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Ast, S. (2010). Normentheorie und Strafrechtsdogmatik. Eine Systematisierung von Normarten und deren Nutzen für Fragen der Erfolgszurechnung, insbesondere die Abgrenzung des Begehungs- vom Unterlassungsdelikt. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53174-5
Ast, Stephan. Normentheorie und Strafrechtsdogmatik: Eine Systematisierung von Normarten und deren Nutzen für Fragen der Erfolgszurechnung, insbesondere die Abgrenzung des Begehungs- vom Unterlassungsdelikt. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53174-5
Ast, S (2010): Normentheorie und Strafrechtsdogmatik: Eine Systematisierung von Normarten und deren Nutzen für Fragen der Erfolgszurechnung, insbesondere die Abgrenzung des Begehungs- vom Unterlassungsdelikt, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53174-5

Format

Normentheorie und Strafrechtsdogmatik

Eine Systematisierung von Normarten und deren Nutzen für Fragen der Erfolgszurechnung, insbesondere die Abgrenzung des Begehungs- vom Unterlassungsdelikt

Ast, Stephan

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 221

(2010)

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Abstract

Der normentheoretische Abschnitt des Buches entfaltet die Unterscheidung von Handlungs- und Verursachungsnormen als Normarten, die in engem teleologischen Bezug zueinander stehen. Eine wichtige Beobachtung ist, dass teleologisch aus Verursachungsgeboten Handlungsverbote und aus Verursachungsverboten Handlungsgebote folgen können, hier so genannte "akzessorische Normen". Weiterhin werden "Kenntnisgebote" beschrieben, die sich auf die Normerkenntnis beziehen, sowie Veränderungs- und Zustandsnormen, die den Fokus auf die Wirkungen von Handlungen legen. Schließlich wird der Begriff der Zurechnung definiert als die Annahme eines Normverstoßes, und es werden wichtige Zurechnungsregeln erläutert.

Die normentheoretischen Unterscheidungen lassen sich für die Abgrenzung des Begehungs- vom Unterlassungsdelikt nutzbar machen. Das Problem, ob bei der Beurteilung eines Handelns an ein Tun oder Unterlassen anzuknüpfen ist, kann durch die Analyse der anzunehmenden Normen gelöst werden. Das Ergebnis der Untersuchung lässt sich in der einfachen Entscheidungsregel zusammenfassen, dass die Missachtung akzessorischer Normen nicht gesondert berücksichtigt wird. Die Arbeit belegt, dass die bereits von Binding hergestellte Verknüpfung von Normentheorie und Strafrechtsdogmatik beiderseits gewinnbringend ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Die Verbindung von Normentheorie und Strafrechtsdogmatik 9
B. Normentheorie 16
I. Eine Systematisierung von Normarten 16
II. Die Handlungsnormen 22
III. Die akzessorischen Handlungsnormen 32
1. Allgemeine Kennzeichnung 32
2. Verbotsakzessorische Gebote und gebotsakzessorische Verbote 35
3. Gebotsakzidentielle Handlungsverbote 38
IV. Kenntnisgebote, Nachforschungsgebote und Putativnormen 44
V. Die Verursachungsnormen 48
1. Definition der Verursachungsnormen 48
2. Begriff und Kriterien der Zurechnung 54
3. Die strafrechtliche Zurechnungslehre 62
VI. Die Veränderungs- und Zustandsnormen 70
C. Strafrechtsdogmatik 81
I. Die Abgrenzung des Begehungs- vom Unterlassungsdelikt 81
II. Handeln und Unterlassen 83
1. Unterlassen als Nichthandeln in bestimmter Weise 83
2. Das Verhältnis von Handeln und Unterlassen 88
3. Handeln als Entscheiden 92
III. Tun und Unterlassen 94
1. Die Definition von Tun und Unterlassen in §13 StGB 94
2. Verursachen als Nichtverhindern. Der negative Handlungsbegriff 96
3. Nichtverhindern als Verursachen. Die Kausalität des Unterlassens 97
4. Der Oberbegriff zu Tun und Unterlassen 105
IV. Begehung und Unterlassung 107
1. Die Deliktsbegriffe 107
2. Der Deliktsbegriff als Grundbegriff des Straftatsystems 109
3. Prüfungsmethode und Entscheidungsregel 112
V. Begehung oder Unterlassung 114
1. Handlungsgebote im Hinblick auf das Verhindern eigenen Verursachens 114
a) Das von vornherein vorsorgliche Handeln 115
b) Exkurs: Die Verhinderungseignung der Handlungsnormen 117
aa) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 117
bb) Die Rechtsprechung des BGH 124
cc) Der Begriff der konkret-generellen Eignung 133
c) Das im Nachhinein vorsorgliche Handeln 140
2. Handlungsverbote im Hinblick auf das Verhindern eigenen Verhinderns 144
a) Das Abbrechen eines andauernden Verhinderungshandelns 145
b) Die Zurücknahme eines beendeten Verhinderungshandelns 151
c) Das Unmöglichmachen eines erwarteten Verhinderungshandelns 155
3. Normen im Hinblick auf fremdes Verhindern 157
4. Normen im Hinblick auf fremdes Verursachen 168
VI. Theoriegeschichte und -vergleich 171
D. Zusammenfassung 185
Glossar 194
Literaturverzeichnis 197
Sachwortverzeichnis 207