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Stierstorfer, S. (2010). Das erste einheitliche deutsche Güterrecht. Der Entwurf der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900 und seine Diskussion in der Rechtswissenschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53357-2
Stierstorfer, Sabine. Das erste einheitliche deutsche Güterrecht: Der Entwurf der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900 und seine Diskussion in der Rechtswissenschaft. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53357-2
Stierstorfer, S (2010): Das erste einheitliche deutsche Güterrecht: Der Entwurf der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900 und seine Diskussion in der Rechtswissenschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53357-2

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Das erste einheitliche deutsche Güterrecht

Der Entwurf der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900 und seine Diskussion in der Rechtswissenschaft

Stierstorfer, Sabine

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 150

(2010)

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Abstract

Innerhalb des Bürgerlichen Rechts unterlag das Familienrecht schon immer einer verhältnismäßig starken Beeinflussung durch staatspolitische Interessen. Dies belegt auch die Untersuchung des ersten einheitlichen deutschen Güterrechts, der Verwaltungsgemeinschaft für das BGB 1900. Die vorliegende Arbeit stellt den Entwurf von Gottlieb Planck in den Mittelpunkt und analysiert anhand von ausgewählten Regelungskomplexen dessen Zielsetzung und Wirkungsweise, so etwa die Stellung der Frau, die Rechte des Mannes am eingebrachten Gut und die Ausgestaltung des Vorbehaltsgutes. Diese Aspekte werden auch bei der folgenden Darstellung der Diskussion in der Rechtswissenschaft wieder aufgegriffen. Ein besonderes Gewicht liegt hier auf dem Einfluss der Historischen Rechtsschule. Als Kernfrage der juristischen Auseinandersetzung erwies sich, welche Stellung die Frau in Ehe und Familie einnehmen sollte. Die Gestaltung des Güterrechts ist damit gleichzeitig als Teil der umfassenderen Fragestellung nach dem Verhältnis der Geschlechter zu begreifen. Dementsprechend bietet die Arbeit interessante Einblicke in die politische und gesellschaftliche Situation dieser Zeit, die Spaltung der Gesellschaft aufgrund der Industrialisierung, die bürgerlichen Ideale, das Verhältnis der politischen Kräfte und die Anfänge der Emanzipation.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 21
Forschungsstand 23
1. Teil: Rechtsvereinheitlichung oder Regionalprinzip – die Vorfrage zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage 25
1. Kapitel: Das Meinungsspektrum 26
§ 1 Die Rechtsvereinheitlichung 26
§ 2 Das Regionalsystem 32
2. Kapitel: Die Streitpunkte 35
§ 1 Zwischen Notwendigkeit und Durchführbarkeit 35
§ 2 Das Festhalten der Bevölkerung an den bestehenden Güterrechtsordnungen 39
A. Die Unterschiede als Ausdruck der Individualität des Volkes 40
B. Zufallsprodukt Güterrecht 41
I. Die Ursache der Zersplitterung 42
II. Das fehlende Rechtsbewusstsein des Volkes 44
§ 3 Die Aufgabe des Gesetzgebers 47
A. Rechtsfindung 47
B. Die Schaffung einer einheitlichen Grundlage für eine Rechtsentwicklung 49
§ 4 Die praktischen Probleme 50
A. Der Wechsel des Wohnortes 50
B. Die Interessen Dritter 52
§ 5 Der unbestimmte Faktor der Vertragsfreiheit 53
§ 6 Der Vereinheitlichungsdruck bei Schaffung des BGB 55
3. Kapitel: Zusammenfassung 57
2. Teil: Der Plancksche Entwurf von der Verwaltungsgemeinschaft 60
1. Kapitel: Gottlieb Planck 61
