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Berghäuser, G. (2015). Das Ungeborene im Widerspruch. Der symbolische Schutz des menschlichen Lebens in vivo und sein Fortwirken in einer allopoietischen Strafgesetzgebung und Strafrechtswissenschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54515-5
Berghäuser, Gloria. Das Ungeborene im Widerspruch: Der symbolische Schutz des menschlichen Lebens in vivo und sein Fortwirken in einer allopoietischen Strafgesetzgebung und Strafrechtswissenschaft. Duncker & Humblot, 2015. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-54515-5
Berghäuser, G (2015): Das Ungeborene im Widerspruch: Der symbolische Schutz des menschlichen Lebens in vivo und sein Fortwirken in einer allopoietischen Strafgesetzgebung und Strafrechtswissenschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-54515-5

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Das Ungeborene im Widerspruch

Der symbolische Schutz des menschlichen Lebens in vivo und sein Fortwirken in einer allopoietischen Strafgesetzgebung und Strafrechtswissenschaft

Berghäuser, Gloria

Schriften zum Strafrecht, Vol. 276

(2015)

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About The Author

Gloria Berghäuser, geboren 1980 in Gießen, ist Referendarin am Oberlandesgericht München und hat an der Universität Passau Rechtswissenschaft studiert. Dort arbeitete sie bereits während ihres Studiums am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie von Prof. Dr. Werner Beulke, der später auch ihre Promotion betreute. Im Anschluss an das Erste Juristische Staatsexamen im Jahre 2008 setzte sie ihr Engagement zunächst am vorbenannten Lehrstuhl als wissenschaftliche Mitarbeiterin und später für die Kanzlei ihres Doktorvaters als freie Mitarbeiterin fort. Ihre mit »summa cum laude« bewertete Dissertation erfuhr die Unterstützung durch ein Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Abstract

In den 1970er und 1990er Jahren fand die Debatte um die Abtreibung ihren Weg vor das Bundesverfassungsgericht und ein verfassungsgerichtliches Postulat von der Gleichwertigkeit menschlicher Individuen vorgeblich Eingang in das Gesetz. In Identifizierung des Wertungswiderspruchs mit einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nimmt die Autorin die Debatte wieder auf und fragt nach gewichtigen sachlichen Gründen, welche die Ungleichbehandlungen im prä- und postnatalen Lebensschutz zu rechtfertigen wissen.

Ihre differenzierte Analyse einschlägiger Vorschriften zeichnet (jenseits der Nidationsverhütung) das Bild einer symbolischen Gesetzgebung, die Wertungswidersprüche funktionalisiert, um vom Rechtsgüterschutz abweichende Zielsetzungen verwirklichen zu können. Der Preis, den die Rechtsordnung für diese kurzzeitige Verwirklichung latenter Zielsetzungen zahlt, ist die nachhaltige Beschädigung ihrer von einem autopoietischen Anspruch geprägten Identität. Er wird von ihr erst dann nicht länger zu begleichen sein, wenn sich Gesetz und Verfassungskonkretisierung vom Postulat des gleichwertigen Lebensschutzes transparent zu distanzieren wagen.
»The Unborn Contradiction: The Symbolic Protection of Human Life in Vivo, and Its Continued Influence in an Allopoietic Criminal Legislation«

German Criminal law shows a number of inequalities with regards to the protection of human life against killing or injury in its pre- and postnatal stages. Taking as its point of departure the rulings of the Constitutional Court on the subject, the study devotes itself to the question whether there are objective reasons for these inequalities. A differentiated analysis of relevant legislation finds that symbolic criminal legislation functionalises legal contradictions, and consequently undermines the autopoietic self-understanding of the legal system.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 31
Kapitel 1: Einleitende Bemerkungen. Zweierlei Untersuchungsinteressen 43
Abschnitt 1: Das Interesse der Verfasserin an einer neuerlichen Analyse der §§ 218 ff. StGB. Unverständnis und seine Überwindung 44
