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Timm, F. (2012). Gesinnung und Straftat. Besinnung auf ein rechtsstaatliches Strafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53851-5
Timm, Frauke. Gesinnung und Straftat: Besinnung auf ein rechtsstaatliches Strafrecht. Duncker & Humblot, 2012. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53851-5
Timm, F (2012): Gesinnung und Straftat: Besinnung auf ein rechtsstaatliches Strafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53851-5

Format

Gesinnung und Straftat

Besinnung auf ein rechtsstaatliches Strafrecht

Timm, Frauke

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 237

(2012)

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About The Author

Dr. Frauke Timm studierte Rechtswissenschaften mit einer dreisemestrigen Zusatzqualifikation im Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg. Seit 2009 ist sie dort als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften tätig. Ihre Promotion schloss sie 2011 ab. Seit März 2011 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst in Marburg.

Abstract

Auf der Basis staats- und straftheoretischer Erwägungen erzielt die Untersuchung das Ergebnis der notwendigen Gesinnungsabstinenz des Strafrechts. Die Gesinnung als alleiniger Ausdruck potentieller Gefährlichkeit der Person darf im Strafrecht, das der $aReaktion$z auf rechtlich zu missbilligendes Verhalten dient, keine Berücksichtigung finden. Konsequent werden jedwede Gesinnungselemente sowohl aus der Strafbegründung als auch der Strafzumessung ausgeschieden. Im geltenden Rechtssystem bietet sich indes das Bild verstärkt gefahrenabwehrrechtlicher Ausrichtung des Strafrechts, das mehr auf böse Hintergedanken schielt, als dass es Reaktionen auf rechtlich zu missbilligendes Verhalten bereitstellt. Die Arbeit tritt dieser Negativentwicklung entgegen und unternimmt den Versuch, durch die Vergegenwärtigung rechtsstaatlicher Prinzipien den Weg in ein diese Grenzen wahrendes Strafrecht einzuleiten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 13
A. Terminologische Vorfragen und individuelle Verantwortlichkeit für die Gesinnung 18
I. Freie Entstehung der Gesinnung im Individuum 19
II. Ergänzung: Freie Entstehung der Gesinnung unter dem Blickwinkel der Freudschen Psychoanalyse 23
III. Bindungswirkung der Gesinnung 24
IV. Moment der Dauer als Merkmal der Gesinnung 26
V. Exkurs: Gesinnung und Gewissen 28
VI. Verantwortlichkeit für die eigene Gesinnung angesichts der Determinismusdebatte 29
VII. Neurowissenschaften auf Abwegen? 34
VIII. Fazit der terminologischen Vorklärung: Definition der Gesinnung 37
B. Stellenwert der Gesinnung in einer freiheitlichen Grundordnung 38
I. Strafrecht ist nicht Polizeirecht 38
II. Gesinnung im Strafrecht einer freiheitlichen Grundordnung 40
1. Aufgabe und Legitimation von Strafe 40
a) Trennung von Verhaltens- und Sanktionsnorm als notwendige normative Grundvoraussetzung 41
aa) Strafe wehrt die Gefahr eines Normgeltungsschadens ab 43
bb) Kritik an der generalpräventiven Straftheorie 45
cc) Auswertung der Kritik an der generalpräventiven Straftheorie 47
dd) Strafe ist geltungssichernde ausgleichende Ahndung des Verhaltensnormverstoßes 52
ee) Strafe als geltungssichernde ausgleichende Ahndung verzichtet nicht auf das Strafübel 58
ff) Kritik an der Straftheorie der geltungssichernden ausgleichenden Ahndung 62
b) Legitimität von Verhaltensnormen 64
aa) Legitimer Zweck und Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 64
bb) Maßgeblichkeit der Adressatenperspektive 67
cc) Verhaltensnormen als Schnittmenge von Recht und Moral 68
c) Legitimität von Sanktionsnormen und konkreter Sanktionsanordnung 71
d) Legitimer Stellenwert spezifischer Fehlverhaltensfolgen 74
e) Zusammenfassung zu Aufgabe und Legitimation von Strafe 76
2. Gesinnungsabstinenz des Strafrechts einer freiheitlichen Grundordnung 76
a) Exkurs: Stellenwert der Gesinnung in der kantischen Rechtsphilosophie 76
b) Legitimität von Verhaltensnormen, die die Gesinnung verbieten 79
c) Keine abweichende Bewertung angesichts eines „Grundrechts auf Sicherheit“ 88
d) Legitimität von Sanktionsnormen, die gesinnungsreglementierende Verhaltensnormen schützen 88
e) Legitimität strafzumessungsrechtlicher Einbeziehung der Gesinnung 89
aa) Auch Strafschärfung ist ein separates (weiteres) Übel 90
bb) Abweichender Stellenwert der Tätergesinnung in der Strafzumessung aufgrund unterschiedlicher straftheoretischer Fundierung 91
(1) Spielraumtheorie und Kritik 92
(2) Unterscheidung des theoretischen Fundaments von Strafe und Strafzumessung 94