§ 1 Der Lebenslauf 61
§ 2 Politische und rechtliche Ansichten 62
A. Die Position im Parteienspektrum – die Nationalliberale Partei 62
B. Die Standpunkte Plancks 64
2. Kapitel: Der ideale Güterstand 66
§ 1 Die Problemstellung 66
§ 2 Die Ziele bei der Schaffung des ehelichen Güterrechts 67
A. Die Übergangsschwierigkeiten 67
B. Die Gleichberechtigung der Frau 68
C. Die Hausherrnstellung des Mannes 71
D. Die argumentative Versöhnung der Ziele 72
3. Kapitel: Die Verwaltungsgemeinschaft – Grundzüge der gesetzlichen Regelung 74
4. Kapitel: Der Niederschlag von Plancks Zielen in den gesetzlichen Regelungen 77
§ 1 Das eingebrachte Gut der Ehefrau 77
A. Die Nutznießung 78
I. Die Gründe und die Zielsetzung der ehelichen Nutznießung 78
II. Die Ausgestaltung der ehelichen Nutznießung 79
III. Wertung 80
B. Die Verwaltung 82
I. Der Aufbau des Verwaltungsrechtes und die Kontrollmechanismen – Grundstruktur 82
II. Die Begründung des Verwaltungsrechtes 84
III. Die Beschränkung des Verfügungsrechtes 86
1. Die unverbrauchbaren Sachen 87
2. Die verbrauchbaren Sachen 89
3. Die Geldforderungen 89
IV. Die weiteren Sicherungsmittel für das eingebrachte Gut 93
V. Die prozessuale Durchsetzbarkeit der Ansprüche 95
VI. Wertung 98
C. Die Rechtsstellung der Frau zum eingebrachten Gut 101
I. Die Beschränkung des Verfügungs- und Verwaltungsrechtes der Frau 102
II. Die Begründung für Plancks Modell 103
III. Wertung 106
§ 2 Das Vorbehaltsgut der Frau 110
A. Die Begründung der Erweiterung des Vorbehaltsgutes 110
B. Wertung 112
§ 3 Das Vermögen des Mannes 114
A. Die Auswirkungen auf den Anspruch der Frau zur Tragung der ehelichen Lasten 115
B. Das Fehlen jeglichen Zugewinnausgleichs 115
C. Wertung 116
§ 4 Die Schuldenhaftung 117
A. Die Regelung der Schuldenhaftung 117
B. Die Begründung für den Ausschluss der Schuldenhaftung 118
I. Der Rechtsschein des ungetrennten Vermögens 119
II. Der Schutz der weiblichen Interessen 120
III. Die Erhaltung der Grundprinzipien der Verwaltungsgemeinschaft 121
C. Wertung 123
5. Kapitel: Zusammenfassung 124
§ 1 Die weiblichen Interessen 124
A. Die wirtschaftliche Gleichstellung 124
B. Das Entscheidungsrecht 127
C. Die Gewährleistung der gleichen Betätigung am wirtschaftlichen Verkehr 129
§ 2 Die Erhaltung der Stellung des Mannes 131
§ 3 Das Ungleichgewicht und die Zerrissenheit der Verwaltungsgemeinschaft 132
3. Teil: Die Streitpunkte bei der Wahl der Verwaltungsgemeinschaft 134
1. Kapitel: Das Verbreitungsgebiet 135
§ 1 Die Bedeutung des Argumentes 136
§ 2 Die statistischen Ungenauigkeiten 136
§ 3 Die Verbreitungsgebiete bei Richard Schröder 138
§ 4 Die Verbreitungsgebiete bei Paul Roth 139
§ 5 Die Verbreitungsgebiete bei Gottlieb Planck 140
§ 6 Ergebnis 142
2. Kapitel: Die Berücksichtigung der Vergangenheit bei der Schaffung der güterrechtlichen Regelung des BGB 142
§ 1 Die Bedeutung der Vergangenheit für die Zukunft im Bereich der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts 143
A. Die historische Schule Friedrich Carl von Savignys 145
I. Die Bedeutung der Rechtsgeschichte 145
II. Die Rolle des römischen Rechts bei Savigny 149
B. Der Germanist Georg Beseler 153
I. Der gemeinsame Ausgangspunkt 153
II. Die Ursache des Streites 154
C. Zwischenergebnis 158
§ 2 Meinungen zum ursprünglichen deutschen Güterrecht 159
§ 3 Der Streit zwischen Germanisten und Romanisten 165
A. Das Meinungsspektrum 166
I. Die Germanisten 167
1. Otto von Gierke und Andreas Heusler 167
a) Gierke und das römische Recht 168
b) Die Hauptkritikpunkte Gierkes 169
aa) Der positivistische Formalismus 169
