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Kespe, H. (2011). Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung. Ein Beitrag zur Dogmatik von § 46a StGB unter besonderer Berücksichtigung steuerstrafrechtlicher Fragestellungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53600-9
Kespe, Hans Christian. Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung: Ein Beitrag zur Dogmatik von § 46a StGB unter besonderer Berücksichtigung steuerstrafrechtlicher Fragestellungen. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53600-9
Kespe, H (2011): Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung: Ein Beitrag zur Dogmatik von § 46a StGB unter besonderer Berücksichtigung steuerstrafrechtlicher Fragestellungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53600-9

Format

Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung

Ein Beitrag zur Dogmatik von § 46a StGB unter besonderer Berücksichtigung steuerstrafrechtlicher Fragestellungen

Kespe, Hans Christian

Schriften zum Strafrecht, Vol. 222

(2011)

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About The Author

Der 1965 in Velbert geborene Autor war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und der Freien Universität Berlin sowie anschließendem Referendariat in Berlin unter anderem als Rechtsanwalt tätig. Nach seinem Eintritt in die Steuerverwaltung des Landes Brandenburg im Jahr 2002 war er in verschiedenen Bereichen als Sachgebietsleiter eingesetzt. Seit 2006 ist er Leiter einer Steuerfahndungsstelle im Land Brandenburg.

Abstract

Hans Christian Kespe behandelt die aktuellen Probleme im Bereich der Auslegung sowie der Anwendung von § 46a StGB und führt diese unter kritischer Würdigung bereits vorliegender Stellungnahmen der Rechtsprechung sowie der Literatur eigenständigen Lösungen zu.

Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beantwortung der Frage, ob der Anwendungsbereich von § 46a StGB im Hinblick auf Wortlaut und Sinn der Vorschrift bestimmten Einschränkungen unterliegt. Weitere zentrale Themen sind die inhaltliche Bestimmung der an die Leistungen eines Straftäters im Rahmen seiner Bemühungen um den Täter-Opfer-Ausgleich und die (Schadens-)Wiedergutmachung zu knüpfenden Anforderungen sowie die Beantwortung der Frage, nach welchen Kriterien die unterschiedlichen Rechtsfolgen des § 46a StGB ("Absehen von Strafe", "Strafrahmenverschiebung") zur Anwendung gelangen. Daneben erfolgt eine Klärung des Verhältnisses der Vorschrift zu etwaig "konkurrierenden" Regelungen.

