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Steen, H. (2011). Die Rechtsfigur des omnimodo facturus. Ein Beitrag zur Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53363-3
Steen, Henning. Die Rechtsfigur des omnimodo facturus: Ein Beitrag zur Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53363-3
Steen, H (2011): Die Rechtsfigur des omnimodo facturus: Ein Beitrag zur Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53363-3

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Die Rechtsfigur des omnimodo facturus

Ein Beitrag zur Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe

Steen, Henning

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 226

(2011)

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Abstract

Henning Steen behandelt ein Abgrenzungsproblem zwischen Anstiftung und Beihilfe. Es geht um die Frage, ob jemand noch zu einer Tat angestiftet werden kann, deren Begehung er bereits plant. Nach Auffassung des ganz überwiegenden Teils der Wissenschaft und der Rechtsprechung könne ein solcher omnimodo facturus nicht mehr angestiftet werden, da dieser seinen Tatentschluss schon gefasst habe. Es komme lediglich eine psychische Beihilfe durch Bestärkung des Tatentschlusses in Betracht.

Im ersten Teil der Arbeit zeigt sich bei einer Betrachtung des Vorsatzbegriffs, dass die entscheidende Grundannahme der Lehre vom omnimodo facturus nicht zutrifft, der Tatentschluss des späteren Täters im Vorbereitungsstadium sei regelmäßig identisch mit dessen Deliktsvorsatz bei Tatbegehung. Deutlich wird vielmehr, dass der Wille zur Tatbegehung im Planungsstadium der Tat einige Elemente nicht aufweist, die für den Vorsatz konstituierend sind. Entscheidend kommt es deshalb für die Bestrafung eines Anstifters nicht darauf an, welchen Einfluss er auf den Tatplan des Täters vor der Tat ausübt, sondern welchen Einfluss er auf den Vorsatz des Täters im Zeitpunkt der Tatbegehung hat.

Für die anschließende Frage, wann sich dieser Einfluss als ein Bestimmen zur Tatbegehung darstellt, wird im zweiten Teil der ursächliche Zusammenhang zwischen Einwirkungsbeitrag und Deliktsvorsatz untersucht. Dabei zeigt sich zunächst, dass sowohl Anstiftung als auch psychische Beihilfe einen psychischen Kausalzusammenhang voraussetzen. Für beide psychischen Teilnahmeformen ist die Verursachung des Tatentschlusses des Haupttäters Mindestvoraussetzung der Zurechnung.

