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Ceffinato, T. (2012). Legitimation und Grenzen der strafrechtlichen Vertreterhaftung nach § 14 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53845-4
Ceffinato, Tobias. Legitimation und Grenzen der strafrechtlichen Vertreterhaftung nach § 14 StGB. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53845-4
Ceffinato, T (2012): Legitimation und Grenzen der strafrechtlichen Vertreterhaftung nach § 14 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53845-4

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Legitimation und Grenzen der strafrechtlichen Vertreterhaftung nach § 14 StGB

Ceffinato, Tobias

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 236

(2012)

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About The Author

Tobias Ceffinato studierte von 2003 bis 2009 Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. Im Anschluss an das Studium war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Strafrecht I der Universität Bayreuth (Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Nikolaus Bosch) tätig. Seit April 2011 ist Tobias Ceffinato Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Bamberg und nebenberuflich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth tätig.

Abstract

Die Vertreterhaftung in Unternehmen ist geprägt durch eine anhaltende gesellschaftliche Entwicklung und wirft aufgrund ihrer Positionierung inmitten außerstrafrechtlicher Erforderlichkeit einer Vertretung infolge rechtlicher oder tatsächlich-ökonomischer Bedürfnisse, strafrechtlicher Individualhaftung und Tatbestandsbestimmtheit besondere Probleme auf. Abgekoppelt von ihren meist zivilrechtlichen Wurzeln geht es nicht um die Zurechnung des Vertreterverhaltens an den Vertretenen, sondern gemäß der Zielrichtung des Strafrechts um die Verantwortlichkeit des Vertreters. Diese Verantwortlichkeit wird im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten zunehmend im Bereich der Unternehmensleitung verankert, wovon auch § 14 I StGB ausgeht. Werden allerdings Zuständigkeitsbereiche im Anwendungsbereich von Sonderpflichtdelikten insgesamt übertragen, geht damit eine Befreiung von bestehenden Pflichten einher. Die Frage, wann Zuständigkeiten insgesamt übertragen werden, hat in § 14 II StGB eine Antwort gefunden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Vorüberlegungen 19
§ 1 Einleitung 20
I. Der rechtliche und gesellschaftliche Wandel als Problem bei der Realisierung der Bedingungen des Rechtsgüterschutzes innerhalb der modernen Gesellschaft 20
1. Rechtsanpassung als Folge des gesellschaftlichen Wandels („rechtliches Phänomen“) 23
a) Juristische Personen 24
b) Personengesellschaften 26
c) Der Zwang zur Rechtsanpassung wegen der Schwierigkeiten im Bereich der Organhaftung 27
2. Rechtsanpassung als Folge der modernen Arbeitsteiligkeit („tatsächliches Phänomen“) 30
3. Zwischenergebnis 35
II. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes und Gang der Untersuchung 35
III. Neuartige Problemkonstellationen als Anlass der Untersuchung 39
1. Faktische Konzernierung 40
2. Legitimationsketten 42
3. Objektive Unstimmigkeiten bezüglich Grund und Grenzen der Vertreterhaftung 43
§ 2 Bausteine der Vertreterhaftung – Zur Binnensystematik des Rechts 46
I. Zivilrechtsakzessorietät und Eigenständigkeit des Strafrechts 47
1. Die zivilrechtsakzessorische Betrachtungsweise im Problemaufriss 50
2. Die tatsächliche Betrachtungsweise als potentielle Lösung 51
3. Stellungnahme 53
a) Kritik an der Prämisse der tatsächlichen Betrachtungsweise 54
b) Zum Verhältnis von Zivilrecht und Strafrecht im Allgemeinen 59
aa) Zum Spannungsverhältnis zwischen der Einheit der Rechtsordnung und der unterschiedlichen Zweckrichtung der Rechtsgebiete 59
bb) Gegenüberstellung der Ergebnisse ähnlich gelagerter Fragestellungen 64
