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Hartmann, M. (2013). Reformmodelle zur Abgeordnetenbestechung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53939-0
Hartmann, Marcus. Reformmodelle zur Abgeordnetenbestechung. Duncker & Humblot, 2013. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53939-0
Hartmann, M (2013): Reformmodelle zur Abgeordnetenbestechung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53939-0

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Reformmodelle zur Abgeordnetenbestechung

Hartmann, Marcus

Schriften zum Strafrecht, Vol. 242

(2013)

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About The Author

Marcus Hartmann, geb. am 6. März 1975 in Karlsruhe, studierte zwischen 1995 und 2000 Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach Rechtsreferendariat am Landgericht Karlsruhe erfolgte im Jahr 2002 das 2. juristische Staatsexamen. Seine von Prof. Dr. Bernd Heinrich betreute Promotion zum Dr. iur. an der Humboldt-Universität zu Berlin schloss er im Jahr 2012 ab. Marcus Hartmann ist als Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig.

Abstract

Marcus Hartmann untersucht in seiner Arbeit eine Vielzahl möglicher Regelungsmodelle zur Abgeordnetenbestechung, die von einer Nichtnormierung bis zur Gleichstellung von Mandats- mit Amtsträgern reichen. Das Spannungsfeld für eine Regelung ist insoweit gelegt, als diese einerseits das strafwürdige Verhalten von und gegenüber Abgeordneten wirksam und trennscharf erfassen, andererseits aber unter Beachtung des freien Mandats zugleich den Besonderheiten der politischen Prozesse Rechnung tragen muss, indem sozialadäquate Verhaltensweisen straffrei bleiben.