Abschnitt 2: Das (vernünftige) Interesse der Rechtsordnung an einer neuerlichen Analyse der §§ 218 ff. StGB. Zugleich ein Ausblick auf den Untersuchungsgang 47
Kapitel 2: Die Schwangerschaftsabbruchsentscheidungen des BVerfG. Verfassungsrechtlicher und strafzwecktheoretischer Diskurs 55
Abschnitt 1: Der verfassungsrechtliche Diskurs. WER ist WIE zu schützen 56
A. Das Schutzpflichtkonzept 58
I. Seine Subsidiarität gegenüber der Abwehrfunktion der Grundrechte 59
II. Seine Begründung in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG 61
1. Keine unmittelbare Anwendung des Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG 61
2. Der Auslegungsmaßstab des Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG 63
3. Die mittelbare Drittwirkung des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 64
B. WER ist zu schützen: Der Beginn des grundrechtlichen Lebens- und Würdeschutzes 65
I. Der Schutz des ungeborenen Lebens nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 66
1. Der Schutz potenzieller bis aktualisierter Lebensinteressen 68
a) Der Schutz aktualisierter Lebensinteressen 68
aa) Eine interessenorientierte Zuschreibung von Rechten 68
bb) Die Ursprünge in der Philosophie Lockes 70
cc) Der Schutz „bewusster Wesen“ in ihrer Empfindungsfähigkeit 71
dd) Der Schutz „selbstbewusster Wesen“ in ihrem Lebenswunsch 73
b) Der Schutz potenzieller Lebensinteressen 76
aa) Das Potenzialitätsargument 77
(1) Das Potenzialitätsargument in BVerfGE 39, 1 78
(2) Die allgemeine Potenzialität des menschlichen Lebens 79
(3) Die Analogie zum Anwartschaftsrecht 80
bb) Das Identitätsargument 82
(1) Eine Identität aus den Anlagen von Ich- und Zeitbewusstsein 82
(2) Eine Identität aus dem Genom 85
(3) Eine Identität aus der Differenzierung von Embryoblast und Trophoblast 90
(4) Eine Identität aus der Unteilbarkeit 93
c) Kritik und die Abkehr vom Potenzialitätsargument in BVerfGE 88, 203 96
2. Der Schutz gattungsspezifischer Lebensinteressen (Speziesismus) 99
3. Der Schutz einer kontinuierlichen Entwicklung (Kontinuitätsargument) 102
4. Die unentschiedene pränidative Entwicklungsphase 105
a) Das unentschiedene empirische Sachurteil 106
b) Das unentschiedene normative Werturteil 108
c) Gegen einen Schutz „in dubio pro vita“ 109
II. Der Schutz des ungeborenen Lebens nach Art. 1 Abs. 1 GG 111
1. Die Ablehnung von Interessenschutz und Leistungskonzeptionen 112
2. Der Schutz eines Eigenwerts auch nach den Wertkonzeptionen 113
3. Parallele Unentschiedenheit der pränidativen Entwicklungsphase 116
III. Ausblick 117
C. WIE ist zu schützen: Die Art des grundrechtlichen Lebens- und Würdeschutzes 117
I. Der eigenständige Schutz des ungeborenen Lebens 118
II. Der individuelle Schutz des ungeborenen Lebens 119
III. Der gleichwertige Schutz des ungeborenen Lebens 119
1. „One Size“ 119
2. Gleichwertigkeit statt Gleichartigkeit 121
D. Conclusio und Ausblick 122
Abschnitt 2: Der strafzwecktheoretische Diskurs. WARUM geschützt wird 124
A. Die positiv-generalpräventive Zielsetzung 124
I. Die Wirkweise strafgesetzlicher Vorschriften 125
II. Das Zusammenwirken mit der Gesamtrechtsordnung 126
B. Bewusstseinsbildung und/oder -abbildung 127
I. In der ersten Schwangerschaftsabbruchsentscheidung 127
II. In der zweiten Schwangerschaftsabbruchsentscheidung 128
C. Conclusio und Ausblick 130
Kapitel 3: Die Formulierung eines Gebots der Wertungswiderspruchsfreiheit. Aus verfassungsrechtlicher und strafzwecktheoretischer Sicht 132
Abschnitt 1: Eine Klassifikation von Widersprüchen. Das Untersuchungsinteresse am Wertungswiderspruch 133
A. Der „echte“ und der nur „scheinbare“ Widerspruch 135
I. Die formale Identität der rechtsetzenden Autorität 135
II. Keine Auflösung unter Anwendung allgemeiner Kollisionsregeln 137
B. Die verschiedenen Arten des Widerspruchs 137
I. Die technischen „Widersprüche“ 138
II. Die Normwidersprüche 139
III. Die Wertungswidersprüche 140
IV. Die teleologischen Widersprüche und Prinzipienwidersprüche 142
C. Das Untersuchungsinteresse am Wertungswiderspruch 143
Abschnitt 2: Eine verfassungsrechtlich begründete Wertungswiderspruchsfreiheit. Die „Einheit der Rechtsordnung“ 144