bb) Der abstrakte Individualismus als Gegenpol zu Gierkes Genossenschaftstheorie 170
c) Die Kritik am ehelichen Güterrecht 172
d) Die Unterstützung Heuslers 173
2. Richard Schröder 174
3. Carl Friedrich von Gerber 176
a) Gerber als „romanisierender Germanist“ 176
b) Die Stellungnahme Gerbers zum ehelichen Güterrecht 179
aa) Die Befürwortung der Gütereinheit 180
bb) Die Ablehnung der Gütergemeinschaft 182
4. Zwischenergebnis 184
II. Die Romanisten 185
1. Friedrich Mommsen 186
a) Die romanistische Prägung Mommsens 186
b) Die Übereinstimmung zwischen Mommsen und Gierke 187
c) Der unterschiedliche Ausgangspunkt von Mommsen und Gierke 190
aa) Der Romanist und das germanische Recht 190
bb) Das Wesen der Ehe nach Savigny 191
cc) Die Religion als inhaltliche Ausgestaltung des Wesens der Ehe 195
d) Zwischenergebnis 196
2. Ludwig Mitteis 197
a) Germanistisch oder romanistisch – Der historische Charakter des Entwurfs nach Mitteis 198
b) Die Verbesserungsvorschläge von Mitteis 199
c) Die Bewertung der Meinung Mitteis 201
III. Die dritte Gruppe 202
1. Eugen v. Beaulieu-Marconney 202
2. Gottlieb Planck 204
IV. Ergebnis 206
B. Die Streitpunkte 210
I. Die germanische Hausgemeinschaft gegen den römischen Individualismus 212
II. Die Vernachlässigung des Gemeinschaftsgedankens 215
1. Die personenrechtliche Grundlage der Ehe – Das Mundium 215
a) Die Definition des Mundiums 215
b) Die Haltung Gierkes zur Abschaffung der Geschlechtsvormundschaft 216
c) Die Hintergründe dieser Ansicht – der Personenbegriff Gierkes 218
d) Die Erwiderung Plancks 221
2. Die Wahl des Güterstandes 223
a) Die Vorzüge der Gütergemeinschaft 223
b) Die Einordnung der Verwaltungsgemeinschaft als Gütertrennung 224
c) Die Verbandspersönlichkeit und die Genossenschaft 225
d) Die Entgegnung Plancks 228
3. Die Kritikpunkte an der Ausgestaltung der Verwaltungsgemeinschaft im Einzelnen 229
a) Das Verwaltungs- und Nutznießungsrecht am eingebrachten Gut 229
aa) Das Nutznießungsrecht 231
bb) Das Verwaltungsrecht 232
cc) Die Schuldenhaftung 233
b) Die Entgegnung Plancks 233
c) Die Erweiterung des Vorbehaltsgutes 235
4. Zwischenergebnis 236
III. Die gesetzes-technische Umsetzung 239
1. Die unterschiedlichen Regelungstechniken 240
a) Die kompetenzverteilenden Rahmenregelungen 240
b) Die Klärung inhaltlicher Fragen durch den Gesetzestext 243
2. Die Einführung sittlicher Pflichten ins Gesetz 245
a) Die Abbildung der idealen Eheordnung im Gesetz 245
b) Der sittliche Gehalt des idealen Rechts 247
c) Die Gegenargumente Plancks 249
3. Zwischenergebnis 250
§ 4 Zusammenfassung 253
A. Die unterschiedlichen Meinungen 253
B. Die zusammenhängende Betrachtung des gesamten Meinungsspektrums 260
3. Kapitel: Die Eingriffsintensität bei der Einführung 263
§ 1 Die geringe Eingriffsintensität der Verwaltungsgemeinschaft 263
§ 2 Die Erwiderungen 265
§ 3 Ergebnis 266
4. Kapitel: Die Stellung der Frau 267
§ 1 Die Bedeutung des Mundiums im historischen Güterrecht 269
A. Die Definition des Mundiums 269
B. Das Mundium vor Schaffung des BGB 271
§ 2 Exkurs – Die gesellschaftliche Stellung der Frau bei Schaffung des BGB 272
A. Die ideale Vorstellung von Mann und Frau 273
B. Die reale gesellschaftliche Situation 277
I. Die bürgerliche Schicht 277
II. Die Industrialisierung und die Arbeiterfamilie 283
§ 3 Reaktionen auf den Entwurf 286
A. Die Verfechter der Erhaltung des Mundiums 286
I. Der Germanist Otto von Gierke 287
II. Der Romanist Ludwig Mitteis 287
III. Der Praktiker Karl Ferdinand Brühl 289
B. Die Verteidigung der Frauenrechte 291
I. Die rechtswissenschaftliche Berücksichtigung der Frauenrechte 292
1. Carl Bulling – Vertreter einer liberalen Haltung 292
