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Tyszkiewicz, G. (2014). Tatprovokation als Ermittlungsmaßnahme. Rechtliche Grenzen der Beweiserhebung und Beweisverwertung beim Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Strafverfahren. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54145-4
Tyszkiewicz, Goya. Tatprovokation als Ermittlungsmaßnahme: Rechtliche Grenzen der Beweiserhebung und Beweisverwertung beim Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Strafverfahren. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54145-4
Tyszkiewicz, G (2014): Tatprovokation als Ermittlungsmaßnahme: Rechtliche Grenzen der Beweiserhebung und Beweisverwertung beim Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Strafverfahren, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54145-4

Format

Tatprovokation als Ermittlungsmaßnahme

Rechtliche Grenzen der Beweiserhebung und Beweisverwertung beim Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Strafverfahren

Tyszkiewicz, Goya

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 250

(2014)

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About The Author

Goya Tyszkiewicz ist gebürtige Hamburgerin. Nach Abschluss des Baccalauréat nahm sie ihr Studium an der Bucerius Law School in Hamburg auf. Das Studium war von einem strafrechtlichen Schwerpunkt geprägt, der sich in einer anschließenden mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem strafrechtlichen Lehrstuhl fortsetzte. Die Fertigstellung der Dissertation wurde durch einen Aufenthalt auf Madagaskar zwecks Praktikums bei der madagassischen Integritätskommission unterbrochen. Die dortige Arbeit prägte den Themenzuschnitt der Dissertation erheblich. Das Referendariat schloss Goya Tyszkiewicz 2013 in Hamburg ab und arbeitet seitdem als Rechtsanwältin in einer internationalen Kanzlei.