Berücksichtigung finden bei der Untersuchung Vorgaben aus internationalen Übereinkommen gegen Korruption, die auf eine Verschärfung der Norm drängen, sowie verfassungsrechtliche Anforderungen an die Strafnorm. Ebenso fließen Lösungen der Frage in ausgesuchten Ländern Europas ein. Die Analyse schließt mit einem Reformvorschlag des Autors.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Einleitung 23
A. Historie der strafrechtlichen Bestimmungen zur Abgeordnetenbestechung 26
I. Strafbarkeit im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches, § 109 StGB a.F. 26
1. Das geschützte Rechtsgut 27
2. Das Merkmal der „Wahlstimme“ 28
3. Das Merkmal der „öffentlichen Angelegenheit“ 31
4. Das Merkmal des „Kaufens oder Verkaufens“ 32
5. Zusammenfassung 35
II. Gesetzesentwürfe in der Weimarer Republik 35
III. Das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 04. August 1953 36
1. Vorarbeiten zum Gesetz 37
2. Entstehung der Strafbarkeitslücke 39
IV. Gesetzesinitiativen zwischen 1953 und 1994 41
1. Gesetzesvorschlag der FDP-Fraktion aus dem Jahr 1956 41
2. Gesetzesvorschlag der Bundesregierung aus dem Jahr 1962 42
a) Vorarbeiten der Großen Strafrechtskommission 42
aa) Ausweitung des Amtsträgerbegriffs 42
bb) Rechtswidrigkeitsklausel 44
cc) Tatbestandsformulierungen 46
b) Inhalt des Gesetzentwurfs 53
3. Gesetzesvorschlag aus dem Jahr 1965 55
4. Gesetzesvorschlag der CDU/CSU-Fraktion aus dem Jahr 1974 55
5. Einführung von § 108e StGB im Jahr 1994 57
B. Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung § 108e StGB 63
I. Rechtsgut und Deliktsnatur 63
II. Abstimmungen und Wahlen 64
III. Kauf bzw. Verkauf einer Stimme 65
IV. Anwendungsbereich der Norm 67
1. Entscheidungen im Europäischen Parlament 68
2. Entscheidungen in einer Volksvertretung des Bundes und der Länder 69
3. Entscheidungen in gemeindlichen Volksvertretungen 70
4. Entscheidungen in Teileinheiten der Volksvertretung 70
V. Subjektiver Tatbestand 71
VI. Täterschaft und Teilnahme 71
VII. Strafe und Nebenfolgen 73
VIII. Kriminalitätsstatistik 73
1. Verfahren vor dem LG Neuruppin 74
2. Verfahren vor dem LG Wuppertal 74
3. Verfahren vor dem AG Karlsruhe 75
4. Verfahren vor dem LG Düsseldorf/LG Essen 75
IX. Kritik an § 108e StGB 76
1. Vagheit des Kaufbegriffs 76
2. Keine Geltung außerhalb der Volksvertretung 77
3. Geltung nur bei Wahlen und Abstimmungen 77
4. Erfordernis einer konkreten Unrechtsvereinbarung 78
5. Straffreiheit von nachträglichen Zuwendungen 79
6. Keine Erfassung immaterieller Vorteile 79
7. Unterschiedliche Behandlung von Abgeordneten und Amtsträgern 80
8. Ungleichbehandlung bei den Nebenfolgen (§ 108e Abs. 2 StGB) 81
9. Systemwidrigkeit im internationalen Geschäftsverkehr 81
10. Zusammenfassung 82
C. Einfluss internationaler Übereinkommen auf die Abgeordnetenbestechung 84
I. Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der EG sowie zur Bekämpfung der Beamtenbestechung 84
II. OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr 85
1. Entstehung des Übereinkommens 85
2. Relevanz des Übereinkommens für die Abgeordnetenbestechung 87
III. Strafrechtsübereinkommen des Europarats gegen Korruption 90
1. Entstehung des Übereinkommens 90
2. Relevanz des Übereinkommens für die Abgeordnetenbestechung 91
IV. UN-Übereinkommen gegen Korruption 93
1. Entstehung des Übereinkommens 93
2. Relevanz des Übereinkommens für die Abgeordnetenbestechung 96
V. Vorgaben der Übereinkommen für die Abgeordnetenbestechung 98
D. Reformmodelle zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung 101
I. Nichtnormierung der Abgeordnetenbestechung 101
1. Argumente für eine Nichtnormierung der Abgeordnetenbestechung 101
2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Straflosstellung von Mandatsträgern 102
a) Status des öffentlichen Dienstes 103
b) Status der Abgeordneten 104
c) Bewertung und Ergebnis 108
3. Bewertung der Argumente für eine Nichtnormierung 111
4. Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 112
5. Gesamtergebnis 113
6. Unterschiedliche Sanktionierung der aktiven und passiven Abgeordnetenbestechung? 113
II. Modelle auf Grundlage der Beibehaltung eines Tatbestands der Abgeordnetenbestechung 115
1. Beibehaltung von § 108e StGB in seiner jetzigen Fassung 115
a) Bewertung der Kritik an § 108e StGB 115
aa) Vagheit des Kaufbegriffs 115
bb) Geltung nur in der Volksvertretung und nur bezüglich der Stimmabgabe 116
cc) Erfordernis einer konkreten Unrechtsvereinbarung 118
(1) Entwicklung der Unrechtsvereinbarung bei den Amtsträgerbestechungsdelikten 118
(2) Schlussfolgerungen für die Unrechtsvereinbarung im Rahmen der Abgeordnetenbestechung 120
dd) Straffreiheit von nachträglichen Zuwendungen 122