(1) Zur Akzessorietät der Eigentumsdelikte 65
(2) Zur Akzessorietät der Vermögensdelikte 68
(3) Exkurs: Zur Akzessorietät des Umweltstrafrechts 69
(4) Zwischenergebnis 70
c) Schlussfolgerung zu ausgewählten Sonderdelikten 72
aa) Der Arbeitgeber i. S. d. § 266a StGB 72
bb) Der Schuldner nach den §§ 283ff. StGB 75
cc) Gefangener, Unfallbeteiligter und Betriebsinhaber 78
dd) Exkurs: Der Organwalter bei § 82 I GmbHG und § 15a IV, V InsO 78
(1) Geschäftsführersondertatbestände 79
(2) Tatbestände, die sämtliche Organwalter betreffen 85
(a) Wortlautbetrachtung 86
(b) Systematische Betrachtung 87
(c) Intention des MoMiG 87
4. Ergebnis 89
II. Exkurs: Die Teilnahme an fremder Haupttat als dritte Möglichkeit des Rückbaus? 92
1. Mittelbare Täterschaft des Vertretenen 93
2. Delinquenz des Vertreters als Eigendelinquenz des Vertretenen? 96
3. Teilnahme ohne Haupttat 100
III. Das Handeln für einen anderen – Einführende Gedanken zur Grundstruktur des § 14 StGB 100
1. Die Wirkweise der Norm 101
2. Die Ausgestaltung der Norm 107
3. Annäherung an den Anwendungsbereich des § 14 StGB 110
a) Nicht positivierte (unechte) Unterlassungsdelikte 110
b) Vertretersondertatbestände 115
aa) Charakterisierung 115
bb) Möglicher Einwand 116
4. Schlussfolgerungen 117
§ 3 Die Legitimation der Vertreterhaftung – Zur Struktur der Sonderdelikte 120
I. Grundlegungen 120
II. Zum Besonderen der Sonderdelikte 123
1. Die Struktur des strafbaren Unrechts 127
2. Das Unrecht der Sonderdelikte 129
a) Modifikation des sachlichen Unrechtselements 129
b) Modifikation des personalen Unrechtselements 132
aa) Die Begründungsvoraussetzungen des Sonderunrechts 134
(1) Besondere Tatgeneigtheit des Täters 134
(2) Sozial vorgegebener Einflussbereich 137
bb) Vom sozialen Einflussbereich zum Sonderunwert 142
(1) § 266a StGB 149
(2) §§ 283ff. StGB 153
(3) Sonderpflichtdelikte des Nebenstrafrechts 159
c) Zwischenergebnis 161
d) Übereinstimmung mit ähnlichen Konzeptionen und denkbare Einwände 161
aa) Ähnlichkeiten zur Konzeption der Überantwortung (Langer) 161
bb) Ähnlichkeiten zur Konzeption sozialethischer Verwerflichkeit (Gallas, Blauth) 163
cc) Mögliche Einwände 164
(1) Garantenpflichten als Erfolgsabwendungspflichten 164
(2) Argumentum a minore ad maius 165
(3) Umdeutung von Statusdelikten in Funktionsdelikte 166
(4) Wiederbelebung der formellen Rechtsquellenlehre 167
3. Das Unrecht der im Subjektkreis beschränkten Gemeindelikte 172
III. Zur Vereinbarkeit mit abweichenden Konzeptionen 176
1. Die Übertragung von Sonderpflichten 176
2. Die Lehre von den Pflichtdelikten (Roxin, Radtke, Rogall) 178
a) Kritik 179
b) Die Neufundierung der Pflichtdelikte in der Garantentheorie 185
c) Zwischenergebnis 188
3. Die Lehre vom Garantensonderdelikt (Schünemann) 188
a) Kritik 189
b) Zwischenergebnis 193
4. Das einheitliche Kriterium der Sonderverantwortlichkeit (Freund) 193
a) Kritik 194
b) Zur Begründung solidarischer Pflichten im Strafrecht 197
IV. Ergebnis 198
§ 4 Der Rechtsgrund der strafrechtlichen Organ- und Vertreterhaftung 204
I. Die Organwalterhaftung 210
1. Übertragung einer bestehenden Garantenposition 212
a) Abweichendes Ergebnis durch Parallelisierung zum außerstrafrechtlichen Bereich? 215
b) Die Vorgehensweise der Rechtsprechung 217
c) Eindeutigkeit ähnlich gelagerter Konstellationen 223
d) Vereinbarkeit der Ablehnung abgeleiteter Garantenpflichten mit § 30 OWiG 226
e) Schlussfolgerungen 228
2. Sekundärpflicht zur Wahrnehmung von außerstrafrechtlichen Pflichten des Verbandes 228
3. Auf das Verhaltensunrecht abgestimmter Kompetenzansatz 235
a) Die Begründung der eigenen Ansicht 235
aa) Tatsächliche Übernahme von Schutzfunktionen 238
(1) Dogmatische Fundierung des Ergebnisses 242
(2) Kritische Reflexion des Ansatzes 247
bb) Originäre Sicherungspflicht 253
(1) Dogmatische Herleitung der Sicherungspflichten 256
(2) Kritische Reflexion des Ansatzes 257