Abstract

Tatprovokationen sind unter Zustimmung der Rechtsprechung des BGH fester Bestandteil der deutschen Strafverfolgung. Die Arbeit verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur Reduzierung des bestehenden Spannungsfeldes zwischen Belangen der Strafverfolgung und verfassungs- sowie menschenrechtlichen Positionen zu leisten. Einleitend wird der Begriff der Tatprovokation definiert. Es wird dargelegt, warum die StPO keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für derartige Einsätze vorsieht. Die aktuelle Rechtslage wird unter Einbeziehung der Rechtsprechung des BGH und EGMR aufgearbeitet, um die Maßstäbe für eine Legitimierung von Tatprovokationen herauszustellen. Sie bilden die Basis für den Kern der Arbeit. Er besteht in dem Vorschlag, Tatprovokationen nicht zur Verfolgung der provozierten, sondern bereits begangener Taten zu legitimieren. Die praktische Umsetzung dieses Ansatzes wird dabei unter besonderer Berücksichtigung der »Bekämpfung« der Betäubungsmittelkriminalität stets im Blick behalten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Kapitel 1: Offene Grundfragen des Lockspitzeleinsatzes 19
A. Einleitung 19
B. Neuansatz der Untersuchung und Gang der Darstellung 22
C. Grundbegriffe und praktische Zielrichtungen des Lockspitzeleinsatzes 24
I. Untergrundfahndung durch Verdeckte Ermittler, nicht offen ermittelnde Polizeibeamte und Vertrauenspersonen 24
1. Verdeckte Ermittler, nicht offen ermittelnde Polizeibeamte und Vertrauenspersonen 24
2. Lockspitzeleinsätze 27
II. Theoretische Einsatzziele und praktische Einsatzfolgen 28
III. Begriff der Tatprovokation 30
1. Legitimationsbedürftige Einsatzformen polizeilicher Lockspitzel 30
a) Divergierende Begriffsbestimmung innerhalb der Rechtsprechung 30
b) Tatprovokation als staatlich zurechenbare Deliktsveranlassung 31
aa) Materiellrechtliche Betrachtung am Beispiel des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln 32
bb) Beurteilung unter der Perspektive des spezifischen rechtsstaatlichen Konflikts der Tatprovokation 34
2. Mögliche differenzierungsbedürftige Fallgruppen der Tatprovokation 36
Kapitel 2: Zulässigkeit von Lockspitzeleinsätzen de lege lata 39
A. Regelungsbedürftigkeit von Lockspitzeleinsätzen nach materiellem Verfassungsrecht 39
I. Grunderfordernis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage 39
II. Vorfrage des ausnahmslosen Verstoßes gegen die Menschenwürde 41
1. Stand der Diskussion 41
a) Verknüpfung mit dem Sozialstaatsprinzip durch Lüderssen 41
b) Verstoßbegründungen über die sogenannte Objektformel 43
2. Konkretisierung der Menschenwürdegarantie 45
a) Anerkannte Fallgruppen 46
b) Weitere Negierungen der Subjektqualität 47
c) Übertragbarkeit auf strafprozessuale Maßnahmen 48
3. Folgerungen für die Tatprovokation 49
a) Zwang und Drohung 50
b) Täuschung 50
4. Zwischenergebnis 52
III. Tatprovokation als Grundrechtseingriff – Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage 52
1. Eingriffsbegriff und einschlägige Grundrechte 53
a) Klassischer und moderner Eingriffsbegriff 53
b) Insbesondere: Mittelbare Grundrechtseingriffe als Zurechenbarkeit des Handelns Privater bei der Tatprovokation 54
c) Erörterungsbedürftige Grundrechte 55
2. Maßstab der Art. 1 I, 2 I GG – das Recht auf informationelle Selbstbestimmung 56
a) Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Schrankenbestimmungen 56
b) Recht auf informationelle Selbstbestimmung 58
aa) Entstehung des Rechts als Ableitung des BVerfG 58
bb) Eingriffsqualität der Tatprovokation 59
cc) Verdeckte Datenerhebung 61
dd) Kein Grundrechtsverzicht wegen freiwilliger Tatbegehung 62
ee) Zwischenergebnis 62
3. Maßstab der Art. 1 I, 2 I GG – der soziale Geltungsanspruch 63
a) Schutzbereich 63
