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Städele, J. (2014). Völkerrechtliche Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54508-7
Städele, Julius Philipp. Völkerrechtliche Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen. Duncker & Humblot, 2014. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54508-7
Städele, J (2014): Völkerrechtliche Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54508-7

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Völkerrechtliche Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen

Städele, Julius Philipp

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 209

(2014)

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About The Author

Julius Philipp Städele studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Aberdeen. Auf die Erste Juristische Prüfung im Juni 2012 folgten die Promotion unter Betreuung von Prof. Dr. Angelika Siehr, LL.M. (Yale), sowie ein LL.M.-Studium an der University of Cambridge. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Freiburg (Prof. Dr. Friedrich Schoch) und ist seit November 2014 Rechtsreferendar am KG Berlin.

Abstract

Übergeordnete Fragestellung der Arbeit ist die Adäquanz des gegenwärtigen völkerrechtlichen Normenbestands angesichts des neuartigen Faktums bewaffneter Drohnen. Ihr Einsatz wird anhand der beiden zentralen völkerrechtlichen Teilgebiete untersucht, dem $aius contra bellum$z und dem $aius in bello$z. Da das $aius contra bellum$z hinsichtlich des Mittels der (verbotenen) Gewaltausübung blind ist, geht es um die Art und Weise des Drohneneinsatzes, insbesondere um ihre grenzüberschreitende Verwendung gegen nicht-staatliche Akteure, die vom gegenwärtigen Stand des Völkerrechts ohne Weiteres aber nicht gedeckt ist. Das $aius in bello$z nimmt die Mittel der Gewaltausübung in den Blick und damit auch Drohnen als solche. Während die hiervon aufgestellten Grenzen sinnvoll auch für Drohnen gelten, sind bestimmte außerrechtliche Erwägungen in die rechtliche Bewertung einzelner Einsätze miteinzubeziehen. Insgesamt sind bewaffnete Drohnen völkerrechtlich durchaus greifbar.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
A. Einführung 17
B. Gegenstand und Gang der Untersuchung 20
Erster Teil: Funktionsweise und Kontext bewaffneter Drohnen 24
A. Funktionsweise bewaffneter Drohnen 24
I. Elemente und Begrifflichkeiten 24
1. Unmanned (Combat) Aerial Vehicle 24
2. Unmanned Aerial System 25
3. Drohne 26
4. Pilot 26
5. Nutzlastbediener 27
6. Bodenstation 27
II. Kategorisierung von Drohnen 27
1. HALE-Drohnen (High Altitude Long Endurance) 28
2. MALE-Drohnen (Medium Altitude Long Endurance) 28
a) General Atomics MQ-1B Predator 29
b) General Atomics MQ-9 Reaper 29
3. TUAV (Tactical Unmanned Aerial Vehicles) 30
4. MUAV (Mini Unmanned Aerial Vehicles) 30
III. Technische Grundlagen 31
1. Steuerung 31
a) Fernsteuerung 31
b) Voll- und teilautomatisierte Steuerung 33
2. Nutzsensoren 36
a) Bildgeber 36
b) Such- und Unterscheidungssensoren 37
c) Laserzielmarkierer 38
3. Datenübertragung 39
a) Probleme der Datenübertragung 39
b) Datenmengen 40
c) Datenzusammenführung 40
d) Datensicherheit 41
4. Bewaffnung 41
IV. Militärische Einsatzmöglichkeiten bewaffneter Drohnen 42
B. Bewaffnete Drohnen und die Revolution in Military Affairs 45
I. Die Revolution in Military Affairs 45