A. Der Ursprung im materiellen Rechtsstaatsprinzip 146
B. Der Grundsatz der Rechtssicherheit 147
I. Die Normenklarheit i.e.S. 148
II. Die Normenklarheit i.w.S. 149
1. Die Klarheit über den jeweiligen Normbefehl 149
2. Die Wertungsklarheit 152
C. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 153
D. Die Vereinbarkeit mit den Grundrechten, Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG 154
I. Die Normenpyramide nach der Stufentheorie 155
II. Die Freiheit von vertikalen Wertungswidersprüchen 156
III. Die mittelbare Freiheit von horizontalen Wertungswidersprüchen 156
IV. Die Untersuchungsrelevanz 157
1. Für den postnidativen Ungeborenenschutz 159
2. Für den pränidativen Ungeborenenschutz 161
V. Zusammenfassung 162
E. Der allgemeine Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1, 1 Abs. 3 GG: Das Gebot der Rechtsetzungsgleichheit 162
I. Die Feststellung einer Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem 164
1. Für den postnidativen Ungeborenenschutz 165
a) Die Wahl eines grundrechtlich definierten tertium comparationis: Die wesentliche Gleichheit zum geborenen Menschen nach den Art. 2 Abs. 2 S. 1 und 1 Abs. 1 GG 165
b) Die Freiheit von horizontalen Wertungswidersprüchen 166
c) Die subsidiäre Wahl eines naturwissenschaftlichen tertium comparationis 167
2. Für den pränidativen Ungeborenenschutz 170
a) Die Selbstbindung statt hierarchische Bindung des Gesetzgebers 170
b) Die Wahl eines grundrechtlichen tertium comparationis 170
c) Die alternative Wahl eines naturwissenschaftlichen tertium comparationis 171
II. Die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem 173
1. Eine Freiheit von Willkür oder gewichtige sachliche Begründung 173
2. Die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen des postnidativen ungeborenen Lebens 174
3. Die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen des pränidativen ungeborenen Lebens 176
III. Conclusio: Der allgemeine Gleichheitssatz als Dreh- und Angelpunkt einer verfassungsrechtlich konkretisierten Freiheit von Wertungswidersprüchen 177
F. Die Relevanz für die einfachgesetzliche Analyse 179
Abschnitt 3: Eine strafzwecktheoretisch begründete Wertungswiderspruchsfreiheit. Die positive Generalprävention 180
A. Die Grundlagen der positiven Generalprävention 181
I. Ihre herkömmliche Abgrenzung zu den absoluten Straftheorien 181
II. Ihre Definition und Platzierung innerhalb der relativen Straftheorien 183
III. Ihre Einbettung in die Strafzwecke des Strafgesetzbuchs 185
IV. Plausibilität statt Empirie 188
B. Die Erscheinungsformen positiv-generalpräventiver Theorien 191
I. Die positive Generalprävention nach Durkheim 192
II. Die positive Generalprävention im Gewand der Vergeltungstheorie 195
1. Ein Unrechtsausgleich zur Herstellung von Gerechtigkeit und Autorität 195
2. Hegel: Eine Normstabilisierung durch die Antwort auf einen abweichenden Weltentwurf 197
3. Die funktionale Vergeltungstheorie 200
III. Das Zusammenspiel von positiver und negativer Generalprävention 202
1. Das v. Feuerbach’sche Grundkonzept negativer Generalprävention: Rationale Kosten-Nutzen-Kalkulation vs. psychologischer Zwang 202
2. „Positiv-generalpräventive“ Modifikationen des Grundkonzepts: Eine Sittenbildung durch Abschreckung 204
a) Haffke: Die Übertragung des Freud’schen Persönlichkeitsmodells auf die Ebene der Gesellschaft 206
b) Weitere Modifikationen der Grundthese negativer Generalprävention 209
C. Eine vergleichende Betrachtung der Mechanismen unterstellter generalpräventiver Wirkweisen 212
I. Positiv-generalpräventive Wirkweise: Die Mechanismen eines kommunikativen Lernprozesses mit dem intendierten Lernerfolg der „Einsicht“ 212
1. Die direkte Kommunikation zwischen Recht und Allgemeinheit 212
a) Die Antwort auf das Täterverhalten 212
b) Die Veröffentlichung der Antwort auf das Täterverhalten 213
c) Das primäre Kommunikationsziel der „Verständigung“ und der übergeordnete Kommunikationszweck der „Einsicht“ 214
2. Die „weitergeleitete“ Kommunikation zwischen Recht und Allgemeinheit: Vom Recht zum Bürger zum nächsten Bürger 216
