungsmacht und agieren sodann - aus Sicht des Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrechts - als gemeinsame Betriebsinhaber, ohne jedoch zugleich gemeinsame Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer zu sein. Beim Betriebsübergang gemäß § 613a BGB führt die Übernahme der Leitungsmacht im Betrieb demgegenüber dazu, dass das erwerbende Unternehmen neuer Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer wird.

Dominik Jochums versucht, anhand verschiedener praktischer Erscheinungsformen Gemeinschaftsbetrieb und Betriebsübergang in ihrem Verhältnis zueinander sowie in ihren Wechselwirkungen dogmatisch und systematisch zu ordnen und damit eine elementare Frage für die zahlreichen Restrukturierungen in der Praxis zu beantworten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
§ 1 Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen und Betriebsübergang 13
A. Gemeinschaftsbetrieb: Arbeitsrechtliches Phänomen 13
I. Ein Betrieb – mehrere Arbeitgeber 13
II. Anerkannte betriebsverfassungs- und kündigungsschutzrechtliche Figur 13
III. Gemeinschaftsbetrieb in anderen Arbeitsrechtsgebieten 14
B. Gemeinschaftsbetrieb und § 613a BGB 15
§ 2 Strukturen des Gemeinschaftsbetriebs im Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht 16
A. Gemeinschaftsbetrieb im Betriebsverfassungsrecht 16
I. Funktion: Arbeitgeberübergreifender Repräsentationsbereich 16
II. Gemeinsame Leitung als konstituierendes Merkmal 17
1. BAG-Rechtsprechung: Institutionell einheitliche Leitung 17
2. Präzisierung der Merkmale einheitlicher Leitung 20
a) Einheitlichkeit durch Gemeinsamkeit der Leitung 20
(1) Bloße Parallelausübung von Leitungsmacht? 20
(2) Wesentlich: Arbeitnehmergruppenübergreifende Verteilungskonflikte 21
b) Führungsvereinbarung als Fundament gemeinsamer Leitung 22
c) Umfang gemeinsamer Leitung 24
(1) Notwendiger Bezugspunkt: Arbeitsorganisationsbezogene Beteiligungstatbestände 24
(2) Diversifizierte Leitungsstrukturen 26
(a) Rahmenorganisations- und arbeitsleistungsbezogene Leitungsmacht 26
(b) Vollständige Vergemeinschaftung der Leitungsmacht 26
(c) Auf Rahmenorganisation beschränkte Vergemeinschaftung der Leitungsmacht 27
(d) Mischformen 27
III. Arbeitsorganisation 28
1. Arbeitstechnische Zwecke 28
2. Gemeinsame Betriebsmittelnutzung und gemeinsamer Arbeitnehmereinsatz 29
IV. Arbeitgebermehrheit 31
1. Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitgeber 32
2. Vertragsarbeitgeber 33
a) Arbeitsverhältnis mit mehreren Vertragsarbeitgebern 33
b) Arbeitsverhältnis mit einem Vertragsarbeitgeber 35
(1) Bei ausschließlich auf die betriebliche Rahmenorganisation bezogener gemeinsamer Leitung 35
(2) Bei auf die Arbeitsleistung bezogener gemeinsamer Leitung 35
B. Gemeinschaftsbetrieb im Kündigungsschutzrecht 36
I. Funktion: Arbeitgeberübergreifender Kündigungsschutz 36
II. Gleichlauf zwischen betriebsverfassungsrechtlichem und kündigungsschutzrechtlichem Gemeinschaftsbetrieb? 37
1. Gleichlauf-These der herrschenden Meinung 37
2. Kritik der Gleichlauf-These 39
a) Bei ausschließlich auf die Gestaltung der Rahmenorganisation bezogener gemeinsamer Leitung 39
b) Bei auch auf die Arbeitsleistung bezogener gemeinsamer Leitung 41
C. Fazit 42
§ 3 Funktion und Voraussetzungen des Betriebs(teil)übergangs gemäß § 613a BGB 44
A. Betriebs(teil) im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB 44
I. Funktion 44
1. Bestands- und Inhaltsschutz der Arbeitsverhältnisse 44
2. Gedanke des nutznießenden Erwerbers 46
3. Abgrenzung 46
a) Abgrenzung zum betriebsverfassungs- und kündigungsschutzrechtlichen Betriebsbegriff 46
b) Kein unternehmerischer Tätigkeitsbereich 48
c) Folgerungen für das Verhältnis zum Gemeinschaftsbetrieb 48
II. „Wirtschaftliche Einheit“ (betrieblicher Funktionszusammenhang) 49
III. Identitätsprägende Merkmale – „Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Zusammenhangs“ 50
IV. Abgrenzung des Betriebsteils 52