1. Schwierigkeiten bei der Begriffsbestimmung 45
2. Elemente der Revolution in Military Affairs 46
a) Technologische Fortschritte 47
b) Modalitäten der Kriegsführung 47
c) Struktur der Streitkräfte 48
d) Informationen als zentrales Element der Revolution in Military Affairs 49
II. Die Rolle bewaffneter Drohnen im Rahmen der Revolution in Military Affairs 51
Zweiter Teil: Interpretation und Normfortbildung 53
Dritter Teil: Bewaffnete Drohnen und das ius contra bellum 59
A. Entwicklung, Rechtsquellen und Normzweck 59
B. Reichweite des Gewaltverbots gem. Art. 2 Nr. 4 UN-Charta 65
I. Verbotene Gewalt 66
1. Militärische Gewalt 67
2. Wirtschaftlicher und politischer Zwang 67
3. Sonstige physische Gewalt 68
4. Computernetzwerkoperationen 69
II. Keine tatbestandliche Einschränkung des Gewaltverbots 73
III. Zwischenstaatlicher Regelungsbereich des Gewaltverbots 74
1. Grundsatz 74
2. Intervention auf Einladung 75
a) Zulässigkeit der Intervention auf Einladung 76
b) Zuständigkeit für die und Form der Einladung 78
c) Zulässigkeit der Einladung Pakistans für US-amerikanische Drohneneinsätze 80
IV. Verletzung des Gewaltverbots durch nicht-staatliche Akteure 82
1. Verletzung des Gewaltverbots durch indirekte Gewalt 82
2. Verletzung des Gewaltverbots durch nicht-staatliche Gewalt ohne staatliche Zurechnung 84
C. Das Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 UN-Charta als Rechtsgrundlage des Einsatzes bewaffneter Drohnen 85
I. Maßnahmen der kollektiven Sicherheit 86
II. Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 UN-Charta 88
1. Vorfragen 89
a) Das völkergewohnheitsrechtliche Selbstverteidigungsrecht 89
b) Lücke zwischen Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht 90
2. Bewaffneter Angriff als Auslöser des Selbstverteidigungsrechts 91
a) Allgemeine Grundsätze 92
b) Bewaffneter Angriff durch moderne Abstandswaffen 93
c) Bewaffneter Angriff durch Computernetzwerkoperationen gegen UAS-Infrastruktur 94
d) Bewaffneter Angriff durch Kumulation geringfügiger und für sich genommen nicht hinreichender Gewaltanwendungen 97
e) Bewaffneter Angriff durch nicht-staatliche Akteure 100
aa) Differenzierung zwischen Vorliegen der Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts und Adressaten der Selbstverteidigungsmaßnahmen 100
bb) Möglichkeit eines bewaffneten Angriffs durch nicht-staatliche Akteure 102
3. Adressaten von Selbstverteidigungsmaßnahmen 107
a) Staaten als Adressaten von Selbstverteidigungsmaßnahmen 107
aa) Effective control und overall control 108
bb) Bedeutung des Rechts der Staatenverantwortlichkeit 110
cc) Lockerung der Zurechnungskriterien 113
(1) Gründe für eine Lockerung der Zurechnungskriterien 114
(2) Ausgestaltung der gelockerten Zurechnungskriterien 115
(3) Tendenzen in der Staatenpraxis 117
(4) Zwischenergebnis 118
b) Nicht-staatliche Akteure als Adressaten von Selbstverteidigungsmaßnahmen 119
aa) Aufkommen nicht-staatlicher Akteure im Völkerrecht 120
bb) Gründe der Adressierung nicht-staatlicher Akteure 122
cc) Auslegung des Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 UN-Charta 126
dd) Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Status der nicht-staatlichen Akteure 128
ee) Das ungeklärte Verhältnis des Verteidigerstaates zum Aufenthaltsstaat 130
ff) Rechtsprechung des IGH 135
gg) Entscheidende Bedeutung der Staatenpraxis 137