b) Strafrechtliche Verurteilung als Ausdruck von Missbilligung 64
c) Verurteilung als Eingriff in den sozialen Geltungsanspruch, Art. 2 I, 1 I GG 66
d) Verurteilung als Folge eines Lockspitzeleinsatzes 67
e) Provozierende Einwirkung als Eingriff in den sozialen Geltungsanspruch 68
4. Maßstab des fairen Verfahrens gemäß Art. 6 EMRK 70
a) Ansätze für eine erforderliche gesetzliche Grundlage in der Rechtsprechung des EGMR zur Tatprovokation 70
b) Allgemeines Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 6 EMRK 72
c) Zwischenergebnis 73
IV. Zusammenfassung 74
B. Anwendbarkeit vorhandener Regelungen 74
I. Mögliche strafprozessuale Ermächtigungsgrundlagen 74
1. §§ 161 I 1, 163 I StPO als denkbare Ermächtigungsgrundlagen 75
a) Herrschende Ansicht 75
b) Repressive Natur der Tatprovokation und Legitimation über strafprozessuale Befugnisnormen 76
aa) Zur repressiven Ausrichtung der Tatprovokation 77
bb) Repressive Ausrichtung ohne anwendbare repressive Befugnisnormen 78
c) Erforderlichkeit einer spezielleren Ermächtigungsgrundlage 80
aa) Grundsätzliche Erfordernisse für Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I, 1 I GG 81
(1) Recht auf informationelle Selbstbestimmung 81
(2) Sozialer Geltungsanspruch 82
bb) Intensität und verfassungsrechtliche Legitimierbarkeit des Lockspitzeleinsatzes 83
(1) Eingriffsverhalten 83
(2) Intensität der Beeinträchtigung 84
(3) Unbestimmtheit und Wesentlichkeitstheorie 85
(4) Vergleiche mit anderen verdeckten Ermittlungsmethoden 86
(a) Vergleich mit § 100a StPO 87
(b) Vergleich mit § 110a ff. StPO 88
cc) Absenkung der Bestimmtheitsanforderungen wegen der Unverzichtbarkeit von Lockspitzeleinsätzen 90
(1) Zum praktischen Bedarf nach Lockspitzeleinsätzen 92
(2) Absenkung der Bestimmtheitsanforderungen 95
dd) Zwischenergebnis 96
d) Zusätzliche Bedenken bei Tatprovokationen durch Privatpersonen 97
2. Regelungen über den Einsatz verdeckter Ermittler, §§ 110a ff. StPO 98
II. Zusammenfassung 101
Kapitel 3: Grenzen gesetzlich legitimierter Lockspitzeleinsätze 102
A. Übersicht 102
B. Legitimation der Tatprovokation zur Aburteilung zukünftiger Taten 102
I. Position des EGMR gemäß Art. 6 EMRK 102
1. Rang und Bedeutung der EMRK in Deutschland 102
2. Bindungswirkung der Konventionsrechtsprechung 103
3. Maßstäbe des EGMR für die Beurteilung von Tatprovokationen 105
a) Zulässige verdeckte Ermittlung vs. unzulässige Tatprovokation 106
b) Maßstäbe der Leitentscheidung Teixeira de Castro vs. Portugal: unzulässiges Verhalten eines agent provocateur 106
aa) Sachverhalt und erhobene Rüge 106
bb) Entscheidung des EGMR 107
cc) Zusammenfassung 109
c) Unzulässige Tatprovokation im Lichte späterer Entscheidungen 109
d) Keine unzulässige Tatprovokation trotz aktiver Mitwirkung an laufenden Straftaten – leading case Sequeira vs. Portugal 111
aa) Aktive Deliktsbeteiligung und „passive Ausforschung“ 111
bb) Maßstäbe der Leitentscheidung Sequeira vs. Portugal 112
(1) Sachverhalt und erhobene Rüge 112
(2) Entscheidung des EGMR 112
(3) Anschluss in späteren Entscheidungen 114
e) Keine unzulässige Tatprovokation bei der aktiven Aufklärung bereits begangener Straftaten – leading case Eurofinacom vs. Frankreich 114
aa) Zum Problem des klassischen Scheinkaufs 115
(1) Anhaltspunkte innerhalb der Rechtsprechung des EGMR 115
(2) Verbot des einfachen Scheinkaufs zur Verurteilung der provozierten Tat gemäß Art. 6 EMRK 116
bb) Maßstäbe der Leitentscheidung Eurofinacom vs. Frankreich 116
(1) Sachverhalt und erhobene Rüge 116
(2) Französische Rechtslage und Entscheidung des EGMR 117
(3) Zwischenergebnis und Ausblick 119
f) Erfordernis einer Verfahrenssicherung als Mindestvoraussetzung zulässiger Tatprovokationen 120
4. Zusammenfassung 121
II. Maßstäbe des BGH für zulässige Tatprovokationen 122