B. Inhaberwechsel 54
I. Betriebsinhaber im Sinne des § 613a BGB 54
1. Betriebliche Leitungsmacht 54
2. Zurechnung „fremder“ Betriebsmittel 55
3. Zurechnung „fremder“ Arbeitnehmer 57
II. Wechsel 58
1. Transfer betrieblicher Leitungsmacht 58
a) Aufgabe der betrieblichen Leitungsmacht durch Veräußerer 58
b) Fortsetzung der betrieblichen Leitungsmacht durch Erwerber 59
2. Seitenblick: Inhaberwechsel und Betriebsführungsverträge 59
III. Wechsel durch Rechtsgeschäft 61
C. Rechtsfolge: Gesetzlicher Arbeitgeberwechsel 62
§ 4 Gemeinschaftsbetrieb und seine Teile als wirtschaftliche Einheiten im Sinne des Betriebsübergangsrechts 63
A. Entstehung eines Gemeinschaftsbetriebs und Betriebsübergang 63
I. Problematische Entstehungsvarianten 63
II. Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen zum Gemeinschaftsbetrieb 64
1. Betriebsverfassungs- und kündigungsschutzrechtliche Betrachtung 64
2. Arbeitgeberwechsel kraft § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB? 66
a) Differenzierung nach Inhalt und Umfang vergemeinschafteter Leitungsmacht 66
(1) Unproblematisch: Bloße Vergemeinschaftung der auf die betriebliche Rahmenorganisation bezogenen Leitungsmacht 66
(2) Problematisch: Umfassende Vergemeinschaftung der Leitungsmacht 67
(a) Beitritt in einen eingebrachten Funktionszusammenhang 67
(b) Keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitgebergruppe 68
(c) Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit der Betriebsführungs-GbR? 69
b) Ergebnis: Kein Arbeitgeberwechsel bei Zusammenfassung zum Gemeinschaftsbetrieb 72
III. Gemeinschaftsbetrieb im Anschluss an die „Zerschlagung“ einer wirtschaftlichen Einheit 72
1. Ausgangssituation 72
2. Differenzierung nach dem Umfang gemeinsamer Leitung 74
a) Identitätsverlust bei ausschließlich auf die betriebliche Rahmenorganisation bezogener gemeinsamer Leitung 74
b) Identitätswahrung bei umfassender gemeinsamer Leitung? 75
(1) Gemeinsame Fortsetzung des Funktionszusammenhangs 75
(2) Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitgebergruppe gemäß § 613a BGB? 76
(3) Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Betriebsführungs-GbR gemäß § 613a BGB? 77
3. Ergebnis: Keine Identitätswahrung der „zerschlagenen“ wirtschaftlichen Einheit durch Gemeinschafsbetrieb 78
IV. Gemeinschaftsbetrieb infolge Unternehmensspaltung kraft Betriebsteilübergangs? 78
1. Ausgangssituation 78
2. Meinungsstand 79
a) Betriebsteilübergang ablehnende Meinung 79
b) Betriebsteilübergang bejahende, herrschende Meinung 80
3. Lösung 80
a) Betriebsteilübergang bei bloßer Vergemeinschaftung der auf die Rahmenorganisation bezogenen Leitungsmacht 80
b) Betriebsteilübergang bei umfassender Vergemeinschaftung der Leitungsmacht 81
V. Fazit: Kein Gemeinschaftsbetrieb im Sinne des § 613a BGB auf Erwerberseite 82
B. Veränderungen im Gemeinschaftsbetrieb als Betriebs(teil)übergang 82
I. Eingliederung einer wirtschaftlichen Einheit in den bestehenden Gemeinschaftsbetrieb 82
II. Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs 83
III. Übertragung des Gemeinschaftsbetriebs und seiner Teile auf Dritte 84
1. Bei ausschließlich gemeinsamer Rahmenorganisation 84
a) Übertragung von Betriebsteilen 84
b) Übertragung des Gemeinschaftsbetriebs in seiner Gesamtheit 84
(1) Praktische Relevanz 84
(2) Lösung 86
2. Bei gemeinsamer Ausnutzung eines betrieblichen Funktionszusammenhangs 87
a) Gemeinsame wirtschaftliche Einheit 87
b) Teilbarkeit der gemeinsamen wirtschaftlichen Einheit nach Maßgabe der Rechtsträgerschaft? 87
IV. Übertragung auf am Gemeinschaftsbetrieb beteiligte Unternehmen 89
V. Fazit 90
§ 5 Zusammenfassung 91
A. Strukturen des Gemeinschaftsbetriebs im Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht 91
B. Funktion und Voraussetzungen des Betriebs(teil)übergangs 92
C. Gemeinschaftsbetrieb und seine Teile als wirtschaftliche Einheiten 92
Literaturverzeichnis 95
Sachwortverzeichnis 103