hh) Zwischenergebnis 142
4. Anforderungen an Selbstverteidigungsmaßnahmen 143
a) Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Selbstverteidigungsmaßnahmen 143
aa) Notwendigkeit der Selbstverteidigungsmaßnahmen 145
(1) Allgemeine Grundsätze 145
(2) Nicht notwendige Gewaltausübung durch die Verfügbarkeit bewaffneter Drohnen 147
bb) Verhältnismäßigkeit der Selbstverteidigungsmaßnahmen 151
b) Unmittelbarkeit der Selbstverteidigungsmaßnahmen 153
aa) Allgemeine Grundsätze 153
bb) Vorherige Selbstverteidigung 155
D. Zusammenfassung der Ergebnisse für das ius contra bellum 157
Vierter Teil: Bewaffnete Drohnen und das ius in bello 161
A. Entwicklung, Rechtsquellen und Normzweck 161
I. Historische Entwicklung des ius in bello 161
II. Rechtsquellen des ius in bello 164
III. Normzweck des ius in bello 166
B. Verhältnis des ius contra bellum zum ius in bello 168
C. Bestimmung des Anwendungsbereichs des ius in bello 170
I. Anwendungsvoraussetzungen und anzuwendendes Recht 170
1. Überkommene Sichtweise 170
2. Angleichungstendenzen und vorliegender Ansatz 172
II. Bewaffneter Konflikt 175
III. Internationaler bewaffneter Konflikt 175
1. Allgemeine Grundsätze 175
2. Intensität der Gewaltanwendung 176
3. Befreiungskriege als fingierte internationale bewaffnete Konflikte 178
IV. Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt 178
1. Allgemeine Grundsätze 178
a) Gemeinsamer Art. 3 der Genfer Abkommen 181
b) Höhere Anwendungsschwelle des Art. 1 ZP II 183
c) Gewohnheitsrechtliche Regelungen 184
2. Internationalisierter nicht-internationaler bewaffneter Konflikt 184
a) Intervention auf Seiten der Regierung 185
b) Intervention auf Seiten der Aufständischen 186
V. Zeitlicher Anwendungsbereich 187
VI. Räumlicher Anwendungsbereich 187
1. Allgemeine Grundsätze 188
2. Rolle des ius contra bellum 192
3. Einbeziehung der Bodenstation eines UAS 192
VII. Anwendung des humanitären Völkerrechts auf Konflikte mit nicht-staatlichen Akteuren, insbesondere mit dem sog. transnationalen Terrorismus 193
1. Differenzierung nach Konstellationen der Terrorbekämpfung 196
a) Terrorbekämpfung auf eigenem Territorium 198
b) Terrorbekämpfung auf fremdem Territorium unter Zurechnung der Terrorhandlungen 199
c) Terrorbekämpfung auf fremdem Territorium als Intervention auf Einladung 200
d) Terrorbekämpfung auf fremdem Territorium ohne Einverständnis des Aufenthaltsstaates 200
e) Terrorbekämpfung auf fremdem Territorium mit Einverständnis des Aufenthaltsstaates bzw. Möglichkeit eines isolierten Konflikts zwischen Staat und Terrororganisation 201
aa) Internationaler bewaffneter Konflikt 202
bb) Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt 202
cc) Der transnationale bewaffnete Konflikt sui generis 207
2. Einwände gegen die Anwendung des humanitären Völkerrechts auf die Terrorbekämpfung 208
3. Zeitliche und räumliche Aspekte der Terrorbekämpfung 211
4. Zwischenergebnis 213
VIII. Anwendung des humanitären Völkerrechts auf bewaffnete Drohnen 214
D. Überprüfung von Drohnen gem. Art. 36 ZP I 215
E. Völkerrechtlicher Status bewaffneter Drohnen und ihrer Infrastruktur 220
I. Abhängigkeit des Status von der Art des bewaffneten Konflikts 220
1. Rechtslage im internationalen bewaffneten Konflikt 221
a) Kombattanten 221
b) Zivilisten 224
aa) Grundsatz 224
bb) Ausnahme: Verwirkung des Schutzes 225