Im letzten Teil der Arbeit geht der Verfasser auf der Grundlage der zuvor erzielten Ergebnisse der höchst umstrittenen Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen § 46a StGB auf Fälle der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) anwendbar ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 20
Einleitung 25
I. Historischer Überblick 25
II. Zum Anliegen der Untersuchung 33
Teil 1: Der Anwendungsbereich des § 46a StGB 35
A. Zur Struktur des § 46a StGB 35
B. Deliktsbezogene Anwendungsgrenzen? 36
I. Kein Anwendungsausschluß bei Verbrechen oder wegen der Schwere der Tat 36
II. Deliktspezifische Anwendungsbeschränkung: Differenzierung nach Art des geschützten Rechtsguts? 37
1. Rechtsprechung: Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 2.5.1995 37
a) Die Auffassung des 5. Strafsenats 38
b) Problemstellung 39
2. Meinungsstand im Schrifttum 41
3. Stellungnahme: Wiedergutmachung der Tatfolgen und Schadenswiedergutmachung als Leistungskategorien 43
a) Exkurs: Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung nach herrschendem rechtstheoretischen Verständnis 45
aa) Täter-Opfer-Ausgleich: Begriffsdefinition, Zielsetzung und Durchführung 46
bb) Wiedergutmachung – Schadenswiedergutmachung 50
b) Begriff und Einsatzbereich des Täter-Opfer-Ausgleichs im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 3 JGG 51
c) Begriff und Einsatzbereich der Schadenswiedergutmachung 53
d) Sinn und Zweck der Vorschrift 54
e) Schlußfolgerung 56
III. Deliktsbezogene Anwendungsbeschränkungen: Notwendigkeit des Vorhandenseins eines „Verletzten“ oder „Opfers“? 57
1. Rechtsprechung: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.1999 59
a) Die Auffassung des 4. Strafsenats 60
b) Problemstellung 61
2. Meinungsstand im Schrifttum 62
3. Stellungnahme: Auslegung des Verletztenbegriffs im Kontext des § 46a Nr. 1 und 2 StGB nach Sinn und Zweck der Vorschrift 67
a) Der Verletzte im Sinne des § 46a Nr. 1 StGB 67
aa) Inhaltliche Vorprägung durch den Opfer-/Verletztenbegriff im Straf-, Strafverfahrens- und im Opferentschädigungsrecht? 69
bb) Auslegung aufgrund der gesetzgeberischen Ziele 74
cc) Extensive Auslegung des Anwendungsbereichs des § 46a Nr. 1 StGB unter Gleichbehandlungsaspekten (Art. 3 Abs. 1 GG)? 77
b) Das Opfer im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB 81
aa) Einheitliche Auslegung der Begriffe „Opfer“ und „Verletzter“? 81
bb) Die Allgemeinheit und juristische Personen als Opfer im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB 82
IV. Deliktsbezogene Anwendungsgrenzen: das Fehlen eines Schadens 85
C. Konsequenzen für die Anwendung des § 46a StGB 88
I. Der Anwendungsbereich des § 46a Nr. 1 StGB 88
II. Anwendungsbereich des § 46a Nr. 2 StGB 91
Teil 2: Die Voraussetzungen des § 46a StGB 95
A. Kriterien zur Bestimmung des Erfolgswertes der (Schadens-)Wiedergutmachung 95
I. Die Tat als Anknüpfungspunkt für den Umfang der (Schadens-)Wiedergutmachung 96
II. (Schadens-)Wiedergutmachung im Sinne des § 46a StGB: Minderung des Erfolgsunrechts 97
1. Exkurs: Die (Schadens-)Wiedergutmachung und ihr Bezug zur Strafzumessung 97
a) Schuldwertung und Präventionswertung 98
b) Schuldwertung im Rahmen der Strafzumessung 99
2. Die Wiedergutmachung und ihr Bezug zum Erfolgsunwert der Tat 100
a) Tatbestandliche Folgen 100
b) Außertatbestandliche Folgen 101
c) (Schadens-)Wiedergutmachung als Erfolgswert 102
III. Die ganze (Schadens-)Wiedergutmachung im Sinne des § 46a StGB 103
1. Kompensation als „ganze“ Wiedergutmachung? 103
a) Meinungsstand im Schrifttum 103
b) Stellungnahme: (Schadens-)Wiedergutmachung als Kompensation 105
2. Vollständigkeit der Wiedergutmachung im Sinne des § 46a Nr. 1 StGB – Bedeutung der Opferperspektive 108
a) Rechtsprechung: Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 17.6.1998 108
aa) Die Auffassung des 1. Strafsenats 109
bb) Problemstellung 109
b) Meinungsstand im Schrifttum 110
c) Stellungnahme: Die vollständige Wiedergutmachung im Sinne des § 46a Nr. 1, 1. Alt. StGB – Einbeziehung von Vereinbarungen zwischen Täter und Opfer 113
aa) Vorrang von Vereinbarungen zwischen den Konfliktparteien 113