f) Ausnahme bei bestimmten, besonders gefährlichen Gesinnungen? 99
3. Exkurs: Gefühlsschutz als Legitimationsgrund der Bestrafung des Einzelnen aufgrund seiner Gesinnung? 107
4. Zusammenfassung des Stellenwerts der Gesinnung im Strafrecht einer freiheitlichen Grundordnung 110
III. Gesinnung im Polizeirecht einer freiheitlichen Grundordnung 111
1. Theoretisches Fundament des Polizeirechts 111
a) „Straftheorie“ der Individualprävention 112
b) Kritik und Richtigstellung 115
c) Legitimer Stellenwert individualpräventiver Erwägungen im Polizeirecht 118
2. Stellenwert der Gesinnung im Polizeirecht 122
a) Gesinnung ist Ausdruck potentieller Gefährlichkeit der Person 122
b) Vereinbarkeit mit einer freiheitlichen Grundordnung 124
c) Polizeiliche Maßnahmen gegenüber dem vollverantwortlichen Gesinnungstäter: Kapitulation des Modells der Verhaltensmotivation durch rechtliche Verhaltensnormen? 126
aa) Feindstrafrecht als Retter des Normenmodells? 129
bb) Selbstwiderspruch des Gesinnungstäters als Grund fortdauernder Legitimation des Normenmodells 139
3. Zusammenfassung des Stellenwerts der Gesinnung im Polizeirecht 141
IV. Zusammenfassendes Ergebnis zur Gesinnung in einer freiheitlichen Grundordnung 142
C. Gesinnung als Element der Straftat? 143
I. Die Straftatelemente sind alleinige Kategorien der Strafzumessung 146
II. Allgemeine Straftatkategorien 150
III. Gesinnung als Element des Unrechts 153
1. Grundsätzliche Graduierbarkeit des Verhaltensunrechts aufgrund subjektiver Komponenten 153
2. Grenze der Graduierbarkeit: Die Gesinnungstat bedeutet keine gesteigerte Infragestellung des Rechts 157
a) Maximalmaß des Verhaltensnormverstoßes bei Infragestellung des Rechts ohne Milderungsgrund 157
b) Gründe zur Milderung des Maximalmaßes des Verhaltensnormverstoßes 161
c) Keine Milderung aufgrund einer anerkennenswerten Gesinnung 163
d) Hintergrund der Graduierungsbestrebungen: Potentielle Gefährlichkeit des Gesinnungstäters 164
e) Fazit 165
3. Dennoch: Steigerung der Infragestellung des Rechts bei anstößiger Gesinnung – die Auffassung Wolfgang Frischs 166
4. Ideeller Unrechtsbegriff oder Beeinträchtigung des Rechtsgutsträgers? – Zum Unrechtsverständnis Tatjana Hörnles 172
IV. Gesinnung als Element der Schuld 178
1. Täterschuldbegriffe und Schuld als unrechtliche Gesinnung 179
2. Wertwidrige Gesinnung als gesteigerte Herabsetzung des gegenseitigen Anspruchs auf Anerkennung – Das Schuldverständnis Brigitte Kelkers 184
3. Schuldminderung bei anstößiger Gesinnung 190
a) Schuldminderung aufgrund eingeschränkter Normbefolgungsfähigkeit 191
b) Schuldminderung aufgrund eingeschränkter Unrechtseinsicht 193
V. Zusammenfassendes Ergebnis zur Gesinnung als Element der Straftat 197
VI. Schlussfolgerung für das Verhältnis der Tötungsdelikte 198
VII. Hasskriminalität als neue Erscheinungsform gesinnungsgeleiteter Taten – Notwendigkeit einer strafrechtlichen Sonderdogmatik? 207
D. Auf den Spuren eines unzulässigen Gesinnungsstrafrechts 215
I. Legitimität von „Gesinnungsmerkmalen“ im Strafrecht 216
1. Unzulässigkeit echter Gesinnungsmerkmale 217
2. Sogenannte „Gesinnungsmerkmale“ als Konkretisierung des spezifischen Verhaltensnormverstoßes 218
3. Verbleibende Kritik an Merkmalen, die den individuellen Verhaltensnormverstoß konkretisieren 222
II. Strafrecht im Vorfeld der Rechtsgutsverletzung 224
1. Notwendige Differenzierung gegenüber dem Themenkomplex des „Risikostrafrechts“ – Kritik der Frankfurter Schule 224
2. Begrenzung des eigenen Untersuchungsgegenstandes auf die Unzulässigkeit der Anerkennung des Menschen als Risiko im Strafrecht 230
3. Kennzeichen versteckt spezialpräventiver Vorschriften 233
4. Ausgewählte Problemkreise der Vorfeldinkriminierung 236
a) Strafbarkeit des untauglichen Versuchs 242
aa) Subjektiv oder objektiv? 242
bb) Sieh’, das Gute liegt so nah! 243
cc) Konsequenzen für die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs 244
dd) Strafbarkeit des untauglichen Versuchs beim begehungsgleichen Unterlassen 246
b) Strafbarkeit der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2 Var. 3 247
III. Gesinnungsstrafrecht in der Strafzumessung 250
1. Weitere Problembereiche: Einschlägige Vorstrafen bzw. Vortaten, Rückfallschärfung 250
2. Vereinbarkeit der Ergebnisse zur (fehlenden) Strafzumessungsrelevanz von Gesinnungen bzw. des Vorlebens des Täters mit § 46 Abs. 2 256
IV. Zusammenfassung zu den Spuren unzulässigen Gesinnungsstrafrechts im geltenden Strafrecht 259
E. Vom Verhältnis von Freiheit und Sicherheit 262
Literaturverzeichnis 268
Sachwortverzeichnis 295