(1) Unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten 227
(2) Zeitliches Element 230
(3) Die Interpretationshilfe des IKRK 232
c) Unrechtmäßige Kombattanten 235
2. Rechtslage im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt 236
II. Status bewaffneter Drohnen 240
III. Status von Piloten, Nutzlastbedienern, Bodenstationen und sonstiger Infrastruktur 242
1. Piloten und Nutzlastbediener 242
2. Bodenstation und sonstige Infrastruktur 245
IV. Status im Vorfeld von und im Zusammenhang mit Einsätzen tätiger Zivilisten 246
V. Status ziviler Informanten auf der Gegenseite 249
F. Anforderungen an den Einsatz bewaffneter Drohnen 250
I. Verbotene Methoden und Mittel der Kriegsführung 251
1. Verbotene Mittel der Kriegsführung 251
a) Bewaffnete Drohnen als verbotenes Mittel der Kriegsführung 251
b) Bewaffnung als verbotenes Mittel der Kriegsführung 253
2. Der Einsatz bewaffneter Drohnen als verbotene Methode der Kriegsführung 254
II. Einsatz von Rechtsberatern 256
III. Der Unterscheidungsgrundsatz als Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts 257
1. Grundsatz: Nur Angriffe auf militärische Ziele zulässig 259
2. Ausnahme: Zivile Schäden als verhältnismäßige Kollateralschäden 263
IV. Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen für den Unterscheidungsgrundsatz 265
1. Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen für die Bestimmung des militärischen Vorteils 266
a) Besondere psychologische Auswirkungen beim Gegner 266
b) Langzeitfolgen des Einsatzes bewaffneter Drohnen 268
aa) Folgen militärischer Überlegenheit 269
bb) Folgen post-heroischer Kriegsführung 271
(1) Modalitäten der Gegenwehr 272
(2) Drohnen als Recruiting-Instrument 273
(3) Gewinnen Drohnen hearts and minds? 275
cc) Nachahmung und Verlust technischer Überlegenheit 276
2. Der Unterscheidungsgrundsatz und das Versprechen präziser Kriegsführung durch bewaffnete Drohnen 277
a) Generelle Unverhältnismäßigkeit des Einsatzes bewaffneter Drohnen? 280
aa) Vorhandene Erhebungen 280
bb) Einordnung und Bewertung der Erhebungen 282
cc) Schutz eigener Soldaten als Faktor bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit 285
b) Technische Aspekte 286
aa) Präzision begünstigende Aspekte 286
bb) Technische Probleme 289
cc) Information Overload 291
c) Psychologische Aspekte 291
aa) Transparenz und die Rolle der Öffentlichkeit 291
bb) Das „Computerspiel-Problem“: Die emotionale Entkoppelung vom Kampfgeschehen 293
(1) Stimmungsbild von Piloten und Nutzlastbedienern 294
(2) Übertragbarkeit vorhandener Erkenntnisse auf bewaffnete Drohnen 295
cc) Wissen um die eigene Unverwundbarkeit von Piloten und Nutzlastbedienern 300
3. Ermöglichung von Angriffen durch den Einsatz bewaffneter Drohnen 302
V. Vorsichtsmaßnahmen und technologischer Fortschritt 303
1. Bedeutung zutreffender Informationen 304
2. Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Adressaten der Verpflichtungen aus Art. 57 ZP I 307
3. Verpflichtung zu praktisch möglichen Vorsichtsmaßnahmen 308
a) Pflicht zum stetigen Einsatz bewaffneter Drohnen 311
b) Pflicht zum Erwerb bewaffneter Drohnen 315
4. Möglichkeit des Einsatzabbruchs 315
5. Warnungserfordernis 316
G. Zulässigkeit gezielter Tötungen durch bewaffnete Drohnen 317
H. Zusammenfassung der Ergebnisse für das ius in bello 321
Schlussbetrachtung 327
Literaturverzeichnis 328
Stichwortverzeichnis 351