a) Die Weiterleitung durch informelle Sozialisationsinstanzen 217
b) Lernmechanismen innerhalb der „weitergeleiteten“ Kommunikation 219
II. Negativ-generalpräventive Wirkweise: Die Mechanismen verschiedenartiger Lernprozesse mit dem intendierten Lernerfolg (einer Sittenbildung durch) „Furcht“ 223
1. Das Konzept der rationalen Kosten-Nutzen-Kalkulation: Die Mechanismen eines kommunikativen Lernprozesses mit dem intendierten Lernerfolg rational nachvollzogener „Furcht“ 224
2. Das Konzept des „psychologischen Zwangs“ 225
a) Vorbemerkungen zu einer Gegenüberstellung von klassischer und operanter Konditionierung 226
b) Die Mechanismen eines Lernprozesses der klassischen Konditionierung mit dem intendierten Lernerfolg automatisierter Vermeidungsreaktion 227
c) Die Mechanismen eines Lernprozesses der Beobachtung mit dem intendierten Lernerfolg der Nachahmung 231
III. Eine Abgrenzung der Mechanismen generalpräventiver Wirkweisen 234
D. Die Freiheit von Wertungswidersprüchen als generalpräventive Wirksamkeitsvoraussetzung 235
I. Die verfassungsrechtlichen Grenzen eines generalpräventiven Strafens 236
II. Von den Mechanismen zu den Voraussetzungen generalpräventiver Wirkweisen 237
1. Positiv-generalpräventive Lernprozesse: „Verständnisvolle Einsicht“ in Wert- und Unrechtsvorstellungen 237
a) Die nicht erkennbare sachliche Begründung einer Ungleichbehandlung: Eine Kommunikationsstörung 238
b) Die fehlende sachliche Begründung einer Ungleichbehandlung: Eine „positiv-generalpräventive Paradoxie“ 240
2. Lernprozesse negativ-generalpräventiver Zielsetzung: „Verständnislose Furcht“ vor oder Imitation von Strafe 243
III. Die „Einsicht“ in und die „Furcht“ vor der Abtreibungsgesetzgebung 245
Kapitel 4: Die Analyse ausgewählter Regelungen rund um den Schwangerschaftsabbruch auf Wertungswidersprüche. Einleitende Bemerkungen 249
Abschnitt 1: Gang und Gegenstand der einfachgesetzlichen Analyse. Ungleichbehandlungen trotz Gleichwertigkeit 250
A. Der Vergleich des postnidativen Ungeborenenschutzes mit den Vorschriften zum Schutz des „Menschen“ i.S.d. Strafrechts 252
B. Der Vergleich des pränidativen Ungeborenenschutzes mit den Vorschriften zum Schutz des postnidativen ungeborenen Lebens 253
C. Der Vergleich des pränidativen Ungeborenenschutzes mit anderen Vorschriften zum Schutz des pränidativen ungeborenen Lebens 255
Abschnitt 2: Geschützte Rechtsgüter und „Schutzreflexe“. Der „Januskopf“ des Schwangerschaftsabbruchs 256
A. Der primäre Schutz des ungeborenen Lebens 257
I. Die Benennung des primären Schutzguts 257
II. Die Spezifizierung des primären Schutzguts 258
III. Die Bezeichnung als „Leibesfrucht“ 261
B. Der (Mit‑)Schutz von Gesundheit und Leben der Schwangeren 262
I. Die Entfaltung eines „Schutzreflexes“ 262
1. Der Arztvorbehalt in den §§ 218ff. StGB 263
2. Das Regelbeispiel des § 218 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StGB 264
3. Die Konkurrenz zu den Körperverletzungsdelikten 265
II. Kein Schutz als selbstständiges Rechtsgut 267
C. Der (Mit‑)Schutz der Entscheidungsfreiheit der Schwangeren 268
D. Ausblick 269
Abschnitt 3: Die Zäsur zwischen „Mensch“ und „Leibesfrucht“. Die strafgesetzliche „Menschwerdung“ mit der Geburt 271
A. Ungleichbehandlung: Der reduzierte strafgesetzliche Schutz der „Leibesfrucht“ 271
I. Ein „Gefälle“ im strafgesetzlichen Lebensschutz 272
II. Der Ursprung des „Gefälles“ im strafgesetzlichen Lebensschutz 274
1. Der Streit um die Datierung der strafgesetzlichen „Menschwerdung“ 274
a) Die Zäsur des Geburtsbeginns (h.M.) 275
b) Die alternative Zäsur der Geburtsvollendung 276
c) Die alternative Zäsur abstrakter extrakorporaler Lebensfähigkeit 280
d) Die Entscheidung des Streits 282
2. Der Streit um die Definition des Geburtsbeginns 283
a) Das Einsetzen der Eröffnungswehen (h.M.) 284
b) Der Beginn der Öffnung des Uterus (h.M.) 286
3. Conclusio und Ausblick 286
B. Sachliche Begründung des reduzierten strafgesetzlichen Schutzes der „Leibesfrucht“ 288
I. Legitimer Zweck: Eine Rücksichtnahme auf die symbiotische Verbindung mit dem Ungeborenen 289