cc) Zwischenergebnis 260
b) Sonderproblematik: Strohmann und faktischer Geschäftsführer 262
aa) Strafbarkeit des Strohmanns / der Strohfrau 262
bb) Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers 263
c) Denkbare Kritik am entwickelten Modell 268
aa) Unterscheidung originäre – fremde Organwalterpflichten 268
bb) Horizontale Verantwortungsverteilung 271
cc) Vorsätzliche Straftatbegehung durch Unternehmensmitarbeiter 274
dd) Überformung der Pflichten des Individuums 275
II. Die Haftung gewillkürter Vertreter 276
1. Gewillkürte Vertretung natürlicher Personen 276
2. Gewillkürte Vertretung rechtsfähiger Personenmehrheiten 278
a) Delegation von Aufgaben 279
b) Vertikale Aufgabenverteilung 282
c) Die erforderliche Gleichheit im Straftatunwert 284
3. Zum Erfordernis einer Kompetenz zur Delegation 291
III. Mögliche Einwände gegen das gefundene Erklärungsmodell 292
1. Das Handeln „als“ Vertreter als zusätzliche Restriktion? 293
2. Sozialadäquanz der Pflichtenübertragung als Maßstab? 296
3. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse 298
IV. Die abweichenden Konzeptionen der Rechtslehre 299
1. Pflichtenteilhabe 300
a) Die Variante nach Blauth 300
b) Die Spielart Roxins (Pflichtenübernahme) 304
c) Fazit 305
2. Garantentheorie 306
3. Theorie der systemischen Repräsentantenhaftung 308
4. Gedanke des Rechtsmissbrauchs 313
V. Ergebnis 314
§ 5 Die nähere Ausgestaltung der Organ- und Vertreterhaftung 315
I. Der personale Anwendungsbereich 315
1. Die erforderliche Betriebsbezogenheit der Vertretungsverhältnisse 315
a) Deutungsversuch 316
b) Auswirkungen der Beschränkung 318
c) Der Ausschluss der gewillkürten Einzelvertretung 321
2. Die ausdrückliche Auftragserteilung nach § 14 II 1 Nr. 2 StGB 321
a) Die Deutungsversuche der herrschenden Meinung 321
b) Versuch einer eigenen pflichtentheoretischen Ausdeutung 323
3. Exkurs: Zur Geltung des Gesamthandsprinzips im Strafrecht 325
a) Keine Parallele zum Vermögensschutz von Personengesellschaften 327
b) Die gesellschaftsrechtlichen Gesamthandskonzeptionen 328
c) Auswirkungen der Vermögensinhaberschaft 330
II. Der sachliche Anwendungsbereich – Der Begriff der besonderen persönlichen Merkmale 332
1. Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs nach den dargetanen Vertreterhaftungstheorien 332
a) Pflichtentheorie 332
b) Garantentheorie 335
c) Sonderpflichtentheorie 336
d) Zwischenergebnis 337
2. Zum Verhältnis von § 28 I StGB und § 14 StGB 339
3. Der Bedeutungsgehalt der besonderen persönlichen Merkmale 342
4. Antizipierung der Einordnung durch die frühere Rechtsprechung 346
5. Schlussfolgerungen für den sachlichen Anwendungsbereich des § 14 StGB anhand ausgewählter Deliktstatbestände 347
a) Tatbestände, die ein besonderes Merkmal voraussetzen, dessen Träger lediglich der Vertretene ist 347
aa) § 266 StGB 347
bb) §§ 266a, 283 I Nrn. 5, 7 StGB 351
cc) §§ 283 I Nrn. 1–4, 8 und § 288 StGB 354
(1) Entgegenstehender Wille des Gesetzgebers 356
(2) Leerlaufen der §§ 283 I Nrn. 2–4, 8 StGB in Vertretungsverhältnissen 358
(3) Alternativitätsverhältnis zwischen § 283 StGB und § 283d StGB 359
(4) Exkurs: Eingeschränkter Anwendungsbereich des § 283d StGB gegenüber § 283 StGB 359
dd) § 370 I Nr. 2 AO 361
ee) § 142 StGB 364
b) Tatbestände, bei denen die Tathandlung bei akzessorischer Betrachtungsweise als Handlung des Vertretenen interpretiert wird 365
aa) § 284 StGB 365
bb) §§ 325ff. StGB 370
c) Ergebnis 373
§ 6 Die Auswirkungen des Lösungsmodells auf verbliebene Problemkonstellationen 375
I. Verantwortlichkeit bei Legitimationsketten 375
II. Verantwortlichkeit bei faktischer Konzernierung 377
III. Verantwortlichkeit herrschender Gesellschafter 378
IV. Verantwortlichkeit in der Einmann-GmbH 379
§ 7 Zusammenfassung in Thesenform und Ausblick 383
I. Zusammenfassung in Thesen 383
II. Ausblick 388
Anhang 390
Literaturverzeichnis 392
Sachwortverzeichnis 418