1. Ansätze der deutschen Rechtsprechung vor dem Teixeira-Urteil 122
2. Beispielhaft: Reichweite der akzeptierten Provokationsfälle anhand des Falles LG Stuttgart StV 1984, 197 und BGHSt GS 32, 345ff. 123
3. Reaktion auf das Teixeira-Urteil durch BGHSt 45, 321ff. 125
4. Weitere Konkretisierungen in der Folgezeit 126
5. Zusammenfassung 127
III. Stellungnahme: Verbot von Tatprovokationen zur Aburteilung provozierter Taten 128
1. Unvereinbarkeit mit dem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 EMRK 129
a) Zeitlicher Schutzbereich von Art. 6 EMRK bei Tatprovokationen 129
b) Faires Verfahren bei Tatprovokationen zur Verfolgung der provozierten Tat 131
c) Zwischenergebnis 132
2. Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren gemäß Art. 2 I, 20 III GG 132
a) Besonderheiten der Anerkennung des Rechts auf ein faires Verfahren nach dem Grundgesetz 132
b) Zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung des EGMR auf Art. 2 I, 20 III GG 133
3. Verstoß gegen weitere Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips 136
a) Staat als Urheber von Straftaten 136
aa) Eingriffsnormen der StPO als Rechtfertigungsgründe 136
bb) Verbot der Schaffung fremden Unrechts durch Tatprovokationen 137
cc) Zwischenergebnis 139
b) Verstoß gegen die Unschuldsvermutung 140
4. Zusammenfassung und Ausblick 141
C. Legitimierbarkeit staatlicher Tatprovokationen zur Aufklärung bereits begangener Straftaten 142
I. Nutzen und Grenzen einer Tatprovokation zur Erlangung von Beweismitteln für vergangene Taten 143
1. Wirkungsweise der Provokation im Fall Eurofinacom 143
2. Nutzbarkeit im Rahmen der Betäubungsmittelkriminalität 143
3. Übertragbarkeit auf andere Konstellationen 145
4. Zwischenergebnis 146
II. Maßstab der Selbstbelastungsfreiheit 146
1. Beschuldigteneigenschaft und Tatverdacht 147
a) Voraussetzungen 147
b) Beschuldigteneigenschaft des Provozierten 148
2. Reichweite des Schutzbereichs bei der Tatprovokation zur Bekräftigung eines bestehenden Verdachts 148
a) Von der Menschenwürde und dem formellen Vernehmungsbegriff geprägter klassischer deutscher Ansatz 150
aa) Ausgangspunkte der deutschen Rechtsprechung und Rechtslage 150
bb) Leitentscheidung des BGH zur Hörfalle 151
cc) Übertragung auf die Lockspitzelkonstellation 152
dd) Zwischenergebnis 153
b) Verfahrensbezogener Ansatz des EGMR gemäß Art. 6 EMRK 153
aa) Leading case Allan vs. Großbritannien 154
bb) Begrenzende Fortführung der Rechtsprechung im Fall Bykov 156
c) Umsetzung der Rechtsprechung des EGMR durch den BGH 158
aa) Erweiterung der Selbstbelastungsfreiheit auf vernehmungsähnliche Situationen nach Berufung auf das Schweigerecht 158
(1) Entscheidung BGHSt 52, 11ff. 158
(2) Analyse 160
bb) Verzichtbarkeit der Berufung auf das Schweigerecht 162
(1) Entscheidung BGHSt 55, 138ff. 162
(2) Analyse 163
(a) Entbehrlichkeit der Berufung auf das Schweigerecht in Zwangssituationen 163
(b) Täuschungskomponente 164
cc) Erweiterung der Selbstbelastungsfreiheit auf Schutz vor Täuschungen in Haftsituationen 164
(1) Entscheidung BGHSt 53, 294ff. 165
(2) Analyse 166
dd) Täuschungsschutz außerhalb von Haftsituationen 167
(1) Entscheidung BGH NStZ 2009, 343f. 167
(2) Analyse 168
ee) Keine Relativierung des Schutzes bei Befragungen durch Privatpersonen außerhalb von Haftsituationen 168
(1) Entscheidung BGH HRRS 2011 Nr. 612 168
(2) Analyse 169
ff) Zusammenfassung 171
d) Selbstbelastungsfreiheit und prinzipielles Täuschungsverbot 171
aa) Kein prinzipieller Ausschluss eines Täuschungsverbots 172
(1) § 136a StPO als (nicht) abschließende Regelung 172
(2) Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege 173
bb) Gebotenheit eines Täuschungsschutzes 174
(1) Gebotenheit des Täuschungsschutzes aus Art. 2 I, 1 I GG 174
(2) Gebotenheit des Täuschungsschutzes aus Art. 6 EMRK 176