1. Die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen in seiner symbiotischen Verbindung mit der Schwangeren 291
2. Die Schutzfähigkeit des Gesetzes 293
a) Gegenüber der allgemeinen Lebensführung der Schwangeren 294
b) Gegenüber absichtlichen Abbruchshandlungen der Schwangeren 295
3. Das Verhaltensunrecht des Täters 296
4. Keine Rücksichtnahme auf eine verminderte Tötungshemmung 298
5. Conclusio 299
II. Ein „Scheinzweck“: Die Einbeziehung des „sonstigen Dritten“ in den Anwendungsbereich der §§ 218 ff. StGB 300
1. Die Schutzfähigkeit gegenüber Dritteinwirkungen 301
2. Das Verhaltensunrecht des „sonstigen Dritten“ 303
3. Das Regelbeispiel des § 218 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB 303
4. Conclusio: Der Ausdruck eines reduzierten Erfolgs- statt Verhaltensunrechts 304
III. Unangemessenheit: Die positiv-generalpräventive Botschaft einer schematisierenden Zäsur 306
C. Conclusio: Eine „Menschwerdung wie von Zauberhand“ 308
Kapitel 5: Die medizinisch-soziale Indikation des § 218a Abs. 2 StGB. Verallgemeinerte Umkehrung von Werten 310
Abschnitt 1: Der Indikationentatbestand und sein Einwilligungserfordernis. Die willensgemäße Befreiung aus einem notstandsähnlichen Konflikt 312
A. Die zwei Typen einer medizinisch-sozialen Indikation:nGenuin medizinisch oder eher sozial 313
B. Ein „nothilfefeindliches“ Einwilligungserfordernis 316
I. Mögliche und unmögliche Dispositionen der Schwangeren 317
II. Eine Anwendung der Grundsätze der „aufgedrängten Nothilfe“ 320
1. Zum Verbot aufgedrängter Gefahrenabwehr nach den §§ 32, 34 StGB 322
2. Zum Verbot des aufgedrängten Abbruchs nach § 218a Abs. 2 StGB 324
a) Die grundsätzliche Nothilfefeindlichkeit der Indikationen 324
b) Die nothilfefeindliche Behandlung einer mutmaßlichen Einwilligung 326
III. Conclusio 328
Abschnitt 2: Von fehlender Abwägungsrelevanz. Nur das Für oder auch das Wider 329
A. Die Ungleichbehandlung: Vorweggenommen statt offen 329
I. Ein abstrakt-generell vorweggenommenes Abwägungsergebnis 330
II. Der verbleibende Spielraum für eine Entscheidung im Einzelfall 332
1. Die Schwere der drohenden Gesundheitsbeeinträchtigung 333
2. Jenseits der Gefahrenprognose 333
a) Die (auch grundrechtlich garantierte) Unerheblichkeit „fetusgebundener Umstände“ 335
b) Die (einfachgesetzlich garantierte) Unerheblichkeit sonstiger Umstände 338
III. Der Verzicht auf eine Angemessenheitsklausel 339
IV. Conclusio 340
B. Die sachliche Begründung: Eine vermeintlich nur antizipierte Entscheidung über Umstände des Einzel- oder auch Regelfalls 341
I. Zu einer erhöhten Gefahrtragungspflicht der Schwangeren im Allgemeinen 342
1. Die Rechtsgedanken der §§ 13 und 35 Abs. 1 S. 2 StGB 343
2. Die erhöhte Gefahrtragungspflicht in einem „persönlichen Näheverhältnis“ 344
3. Die erhöhte Gefahrtragungspflicht eines Gefahrenverursachers 348
a) Die actio praecedens: Willentliche Teilnahme am zur Empfängnis führenden Geschlechtsverkehr 349
b) Die Verletzung einer Obliegenheit durch den Geschlechtsverkehr 350
c) Der objektive Zurechnungszusammenhang zwischen actio praecedens und Gefahreneintritt 358
aa) Das allgemeine Lebensrisiko eines unvorhersehbar lebens- oder gesundheitsgefährdenden Schwangerschaftsverlaufs 360
bb) Die Risiken sexueller Aktivität im Wissen um eine „schwangerschaftsfeindliche Konstitution“ 362
(1) In dubio ein allgemeines Lebensrisiko 363
(2) Wenigstens aber ein erlaubtes Risiko 366
4. Conclusio 367
II. Zu einer Erhöhung der Gefahrtragungspflicht durch die Suiziddrohung der Schwangeren 368
1. Kein erzwungener Schwangerschaftsabbruch, aber eine herbeigeführte Indikationenlage 369
a) Die Empfindlichkeit einer Suiziddrohung 369
aa) Das Inaussichtstellen eines autoaggressiven Verhaltens 370
bb) Das empfindliche Übel für den behandelnden Arzt eines potenziellen Suizidenten 371
(1) Das Anhalten zu einer Abwägung von Leben gegen Leben 372
(2) Die Rechtfertigung des Arztes nach § 218a Abs. 2 StGB 373
(3) Die ärztlichen Pflichten nach §§ 12 Abs. 2 SchKG, 13 StGB 374
b) Die Kausalität des Gesetzes statt der Suiziddrohung 376
c) Conclusio 377