Sodann wird im dritten Teil der Arbeit herausgearbeitet, dass der Unterschied zwischen der tätergleich zu bestrafenden Anstiftung und der psychischen Beihilfe strukturell dem Unterschied zwischen (Mit-)Täterschaft und Beihilfe entspricht. Hier wie dort hängt die Höhe des zu verantwortenden Unrechts von dem Gewicht des kausalen Tatbeitrags für die Tat ab. Der Anstifter muss folglich den Tatentschluss durch die von ihm gelieferte Motivation oder Rathilfe prägen. Anhand verschiedener Erscheinungsformen der psychischen Teilnahme wird schließlich dargelegt, worin ein solcher prägender Einfluss des Anstifters besteht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
§ 1 Der Tatentschluss im Vorbereitungsstadium 18
A. Ausgangsthese 18
B. Einzelne Elemente des Vorsatzes 19
I. Der Vorsatz bezüglich des Tatobjekts (Die Konkretheit des Wissens) 19
1. Der Objektsvorsatz nach der sog. Konkretisierungstheorie 20
a) Das Argument der „Zufälligkeit“ 21
b) Wahrnehmung als maßgeblicher Unterschied 22
aa) Die sog. Normalfälle 22
bb) Die sog. Problemfälle 24
c) Konkretisierungstheorie und Ausgangsthese 26
2. Der Objektsvorsatz nach der sog. Gleichwertigkeitstheorie 27
a) Die Notwendigkeit einer „eingeschränkten“ Gleichwertigkeitstheorie 28
b) Die Lehre von der Vorsatzgefahr 29
c) Vorsatzgefahr und Ausgangsthese 30
3. Zwischenergebnis 32
II. Der Handlungsvorsatz (Die Koinzidenz des Vorsatzes) 32
1. Der sog. Entführungsfall (BGH NStZ 2002, 309) 33
2. Das Strafbarkeitsdefizit 34
a) Strafbarkeitsdefizit im objektiven Tatbestand 34
aa) Fehlen einer „rechtlich relevanten Tathandlung“ bzw. einer „vorsätzlichen Tathandlung“ 34
bb) Trennung zwischen Versuch und tatbestandsmäßiger Handlung 35
b) Strafbarkeitsdefizit im subjektiven Tatbestand 38
aa) Die unterschiedlichen Begründungen in Rechtsprechung und Literatur 39
bb) Kritik 39
3. Zwischenergebnis 42
III. Die Deutlichkeit des Wissens 43
1. Platzgummers Lehre vom Mitbewusstsein 44
2. Sachgedankliches Bewusstsein nach Schmidhäuser 46
3. Die gestalttheoretische Konzeption Schewes 47
4. „Nicht-psychologische“ Auffassungen 50
C. Zusammenfassung des ersten Abschnitts und Ergebnis zur Ausgangsthese 52
§ 2 Die Kausalität der Anstiftung 55
A. Kausalität nach der Äquivalenztheorie 55
I. Die conditio-sine-qua-non-Formel 55
II. Die Formel von der gesetzmäßigen Bedingung 57
III. Anstiftung und naturgesetzlicher Zusammenhang 58
1. Anwendbarkeit der herkömmlichen Kausalitätsformeln 60
a) Teilweise naturgesetzlich bestimmtes Entscheidungsschema (Samson) 60
b) Starker und schwacher Ursachenbegriff (Hruschka) 62
2. Kausalität als empirischer Zusammenhang 65
a) Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung und sog. retrospektive Erfahrungssätze (J. Schulz) 65
b) Kausalgesetze und freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO) in der Rechtsprechung 67
aa) Kritik: Kausalität als Blankettbegriff (Arm. Kaufmann) 69
bb) Die Kritik von Volk 71
cc) Zurechnung nach plausiblen Zusammenhängen und der Grundsatz „in-dubio-pro-reo“ (Maiwald und Hoyer) 75
3. Die Lehre vom plausiblen Zusammenhang im Bereich psychisch vermittelter Kausalität 79
a) Ausschluss anderer Ursachen 79
b) Rückschluss auf einen naturgesetzlichen Zusammenhang 81
B. Probabilistische Kausalität und sog. Motivationskausalität 82
I. Hoyers probabilistischer Kausalitätsbegriff 82
II. Motivationskausalität als Kausalität der Anstiftung (Puppe) 84
III. Intensivierungseffekt und omnimodo facturus-Konstellationen 85
1. Exakte statistische Begründungen 86
2. Geschätzte Wahrscheinlichkeiten 87
3. Begründung fehlender Intensivierung auf Grundlage eines probabilistisch-wertenden Kausalbegriffs 89
C. Ein einheitlicher Kausalitätsbegriff im Rahmen der psychischen Teilnahme 91
I. Das Problem 91
II. Der Begriff der psychischen Beihilfe 92
III. Die Beziehung zwischen psychischer Gehilfenhandlung und Haupttat 94
1. Gesetzmäßige Zusammenhänge bei psychischer Beihilfe 94
2. Die Förderungsformel der Rechtsprechung 95