bb) Einschränkungen der Dispositionsfreiheit 117
3. Vollständigkeit der Schadenswiedergutmachung im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB 119
a) Rechtsprechung: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.5.2001 119
aa) Die Auffassung des 2. Strafsenats 120
bb) Problemstellung 121
b) Meinungsstand im Schrifttum 123
c) Stellungnahme: Die ganze Entschädigung im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB – Einbeziehung zivilrechtlich wirksamer Opferdispositionen 125
4. Überwiegende Wiedergutmachung der Tat und überwiegende Schadenswiedergutmachung 129
a) Meinungsstand im Schrifttum 129
b) Stellungnahme: Quantitative Betrachtung unter Einbeziehung zivilrechtlich wirksamer Opferdispositionen 132
5. Das Verhältnis der ganzen zur lediglich überwiegenden Wiedergutmachung/Entschädigung 135
a) Meinungsstand im Schrifttum 136
b) Stellungnahme: Das Gebot der Vollständigkeit 137
6. Die Anwendungsvoraussetzungen der lediglich ernsthaft erstrebten Wiedergutmachung gemäß § 46a Nr. 1, 3. Alt. StGB 139
a) Rechtsprechung: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.8.2003 139
aa) Die Auffassung des 1. Strafsenats 140
bb) Problemstellung 141
b) Meinungsstand im Schrifttum 141
c) Stellungnahme: Honorierung der ernsthaft erstrebten Gutmachung nur in Ausnahmefällen 146
7. (Schadens-)Wiedergutmachung in besonderen Fallgestaltungen 151
a) Erfolgswert bei Leistungen an Dritte 151
aa) Rechtsprechung: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.5.2001 152
bb) Meinungsstand im Schrifttum 152
cc) Stellungnahme: Das Kriterium der vorhersehbaren und vorwerfbaren Tatfolge 154
b) Umfang der (Schadens-)Wiedergutmachung bei Tatbeteiligung mehrerer: das Sonderproblem der gesamtschuldnerischen Haftung 156
aa) Meinungsstand im Schrifttum 157
bb) Stellungnahme: Keine Anforderungsminderungen bei der Anwendung des § 46a Nr. 2 StGB in Fällen der Tatbeteiligung mehrerer 158
(1) Keine „Gutmachung“ gegenüber Tatbeteiligten bei gesamtschuldnerischer Haftung 158
(2) Keine analoge Anwendung des § 46a Nr. 2 StGB auf nicht überwiegende Teilgutmachungsleistungen bei gesamtschuldnerischer Haftung 160
B. Wiedergutmachung im Sinne des § 46a StGB: Notwendigkeit der Einbeziehung des Handlungswerts 162
I. Der Handlungswert der Wiedergutmachung und sein Bezug zur Bewertung der Strafzumessungsschuld 162
1. Meinungsstand im Schrifttum 163
2. Stellungnahme: Bewertung des Handlungswertes und des Erfolgswertes als sich ergänzende Elemente der Wiedergutmachung 165
a) Der Handlungswert der Wiedergutmachung und sein Bezug zum Erfolgswert 165
b) Keine Kongruenz von „Handlungswert“ und „Handlungsunwert“ 167
II. Kriterien zur Bestimmung des Handlungswertes der (Schadens-)Wiedergutmachung gemäß § 46a StGB 169
1. Anforderungen an den Täter-Opfer-Ausgleich gemäß § 46a Nr. 1 StGB 170
a) Rechtsprechung: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2002 171
aa) Die Auffassung des 1. Strafsenats 172
bb) Problemstellung 174
b) Der kommunikative Prozeß: Erfordernis eines persönlichen Kontakts zwischen Täter und Opfer? 176
aa) Meinungsstand im Schrifttum 176
bb) Stellungnahme: Notwendigkeit einer unmittelbaren persönlichen Kommunikation unter Wahrung der Opferinteressen 179
c) Die Mitwirkung eines Dritten als Voraussetzung des § 46a Nr. 1 StGB? 181
aa) Meinungsstand im Schrifttum 181
bb) Stellungnahme: Der vermittelte Täter-Opfer-Ausgleich als gesetzlich nicht gefordertes Idealmodell 183
d) Inhaltliche Anforderungen an den kommunikativen Prozeß: Verantwortungsübernahme durch den Täter 186
aa) Meinungsstand im Schrifttum 186
bb) Stellungnahme: Gutmachung als hinreichender Ausdruck täterseitiger Verantwortungsübernahme 189
e) Erfordernis der „inneren Akzeptanz“ der Wiedergutmachung durch das Opfer? 192
aa) Meinungsstand im Schrifttum 192
bb) Stellungnahme: Opferzufriedenheit als hinreichendes Kriterium für das Gelingen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 195
2. § 46a Nr. 2 StGB: Erhebliche persönliche Leistungen oder persönlicher Verzicht 198
a) Rechtsprechungsüberblick 198
aa) Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25.7.1995 199