2. Marianne Weber – Vertreterin der Frauenrechte in der Rechtswissenschaft 296
II. Die bürgerliche Frauenbewegung 299
1. Die Petition Familienrecht 300
a) Der Inhalt der Petition 301
b) Die Behandlung der Petition 303
2. Emilie Kempin 304
3. Die Reaktionen 307
III. Die politischen Vertreter der Frauenrechte 311
1. Die freisiningen Vereinigungen 311
2. Die linken Stimmen 313
a) Die Sozialdemokraten 314
b) Der Sozialist Anton Menger 316
3. Die Reichspartei 320
C. Die Befürworter der Regelung Plancks 324
I. Zustimmende Meinungen aus der Rechtswissenschaft 324
II. Die Zustimmung des Reichstages 328
§ 4 Ergebnis 331
5. Kapitel: Die Rechte des Mannes am eingebrachten Gut 334
§ 1 Die Ablehnung der konservativen Richtung 335
A. Die Vertreter der historischen Ausrichtung 335
I. Otto von Gierke 335
II. Richard Schröder 336
III. Carl Friedrich Gerber 338
IV. Ludwig Mitteis 340
B. Die Bewertung des Praktikers Brühl 342
I. Die Nutznießung als Ersatz für das Mundium 342
1. Selbstständige Regelung statt Verweisung 343
2. Die dinglichen Rechte an einer personenbezogenen Sachgesamtheit 344
3. Die praktischen Probleme 345
II. Die Folgen der Trennung von Verwaltung und Nutznießung 347
III. Der Gestaltungsvorschlag Brühls 349
C. Zwischenergebnis 350
§ 2 Die Bewertung durch die Verteidiger der weiblichen Rechte 352
§ 3 Der Gegenentwurf von Otto Bähr 356
§ 4 Die Verteidigung des Entwurfs 359
§ 5 Ergebnis 361
6. Kapitel: Der Arbeitserwerb der Frau als Vorbehaltsgut (§ 1367 BGB a.F.) 365
§ 1 Die Hintergründe der Regelung 365
A. Die Verwertung der weiblichen Arbeitskraft 365
B. Zusammenfassung der vorgesehenen Neuerungen im Entwurf 366
I. Die Erweiterung des Vorbehaltsgutes 366
II. Die Wechselwirkung mit § 1358 BGB a.F. 367
C. Die Änderung des Entwurfs im Reichstag 369
§ 2 Die Diskussion des § 1367 BGB a.F. in der Rechtswissenschaft 371
A. Otto von Gierke 372
B. Karl Ferdinand Brühl 375
I. Das Arbeitsvermögen 375
II. Der Arbeitserwerb 376
C. Marianne Weber 379
§ 3 Ergebnis 382
7. Kapitel: Zusammenfassung unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Auswirkungen der Verwaltungsgemeinschaft 384
§ 1 Zusammenfassung 384
A. Die Rechtswissenschaft 385
B. Die politische Situation 390
C. Die Position von Plancks Entwurf im Meinungsspektrum 391
§ 2 Die gesellschaftlichen Folgen der Verwaltungsgemeinschaft 394
A. Die Oberschicht 395
B. Die Mittelschicht 397
C. Die Arbeiterklasse 400
4. Teil: Die Alternativen 403
1. Kapitel: Das römische Dotalrecht – Die Gütertrennung 405
§ 1 Grundzüge der gesetzlichen Regelung 406
§ 2 Freiherr von Stumm-Halberg und sein Einsatz für die Gütertrennung 407
§ 3 Die Ablehnungsgründe 412
§ 4 Ergebnis 413
2. Kapitel: Die allgemeine Gütergemeinschaft 415
§ 1 Grundzüge der gesetzlichen Regelung 416
A. Die unterschiedlichen Vermögensmassen 416
B. Die Beendigung des Güterstandes 417
§ 2 Die Verteidigung der Gütergemeinschaft durch Otto von Gierke 418
§ 3 Die Ablehnungsgründe 421
§ 4 Ergebnis 423
3. Kapitel: Die Errungenschaftsgemeinschaft und die Fahrnisgemeinschaft – die partiellen Gütergemeinschaften 424
§ 1 Grundzüge der gesetzlichen Regelung 424
A. Die Errungenschaftsgemeinschaft 424
B. Die Mobiliargemeinschaft (Fahrnisgemeinschaft) 426
§ 2 Richard Schröder und sein Einsatz für die Errungenschaftsgemeinschaft 427
§ 3 Die Ablehnungsgründe 429
§ 4 Ergebnis 431
4. Kapitel: Zusammenfassung 432
Schlussbemerkung 435
Anhang 1: Ausgewählte Gesetzestexte 439
Anhang 2: Parteienspektrum des Reichstages in der X. Legislaturperiode 1898/1903 475
Literaturverzeichnis 476
Personenverzeichnis 492
Sachwortverzeichnis 494