ee) Keine Erfassung immaterieller Vorteile 124
ff) Unterschiedliche Behandlung von Abgeordneten und Amtsträgern 125
gg) Ungleichbehandlung bei den Nebenfolgen (§ 108e Abs. 2 StGB) 126
hh) Systemwidrigkeit im internationalen Geschäftsverkehr 127
ii) Symbolisches Strafrecht 127
b) Argumente für die unveränderte Beibehaltung von § 108e StGB 129
c) Bewertung 131
d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 132
e) Ergebnis 132
2. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Einbeziehung der gesamten Mandatstätigkeit 133
a) Einführung: Rechtslage in anderen Ländern 133
b) Argumente gegen das Erfassen der gesamten Mandatstätigkeit 135
c) Argumente für das Erfassen der gesamten Mandatstätigkeit 136
d) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 137
e) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 137
f) Ergebnis 138
3. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Modifikation des Vorteilsbegriffs 138
a) Einführung: Rechtslage in anderen Ländern 138
b) Uneingeschränkter Vorteilsbegriff 140
aa) Verbot von Direktspenden 141
bb) Behinderung von Parteispenden 142
cc) Verbot einer beruflichen Tätigkeit neben dem Mandat 144
dd) Ergebnis 145
c) Eingeschränkter Vorteilsbegriff 146
d) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 148
e) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 149
f) Ergebnis 149
4. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Modifikation der Unrechtsvereinbarung 150
a) Einführung: Rechtslage in anderen Ländern 150
b) Lockerung der Unrechtsvereinbarung 152
aa) Argumente für eine Lockerung der Unrechtsvereinbarung 152
bb) Argumente gegen eine Lockerung der Unrechtsvereinbarung 153
c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 155
d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 157
e) Ergebnis 157
5. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Ausschluss politisch sozialadäquater Vorgänge 157
a) Rechtslage in anderen Ländern 158
b) Ausschluss politisch sozialadäquater Vorgänge 158
c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 159
d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 160
e) Ergebnis 160
6. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Einschränkung auf Handlungen im Auftrag oder im Interesse eines Dritten 160
a) Handlungen im Auftrag oder im Interesse eines Dritten 161
b) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 162
c) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 162
d) Ergebnis 163
7. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Hinzufügung einer Rechtswidrigkeitsklausel 163
a) Begriff der Verwerflichkeit 164
aa) Verwerflichkeitsbegriff in § 240 Abs. 2 StGB 164
bb) Verwerflichkeitsbegriff in § 253 Abs. 2 StGB 165
cc) Verwerflichkeitsbegriff in § 170 Abs. 2 StGB 165
dd) Verwerflichkeitsbegriff in § 129b StGB 166
ee) Bewertung 167
b) Argumente für eine Rechtswidrigkeitsklausel 168
c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 169
d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 170
e) Ergebnis 170
8. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung in Form eines Blankettstraftatbestands 171
a) Grundlagen, Einordnung und wesentlicher Inhalt der geltenden Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages 171
b) Argumente für einen Blanketttatbestand 174
c) Argumente gegen einen Blanketttatbestand 175
d) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 177
e) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 177
f) Ergebnis 177
9. Fazit zu den Modellen auf Grundlage der Beibehaltung eines Tatbestands der Abgeordnetenbestechung 177
III. Modelle zur (teilweisen) Gleichstellung der Strafbarkeit von Mandatsträgern und Amtsträgern 178
1. Einführung: Rechtslage in anderen Ländern 179
a) Rechtslage in Frankreich 179
b) Rechtslage in Italien 179
c) Rechtslage in Österreich 180
d) Rechtslage in der Schweiz 184
2. Gleichstellung von Mandatsträgern mit Amtsträgern im gesamten Strafrecht 184
3. Einbeziehung von Mandatsträgern in die Amtsträgerbestechungsdelikte, §§ 331 ff. StGB 185
a) Argumente für eine Erweiterung der §§ 331 ff. StGB 186
b) Argumente gegen eine Erweiterung der §§ 331 ff. StGB 187
c) Bewertung 188
d) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 190
e) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 190
f) Ergebnis 191
4. Gleichstellung lediglich der kommunalen Mandatsträger mit Amtsträgern 191
a) Rechtslage bis zur Einführung des § 108e StGB 191
aa) Historische Auslegung 191
bb) Rechtsprechung 192
(1) Beschluss des OLG Braunschweig vom 10. Juni 1950 192
(2) Urteil des BGH vom 24. November 1953 194
(3) Urteil des OVG Münster vom 13. Januar 1954 194
(4) Urteil des OLG Celle vom 10. April 1962 195