3. Risikozusammenhang zwischen Gehilfenhandlung und Haupttat 96
a) Erhöhung des Risikos der Rechtsgutsverletzung ex ante 96
b) Beihilfe als Gefährdungsdelikt 98
c) Risikobestimmung ex-post 101
d) Ex-post-Bestimmung des Risikozusammenhangs nach dem Prinzip der maximalen Bestimmtheit 103
4. Die Übernahme des Risikos 105
IV. Übernahme als gemeinsames Zurechnungskriterium? 113
V. Objektive Zurechnung im engeren Sinn und psychische Teilnahme 117
D. Zusammenfassung der Ergebnisse des zweiten Teils 119
§ 3 Der Strafgrund der Anstiftung 121
A. Anstiftung als bloße Beeinträchtigung der Tätermotivation 121
B. Die Lehre vom omnimodo facturus 123
I. Stärke der Einwirkungshandlung 123
II. Übergang zum „festen Verwirklichungswillen“ 123
III. Vereinbarkeit der Lehre vom omnimodo facturus mit den bisherigen Ergebnissen 124
IV. Kritik am Abgrenzungskriterium des festen Verwirklichungswillens 125
1. Das Argument der widersprechenden psychologischen Erfahrung 126
a) Subjektive omnimodo facturus-Theorien 127
aa) Überwiegen des Verwirklichungswillens? 127
bb) Vorbehaltloser Verwirklichungswille? 131
b) Objektiv-subjektive omnimodo facturus-Theorien 132
c) Die psychische Zäsur nach einer „engen“ Lehre vom omnimodo facturus 134
2. Das Argument der Unrechtszurechnung (Hoyer) 136
a) Die sog. akzessorische Verursachungstheorie 137
b) Die sog. gemischte Verursachungstheorie 138
aa) Spezifisches Anstiftungsunrecht als abgeleitetes Haupttatunrecht 138
bb) Spezifisches Anstiftungsunrecht als selbständiges Unrecht 139
(1) Rein subjektive Unrechtsbegründung? 140
(2) Begründung selbständigen Unrechts durch Aufforderung zur Tat 144
(3) Hervorrufen des Verwirklichungswillens als Gefährdungserfolg 144
(a) Die Figur des unentbehrlichen Gehilfen 147
(b) Das selbständige Unrecht der versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB 147
V. Ergebnis zur Lehre vom omnimodo facturus 153
C. Die Lehre vom Unrechtspakt 154
I. Die (Mit-)Motivierung des Täters 154
II. Der Unrechtspakt 155
1. Der Unrechtspakt als Abhängigkeitsverhältnis 155
2. Der Unrechtspakt als Hierarchieverhältnis 155
3. Der Unrechtspakt als vertragsähnliches Verhältnis 156
a) Die Gegenleistung als motivierender Vorteil 157
aa) Die „Verpflichtung“ zur eigenen Leistung 158
bb) Die Abhängigkeit der Gegenleistung von der eigenen Leistung 159
cc) Die Erbringung der Gegenleistung durch den Anstifter 159
b) Der Unrechtspakt als äußere Form der Einwirkung 161
aa) Die Unrechtsdifferenz zur Beihilfe 161
bb) Der Unrechtspakt und der gemeinsame Tatplan der Mittäter 162
4. Ergebnis zur Lehre vom Unrechtspakt 164
D. Das eigene Kriterium: Die handlungsleitenden tatwirksamen Teilnehmerbeiträge 164
I. Die Unterscheidung im Rahmen physischer Tatbeiträge 166
1. Die Möglichkeit einer Unterscheidung zwischen äußeren Beteiligungsbeiträgen nach objektiven Kriterien 166
2. Zur Grundkonzeption der funktionalen Tatherrschaft 167
3. Die Wesentlichkeit des Tatbeitrags 167
a) Beurteilung aus Sicht ex-post 167
b) Erforderlichkeit des Tatbeitrags aus Sicht ex-ante 170
aa) Der Einfluss hypothetischer Ersatzursachen auf die Zurechnung 172
bb) Der Einfluss hypothetischer Ersatzursachen auf die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme 175
cc) Tatherrschaft als „offener Begriff“ 176
4. Fazit 179
II. Die Unterscheidung im Bereich psychischer Tatbeiträge 179
1. Die Anstiftung durch Rat 179
2. Die Anstiftung durch Motivierung 182
a) Die Unterscheidung zwischen Primär- und Letzt-Zwecken 183
b) Das Kriterium des „notwendigen Beweggrundes“ 184
c) Die bestimmenden Motive 185
aa) Die handlungsleitenden Motive und die sog. Bestärkung des Tatentschlusses 190
bb) Die Motivänderung und der Ausschluss hypothetischer Ersatzursachen 192
3. Die Abstiftung, Aufstiftung und Umstiftung 194
a) Die Abstiftung 194
b) Die Aufstiftung 198
c) Die Umstiftung 201
4. Der Zusammenhang zwischen dem Mittel der Beeinflussung und dessen Wirkung 204
Gesamtergebnis 207
Literaturverzeichnis 210
Sachverzeichnis 220