bb) Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.5.2001 199
cc) Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.7.2000 199
dd) Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.10.1999 200
ee) Urteil des Kammergerichts Berlin vom 21.8.1997 200
ff) Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8.3.1996 201
gg) Problemstellung 201
b) Meinungsstand im Schrifttum 202
c) Stellungnahme: Schadenswiedergutmachung als durch besondere Anstrengungen des Täters ermöglichte Kompensation in Geld 205
aa) Der Zusammenhang zwischen persönlicher Leistung beziehungsweise persönlichem Verzicht und Entschädigung 205
bb) Erheblichkeit der täterseitigen Anstrengungen 207
cc) § 46a Nr. 2 StGB – Privilegierung „armer“ Täter? 209
III. Freiwilligkeit der (Schadens-)Wiedergutmachung gemäß § 46a StGB 211
1. Rechtsprechung: Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 17.1.1995 212
a) Die Auffassung des 4. Strafsenats 213
b) Problemstellung 213
2. Meinungsstand im Schrifttum 214
3. Stellungnahme: Sanktions- und verfahrensrechtlich modifizierter Freiwilligkeitsbegriff 216
a) Freiwilligkeit als Voraussetzung der (Schadens-)Wiedergutmachung 216
b) Freiwilligkeit als autonomer Beweggrund? 217
c) Konsequenzen für die Auslegung des Begriffs Freiwilligkeit im Sinne des § 46a StGB 220
IV. Handlungswert bei Wiedergutmachungsleistungen von Dritten 222
1. Rechtsprechungsüberblick 223
a) Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10.5.1996 223
b) Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.12.1997 224
c) Problemstellung 224
2. Meinungsstand im Schrifttum 226
3. Stellungnahme: Erforderlichkeit einer eigenen Leistung des Täters 228
V. Bedeutung des Zeitpunkts der (Schadens-)Wiedergutmachung 232
1. Rechtsprechung: Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14.12.1999 233
a) Die Auffassung des 4. Strafsenats 234
b) Problemstellung 235
2. Meinungsstand im Schrifttum 235
3. Stellungnahme: Kein Anwendungsausschluß des § 46a StGB bei später Wiedergutmachung 236
C. Das Verhältnis des § 46a Nr. 1 StGB zu § 46a Nr. 2 StGB 238
I. Meinungsstand im Schrifttum 239
II. Stellungnahme: Gleichwertigkeit beider Gutmachungsalternativen 241
Teil 3: Die Rechtsfolgen des § 46a StGB 245
A. Kriterien für die Ermessensentscheidung 246
I. Rechtsprechung: Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 21.9.2006 247
1. Die Auffassung des 4. Strafsenats 247
2. Problemstellung 248
II. Meinungsstand im Schrifttum 249
III. Stellungnahme: Beschränkung der Ermessensausübung auf Aspekte der Spezialprävention 252
B. Das Verhältnis des § 46a StGB zu § 46 StGB – Systematik der Ermessensausübung 256
I. Meinungsstand im Schrifttum 256
II. Stellungnahme: Vorrangige Prüfung des § 46a StGB unter Einbeziehung der allgemeinen Regeln der Strafzumessung 259
1. Spezialität des § 46a StGB gegenüber § 46 StGB 259
2. Die Prüfungsschritte im Einzelnen 260
a) Strafmilderung oder Annahme eines minder schweren Falls 261
aa) Die Prüfung des § 46a StGB bei minder schweren Fällen 261
bb) Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB 263
b) Absehen von Strafe 264
C. Konkurrierende Vorschriften 266
I. Das Verhältnis des § 46a StGB zu § 60 StGB 267
1. Meinungsstand im Schrifttum 267
2. Stellungnahme: Keine Gesetzeskonkurrenz zwischen § 46a StGB und § 60 StGB 268
II. Das Verhältnis des § 46a StGB zu § 266a Abs. 6 StGB 272
1. Rechtsprechung: Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 15.12.2000 275
a) Die Auffassung des 2. Strafsenats 275
b) Problemstellung 275
2. Meinungsstand im Schrifttum 276
3. Stellungnahme: Kein genereller Vorrang oder Nachrang des § 46a StGB gegenüber § 266a Abs. 6 StGB 277
a) Anwendungsbeschränkungen des § 46a StGB im Hinblick auf die Schutzgüter des § 266a StGB 277
b) Anwendungsausschluß des § 46a StGB wegen Spezialität des § 266a StGB? 281
III. Das Verhältnis des § 46a StGB zu den strafprozessualen Einstellungsmöglichkeiten gemäß §§ 153, 153a und 153b StPO 284
1. § 153 StPO – Verfahrenseinstellung in Bagatellfällen 284
a) Meinungsstand im Schrifttum 285
b) Stellungnahme: Vorrang des § 153 StPO in Fällen der (Schadens-)Wiedergutmachung 286