2. Die absichtlich herbeigeführte Indikationenlage („Indikationenprovokation“) 378
a) Die offenen Einbruchsstellen zur Berücksichtigung eines Rechtsmissbrauchs 379
b) Die „strategische“ Suiziddrohung: Das Gefahrenmerkmal als versteckte Einbruchsstelle 380
3. Die sonst vorwerfbar herbeigeführte Indikationenlage 383
a) Eine ernsthafte Suiziddrohung und Lebensgefahr 383
b) Die fehlende Abwägungsrelevanz einer ernsthaften Suiziddrohung 386
c) Die Unangemessenheit nur des mangelnden Nötigungsdrucks 390
4. Conclusio 393
III. Zu einer Erhöhung der Gefahrtragungspflicht durch ein das Ungeborene schädigendes Vorverhalten der Schwangeren 394
1. Die sonst vorwerfbar herbeigeführte Indikationenlage 395
a) Keine Pflichtwidrigkeit des schädigenden Vorverhaltens 396
b) Keine Obliegenheitsverletzung durch das schädigende Vorverhalten 399
c) Schwierigkeiten des Kausalitätsnachweises 400
d) Conclusio 402
2. Die absichtlich herbeigeführte Indikationenlage („Indikationenprovokation“) 402
a) Eine unzumutbare Gesundheitsgefahr 404
b) Schwierigkeiten des Kausalitätsnachweises 405
3. Conclusio 408
IV. Eine „Nötigungsindikation“ 409
1. Die Definition einer „Nötigungsindikation“ 411
a) Die tatbestandsmäßige Nötigung des Täters zur Tatbegehung 411
b) Die rechtswidrige Nötigung des Täters zur Tatbegehung 412
c) Die Herbeiführung einer Indikationenlage 413
2. Die Subsumtion unter die Definition der „Nötigungsindikation“ 414
a) Die Herbeiführung einer Indikationenlage 414
b) Die tatbestandsmäßige Nötigung der Schwangeren zum Abbruch 415
aa) Die Drohung (auch mit einem Unterlassen) 415
bb) Das empfindliche Übel 417
cc) Kausalität, objektive Zurechnung und Nötigungsvorsatz 418
c) Die rechtswidrige Nötigung der Schwangeren zum Abbruch 419
aa) Rechtswidrige Gewaltanwendung oder -drohung 420
bb) Rechtswidrige und rechtmäßige Verlassensdrohungen 420
(1) Die rechtsmissbräuchliche Herbeiführung der Indikationenlage 421
(2) Die sonst vorwerfbare Herbeiführung der Indikationenlage 422
(a) Missbilligung wegen Verstoßes gegen § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB? 423
(b) Missbilligung wegen Verletzung einer Obhutsgarantenpflicht gegenüber dem Ungeborenen? 424
cc) Conclusio 425
3. Die rechtliche Behandlung der „Nötigungsindikation“ 425
a) Die Rechtsfolgen des Nötigungsnotstandes nach den §§ 34, 35 StGB 426
b) Die (fehlenden) Rechtsfolgen der „Nötigungsindikation“ nach § 218a Abs. 2 StGB 429
aa) Die abstrakt-generelle Vorwegnahme von Interessenabwägung und Angemessenheit 429
bb) Die Einwilligung der Schwangeren in den Abbruch 433
4. Conclusio 435
C. Conclusio 436
I. Das tatsächliche Fehlen einer Abwägungsrelevanz: Die Garantenstellung und (vermeintlichen) Gefahrverursachungsbeiträge der Schwangeren 436
II. Das nur verlautbarte Fehlen einer Abwägungsrelevanz in Sachverhalten der „Nötigungsindikation“ 439
III. Der Transport von Wert- und Geringschätzung durch das Mittel der Abwägungsrelevanz 441
Abschnitt 3: Vorverlegung und Umkehrung. Ein Zweiklang in der Defensive oder Unterlassensnähe 443
A. Ungleichbehandlungen: Vorverlegung des Gefahreneintritts und Umkehrung des Proportionalitätsmaßstabs 445
I. Vorverlegung: Eine künftige statt gegenwärtige Gefahr 445
1. Die unterschiedlichen Gefahrenbegriffe der §§ 34 S. 1 und 218a Abs. 2 StGB 446
2. Die „konkrete Gefahr“ i.S.d. § 218a Abs. 2 StGB 447
a) Eine Auslegung in Anlehnung an die konkreten Gefährdungsdelikte 447
b) Die weite Auslegung eines Rechtfertigungsmerkmals 448
c) Die grammatikalische und systematische Auslegung 451
d) Die teleologische Auslegung 453
aa) Die Anerkennung des prospektiven Schwangerschaftskonflikts 453
bb) Die Vorsorge gegenüber Spätabbrüchen 454
(1) Gegenüber Spätabbrüchen in „embryopathischen“ Konfliktlagen 454
(a) Methoden der Pränataldiagnostik 455
(b) Künftige Gefahr als Ergebnis pränataldiagnostischer Methoden 459
(2) Gegenüber Spätabbrüchen in genuin medizinischen Konfliktlagen 459
e) Conclusio 460
II. Umkehrung: Eine Abwägung von Leben gegen Leben 461
B. Sachliche Begründung: Von einer erhöhten Duldungspflicht in der Defensive und einer reduzierten Gefahrtragungspflicht in Unterlassensnähe 466