(5) Urteil des OLG Stuttgart vom 08. Dezember 1965 195
(6) Beschluss des OLG Stuttgart vom 16. Dezember 1988 196
(7) Weitere gerichtliche Entscheidungen 196
cc) Auffassungen innerhalb der Literatur 196
b) Rechtslage nach Einführung des § 108e StGB 197
aa) Historische Auslegung 197
bb) Rechtsprechung 197
(1) Beschluss des LG Krefeld vom 14. März 1994 198
(2) Entscheidung des AG Wuppertal vom 12. September 2002 198
(3) Beschluss des LG Köln vom 28. Mai 2003 199
(4) Urteil des BGH vom 09. Mai 2006 200
(5) Urteil des BGH vom 12. Juli 2006 201
(6) Weitere Verfahren 201
cc) Auffassungen innerhalb der Literatur 202
(1) Ratsmitglieder sind generell Amtsträger 202
(2) Ratsmitglieder sind außer bei Normsetzung Amtsträger 204
(3) Ratsmitglieder sind im Rahmen der Mandatstätigkeit keine Amtsträger 205
c) Bewertung 207
aa) Grundlagen und Struktur des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB 208
bb) Ratsmitglieder als Amtsträger gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 a) StGB? 210
cc) Ratsmitglieder als Amtsträger gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 b) StGB? 210
(1) Status kommunaler Mandatsträger 211
(a) Amtsrechtliche Elemente 212
(b) Parlamentsrechtliche Elemente 218
(2) Bewertung und Ergebnis 220
dd) Ratsmitglieder als Amtsträger gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StGB? 221
(1) Die verpflichtende Stelle 221
(2) Das Beziehungsverhältnis zur verpflichtenden Stelle 223
(a) Tätigkeit bei einer Behörde 223
(b) Tätigkeit im Auftrag einer Behörde 223
(3) Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung 224
(4) Der Bestellungsakt 228
(5) Ergebnis 231
ee) Anwendbarkeit von § 108e StGB auf kommunale Mandatsträger 231
d) Ergebnis zur Einordnung der kommunalen Mandatsträger innerhalb der Bestechungsdelikte 232
e) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 233
f) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 234
g) Gesamtergebnis 234
5. Einbeziehung der Mandatsträger in die §§ 331, 333 StGB unter Modifikation des Vorteilsbegriffs 234
a) Ausgangslage: Vorteilsbegriff in den §§ 331, 333 StGB 234
b) Modifikation des Vorteilsbegriffs 235
c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 236
d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 236
e) Ergebnis 237
6. Einbeziehung der Mandatsträger in die §§ 331, 333 StGB unter Festsetzung eines konkreten Beziehungsverhältnisses zwischen Vorteil und Mandatstätigkeit 237
a) Ausgangslage: Unrechtsvereinbarung in den §§ 331, 333 StGB 237
b) Festsetzung eines konkreten Beziehungsverhältnisses zwischen Vorteil und Mandatstätigkeit 238
c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 238
d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 239
e) Ergebnis 239
7. Einbeziehung der Mandatsträger in die §§ 331, 333 StGB unter Herausnahme im politischen Prozess sozialadäquater oder nicht verwerflicher Vorgänge 240
a) Ausgangslage in den §§ 331, 333 StGB 240
b) Herausnahme im politischen Prozess sozialadäquater oder nicht verwerflicher Vorgänge 240
c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 241
d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 241
e) Ergebnis 242
8. Einbeziehung von Mandatsträgern in die §§ 331, 333 StGB unter Modifikation der erfassten Handlungen 242
a) Ausgangslage in den §§ 331, 333 StGB 242
b) Modifikation der erfassten Handlungen des Mandatsträgers 243
c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 244
d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen 244
e) Ergebnis 245
9. Fazit zu den Modellen einer (teilweisen) Gleichstellung der Strafbarkeit von Mandatsträgern und Amtsträgern 245
IV. Missbräuchliche Einflussnahme 246
1. Beschreibung des Delikts 246
2. Geltende Rechtslage in Deutschland 248
3. Vorgaben aus den internationalen Übereinkommen 250
4. Rechtslage in anderen Ländern 252
a) „Trafic d’influence“ in Frankreich 252
b) „Verbotene Intervention“ in Österreich 254
c) Rechtslage in der Schweiz 255
5. Argumente für eine Einführung der Missbräuchlichen Einflussnahme im deutschen Recht 257
6. Argumente gegen eine Einführung der Missbräuchlichen Einflussnahme im deutschen Recht 259
7. Bewertung und Ergebnis 261
E. Rechtspolitischer Ausblick 265
I. Wesentliche Erkenntnisse der bisherigen Untersuchung als Orientierungsrahmen für eine Reform des Tatbestands 267
II. Bestimmung des Rechtsguts 268
III. Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit 268
IV. Reichweite der Norm 270
V. Unrechtsvereinbarung als Kernbestandteil der Norm 271
VI. Vorteilsbegriff 272
VII. Umfasster Personenkreis 273
VIII. Strafrahmen und Nebenfolgen 275
IX. Formulierungsvorschlag 276
Literaturverzeichnis 278
Materialien 295
Sachwortregister 296