aa) Keine Spezialität des § 46a StGB gegenüber § 153 StPO 286
bb) Zwingende Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 StPO unter Schuldminderungsgesichtspunkten 288
2. Verfahrenseinstellung gemäß §§ 153a, 153b StPO und Urteil nach erfolgtem Täter-Opfer-Ausgleich oder Schadenswiedergutmachung 289
a) Verfahrenseinstellung gemäß § 153b StPO im Verhältnis zum Absehen von Strafe durch Urteil 291
aa) Meinungsstand im Schrifttum 291
bb) Stellungnahme: Vorrang der Verfahrenseinstellung gegenüber der Entscheidung durch Urteil 293
b) Das Verhältnis des § 153b StPO zu § 153a StPO im Falle des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Schadenswiedergutmachung 295
aa) Meinungsstand im Schrifttum 295
bb) Stellungnahme: Kein echtes Konkurrenzverhältnis zwischen §§ 153a und 153b StPO 298
(1) Konkurrenzausschluß bei Verbrechen 298
(2) Ausschließliche Verfahrenseinstellung gemäß § 153b StPO bei erfolgter Wiedergutmachung bis zum Beginn der Hauptverhandlung 298
(3) Ergänzende Auflage gemäß § 153a StPO nach Beginn der Hauptverhandlung bei unvollständiger Gutmachung? 300
(4) Ergänzende Auflage gemäß § 153a StPO nach Beginn der Hauptverhandlung bei überschießendem Schuldfeststellungsbedürfnis? 301
Teil 4: Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung in Fällen der Steuerhinterziehung 303
A. Überblick 303
B. § 369 AO: Der abgabenrechtliche Anknüpfungspunkt für die Anwendung des § 46a StGB im Steuerstrafrecht 305
I. § 369 Abs. 1 AO – Begriff der Steuerstraftat 305
II. § 369 Abs. 2 AO – Anwendbarkeit der allgemeinen Gesetze über das Strafrecht 306
C. Deliktsspezifischer Anwendungsausschluß des § 46a StGB im Falle der Steuerhinterziehung? 307
I. Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO: Tatbestand und geschütztes Rechtsgut 308
1. Das tatbestandsmäßige Verhalten: Der Grundtatbestand der Steuerhinterziehung 308
2. § 370 Abs. 4 bis 7 AO: Tatbestandliche Erweiterungen und Ergänzungen 311
3. Die innere Tatseite 312
4. Erfolgsdelikt 313
5. Rechtsgut 314
II. Rechtsgutsbezogene Anwendungsbeschränkungen? 315
1. Rechtsprechung: Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2000 315
a) Die Auffassung des 5. Strafsenats 316
b) Problemstellung 317
2. Meinungsstand im Schrifttum 319
3. Stellungnahme: Anwendungsbeschränkungen des § 46a StGB nach Sinn und Zweck der Vorschrift 323
a) Unwendbarkeit des § 46a Nr. 1 StGB im Falle der Steuerhinterziehung 323
aa) Nichterreichbarkeit der mit § 46a Nr. 1 StGB verfolgten Zielsetzung im Hinblick auf das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut 324
bb) Das Fehlen eines geeigneten Kommunikationspartners auf der Opferseite 324
b) Der Steuergläubiger als Verletzter im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB 329
D. Unmöglichkeit der Schadenswiedergutmachung gemäß § 46a Nr. 2 StGB im Falle der Steuerhinterziehung? 329
I. Meinungsstand im Schrifttum 330
II. Stellungnahme: Der Steuerschaden – restitutionsfähiger Schaden im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB 331
1. Der tatbestandliche Erfolg der Steuerhinterziehung 332
a) Begriff der Steuerverkürzung 332
b) Eintritt des Verkürzungserfolgs 334
aa) Fälligkeitssteuern 334
bb) Veranlagungssteuern 336
c) Begriff der Vorteilserlangung 337
2. Der durch die Steuerhinterziehung verursachte Schaden 339
3. Steuernachzahlung als Schadenswiedergutmachung im Sinne des § 46a Nr. 2 StGB 342
E. Das Verhältnis des § 46a StGB zu § 371 AO 344
I. Die Systematik des § 371 AO 345
1. Regelungsgehalt, Rechtsnatur und Rechtsfolgen 345
2. Die Voraussetzungen der wirksamen Selbstanzeige 348
a) Positive Wirksamkeitsvoraussetzungen 348
b) Negative Wirksamkeitsvoraussetzungen 350
II. Meinungsstand im Schrifttum 352
III. Stellungnahme: Kein Anwendungsausschluß des § 46a StGB in Fällen des § 371 AO 354
1. Unterschiedliche Zwecksetzung des § 371 AO und § 46a StGB 354
2. Auswirkungen auf die Selbstanzeigebereitschaft 359
F. Besondere persönliche Leistung und persönlicher Verzicht im Falle der Schadenswiedergutmachung durch Steuernachzahlung 363
G. Vollständigkeit der Schadenswiedergutmachung 365
Schlußbetrachtung 368
Literaturverzeichnis 378
Materialien 398
Sachregister 399