I. Eine erhöhte Duldungspflicht in Sachverhalten eines Defensivnotstands 467
1. Der Anwendungsbereich des Defensivnotstandes 468
2. Die Rechtsfolgen des Defensivnotstandes 474
a) Die Überwindung des in § 34 S. 1 StGB normierten Proportionalitätsmaßstabes 474
aa) Die Überhöhung des Gefahrenursprungs innerhalb des § 34 S. 1 StGB 475
bb) Die analoge Anwendung des § 228 S. 1 BGB 477
cc) Die differenzierte Bestimmung der Rechtsfolgen eines Defensivnotstandes 478
b) Die Überwindung der in § 34 StGB normierten absoluten Grenze: Rechtfertigungsfähigkeit der Tötung 480
c) Der Verzicht auf einen gegenwärtigen Gefahrengrad 482
3. Der indizierte Schwangerschaftsabbruch im Anwendungsbereich des Defensivnotstandes 484
a) Eine Haftung für das „schicksalhafte So-Sein“ 485
b) Eine einseitige Verpflichtung des postnidativen ungeborenen Lebens 488
aa) In Sachverhalten der medizinisch-sozialen Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB) 489
bb) In Sachverhalten der Perforation (§ 34 StGB) 491
cc) In Sachverhalten der kriminologischen Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB) 493
dd) Conclusio 494
c) Der überschießende Zuständigkeitsanteil der Schwangeren 494
aa) Auch eine qualitative Asymmetrie in den Sachverhalten der medizinisch-sozialen Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB) und der Perforation (§ 34 StGB) 495
bb) Eine zeitliche Asymmetrie in den Sachverhalten der kriminologischen Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB) 496
cc) Die Rechtsfolgen einer asymmetrischen, beidseitigen Existenzhaftung 497
d) Eine institutionelle Rücksichtnahmepflicht aus „Lebensdank“ 498
aa) Eine vorrangige Verpflichtung aus „Lebensspende“ statt „Lebensdank“ 499
bb) Verpflichtungen aus „natürlicher Verbundenheit“ 500
4. Conclusio 502
II. Eine reduzierte Gefahrtragungspflicht in Sachverhalten des Unterlassens 505
1. Der Anwendungsbereich einer rechtfertigenden Unzumutbarkeit des normgemäßen positiven Tuns 506
a) Das tatbestandsmäßige unechte Unterlassen 506
b) Die Rücksichtnahme auf einen verringerten Unrechtsgehalt durch die Anerkennung besonderer Zumutbarkeitserwägungen 509
c) Mögliche unterlassungsspezifische Abweichungen von § 34 StGB 510
2. Die rechtfertigenden Merkmale einer Unzumutbarkeit des normgemäßen positiven Tuns 511
a) Unterlassungsspezifische Abweichungen vom Proportionalitätsmaßstab des § 34 StGB 512
b) Unterlassungsspezifischer Verzicht auf eine gegenwärtige Gefahr 517
3. Der Schwangerschaftsabbruch im Anwendungsbereich einer rechtfertigenden Unzumutbarkeit des normgemäßen positiven Tuns 519
a) Die Austragungspflicht der Schwangeren als (vermeintliche) ­Handlungspflicht im Bereich des unechten Unterlassens 520
b) Die Austragungspflicht der Schwangeren als allgemeine ­Gefahrtragungs-pflicht in Konfliktlagen 524
4. Conclusio 528
C. Conclusio: Ein Zweiklang in der Offensive und fern des Unterlassens 530
Abschnitt 4: Abschließende Stellungnahme: Eine erste Rechtsgüterumkehrung. Die vertatbestandlichte Garantie der weiblichen Rechtsgüter 531
A. Das verlautbarte und tatsächliche Rechtsgüterverhältnis 531
B. Ein vertatbestandlichtes Recht auf Abtreibung und seine Erscheinungsformen 534
C. Conclusio 539
Kapitel 6: Die Tatbestandslösung des § 218a Abs. 1 StGB. Das Etikett der Rechtswidrigkeit 541
Abschnitt 1: Ungleichbehandlung: Das tatbestandsausschließende Abbruchsverlangen. Eine Unerheblichkeitserklärung der Schwangeren 544
A. Das zentrale Moment des § 218a Abs. 1 StGB 545
I. Die Disposition der Schwangeren über ihre eigene körperliche Integrität 545
II. Keine wirksame Disposition der Schwangeren über das ungeborene Leben 546
III. Die missglückte Überwindung eines Mangels an Dispositionsbefugnis 547
IV. Conclusio und Ausblick 548
B. Die verlautbarte Platzierung des Abbruchsverlangens jenseits der (allgemeinen) Rechtswidrigkeit 548
I. Sein Ursprung in der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens 549
II. Das Verbot seiner rechtfertigenden Wirkung 550
1. Die Formulierung einer „Selbstindikation“ 550