(3) Zwischenergebnis 177
e) Reichweite des unverfügbaren Täuschungsschutzes bei Tatprovokationen 178
aa) Täuschung als Kommunikationsvorgang 178
bb) Abgrenzung anhand der §§ 136, 136a StPO 178
cc) Auslegung der Rechtsgrundlagen 179
(1) Art. 6 EMRK 180
(a) Maßstab 180
(b) Verbot der Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses 181
(c) Missachtung des Willens der Zielperson 183
(d) Zwischenergebnis 185
(2) Art. 2 I, 1 I GG 186
f) Zusammenfassung 187
III. Kein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens 188
IV. Kein Verstoß gegen weitere Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips 189
1. Verbot der Unrechtsschaffung 189
2. Kein widersprüchliches Verhalten 189
3. Fazit 190
V. Verbotene Provokation von Taten gegen Individualrechtsgüter 190
VI. Zwischenergebnis 192
D. Die Maßstäbe einer gesetzlichen Grundlage für Lockspitzeleinsätze de lege ferenda 192
I. Einleitung: Bereits gewonnene Erkenntnisse 192
II. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und seine besonderen Ausprägungen in der StPO 194
1. Verhältnismäßigkeit als Instrumentarium prozessualer Eingriffsschwellen 194
2. Tatprovokation im Gefüge strafprozessualer Maßnahmen 195
III. Problematik des Tatverdachts 196
1. Zukunftsverdacht und Tatverdacht 196
a) Vergangene Tat als Bezugspunkt für einen Tatverdacht gemäß § 152 II StPO 196
b) StPO als Mittel der Aufklärung und Durchsetzung eines Tatstrafrechts versus Verdacht der Verführbarkeit 197
c) Zwischenergebnis 199
2. Beschränkung auf Fälle des dringenden Tatverdachts 199
a) Beweissicherung und Beweisgewinnung 199
b) Intensität der Beeinträchtigungen 200
IV. Notwendigkeit eines Straftatenkatalogs 201
1. Erste Orientierung an vorhandenen Vortaten-Katalogen, insb. §§ 100a und 110a StPO 201
2. Einschränkungen auf Basis der §§ 110a ff. StPO 203
V. Subsidiaritätsklausel in Anlehnung an § 110a I 3 StPO 203
VI. Erfordernis eines Anordnungsvorbehalts 204
1. Richtervorbehalt 205
a) Überblick: Anordnungsvorbehalte bei verdeckten Ermittlungen 205
b) Grundrechtliche Gefährdungslage bei verdeckten Ermittlungen und Lockspitzeleinsätzen 205
2. Anordnungs- bzw. Zustimmungsvorbehalt der Staatsanwaltschaft 207
VII. Zusammenfassung 209
VIII. Gesetzgebungsvorschlag 209
Kapitel 4: Prozessuale Rechtsfolgen rechtswidriger Lockspitzeleinsätze 211
A. Übersicht: Lösungsebenen und nötige Differenzierungen 211
B. Strafprozessuale Rechtsfolgen 213
I. Vorfrage der Zurechnung des Handelns Privater bei „Exzessen“ 213
II. Rechtsfolgen bezüglich der provozierten Tat 215
1. Strafzumessungslösung 215
a) Inhalt 215
b) Kritik 216
aa) Keine Kompensation einer Verfahrensverletzung durch Strafmilderung 216
bb) Widerspruch zur Rechtsprechung des EGMR 218
(1) Ansatz des BGH: keine Konventionswidrigkeit aufgrund einer vorzunehmenden Gesamtbetrachtung 218
(2) Verfehltes Verständnis der Gesamtbetrachtung 218
(3) Zwischenergebnis 220
2. Vollstreckungslösung 220
a) Inhalt 220
b) Übertragbarkeit auf Fälle rechtswidriger Tatprovokation 221
3. Beweisverwertungsverbote 222
4. Verfahrenshindernis 223
5. Zwischenergebnis 225
III. Rechtsfolgen bezüglich einer vergangenen Tat 225
1. Rechtswidrigkeit mangels Ermächtigungsgrundlage 227
a) Beweisverwertungsverbote und Abwägungslehre 227
b) Ausschluss der Abwägung bei fehlender Ermächtigungsgrundlage 228
2. Überschreitung der gesetzlichen Befugnisse de lege ferenda 229
a) Überschreitung der zulässigen Einwirkung auf die Zielperson 229
b) Sonstige Defizite 230
aa) Fehlende Anordnung 230
bb) Fehlender Tatverdacht oder fehlender Verdacht einer Katalogtat 231
IV. Zusammenfassung 232
Kapitel 5: Zusammenfassung und Schlussbemerkung 233
A. Ergebnisse 233
B. Schlussbemerkung 236
Entscheidungsverzeichnis (EGMR) 238
Literaturverzeichnis 240
Sachwortverzeichnis 255