2. Keine Begründung nach den Grundsätzen zur aufgedrängten Nothilfe 552
III. Der verlautbarte Ausschluss von der Strafandrohung 553
C. Die tatsächlich wirksame Platzierung des Abbruchsverlangens diesseits der Rechtswidrigkeit 556
I. Die Formulierung negativer Tatbestandsmerkmale 557
II. Die Tatbestandsmäßigkeit als notwendige Bedingung der Rechtswidrigkeit 557
1. Nach dem zweistufigen Deliktsaufbau 557
2. Nach dem dreistufigen Deliktsaufbau 558
III. Die Garantie einer „Unerheblichkeitserklärung“ 559
D. Conclusio und Ausblick 562
Abschnitt 2: Sachliche Begründung: Die Ratio eines Beratungsmodells. Ein „Diener zweier Herren“ 563
A. Legitimer Zweck: Steigerung der Effektivität des Ungeborenenschutzes in der Frühphase der Schwangerschaft 565
I. „Hilfe statt Strafe“: Präventiver Schutz durch beratende Einflussnahme 566
1. Die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen in der frühen Schwangerschaft 566
2. Die Schutzfähigkeit des Gesetzes in der frühen Schwangerschaft 567
II. Rechtswidrigkeitsverdikt: Präventiver Schutz durch Bewusstseinsbildung 570
III. Conclusio 572
B. Die (Un‑)Geeignetheit der Tatbestandslösung zum Schutz des ungeborenen Lebens 573
I. Die Kennzeichnung des nicht indizierten Abbruchs als rechtswidrig 574
1. Im Strafgesetzbuch 574
2. In der Gesamtrechtsordnung 575
a) Der Ausschluss von Nothilferechten 576
b) Die von den §§ 134, 138 Abs. 1 BGB unangetastete Wirksamkeit des ärztlichen Behandlungsvertrags 578
c) Die Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EfzG 579
d) Das Verbot von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen 581
aa) Die gesetzliche Regelung des § 24b SGB V 581
bb) Die Zuordnung zum Kompetenzbereich der Gesundheitsvorsorge 582
cc) Jenseits der Grenze zur staatlichen Unrechtsteilnahme 582
dd) Die Prägung eines gegenläufigen Rechtsbewusstseins 583
ee) Conclusio 584
e) Die Gewährung von Sozialhilfe 585
f) Die staatliche Einrichtungsgarantie gemäß § 13 Abs. 2 SchKG 586
aa) Eine Pflicht zur staatlichen Unrechtsteilnahme oder -täterschaft 587
bb) Assoziationen von „Holocaust“ und „Babycaust“ 588
g) Der umfassende Schutz von ärztlicher Person und Tätigkeit 595
aa) Der Schutz der ärztlichen Tätigkeit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG 595
bb) Das Verbot, den Schwangerschaftsabbruch nach § 218a Abs. 1 StGB unter namentlicher Nennung des Arztes als rechtswidrig zu bezeichnen 598
(1) Die verbotene Prangerwirkung einer unwahren Tatsachenbehauptung 598
(2) Die umgangssprachliche Identifizierung von Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit 600
(3) Die Formulierung einer Klarstellungsobliegenheit 602
cc) Das Verbot, auf die Abtreibungstätigkeit eines namentlich benannten Arztes hinzuweisen 603
(1) Die verbotene Prangerwirkung einer wahren Tatsachenbehauptung 604
(2) Die allgemeine negative Bewertung ärztlicher Abtreibungstätigkeit 606
(3) Die Formulierung eines Tabus 606
dd) Die Abgrenzung zur sog. „Gehsteigberatung“ 607
(1) Kein Bruch eines Tabus 607
(2) Rat und Hilfe statt Kritik 610
ee) Conclusio zum umfassenden Schutz von ärztlicher Person und Tätigkeit 610
h) Conclusio zum Rechtswidrigkeitsurteil der Gesamtrechtsordnung 612
3. In der Statistik 615
4. Nach Einschätzung der Rechtsprechung 616
5. Conclusio zur Kennzeichnung des nicht indizierten Abbruchs als rechtswidrig 619
II. Die Pflichtberatung mit Ausrichtung am Schutz des ungeborenen Lebens 623
1. Die gesetzlichen Vorgaben 624
a) Die Zielorientierung nach § 219 Abs. 1 StGB 624
b) Die Ergebnisoffenheit nach § 5 SchKG 626
c) Erwartete, aber nicht zu erzwingende Offenbarung in der Konfliktberatung nach den §§ 5 Abs. 2 Nr. 1, 7 SchKG 629
d) Gelegenheit statt Pflicht zur Offenbarung gegenüber dem Arzt, § 218c Abs. 1 Nr. 1 StGB 631
e) Conclusio 634
2. Die Beratungsverständnisse der gesetzlich anerkannten Beratungsstellen 635
a) Die Beratungsstellen des Deutschen Caritasverbandes 636
aa) Einleitende Bemerkungen 636
(1) Zur Eigenart katholischer Beratungsstellen 636
(2) Zum Deutschen Caritasverband 638
bb) Beratungsverständnis 1: „Zielorientierung“ – Die Konzentration auf den Schutz des ungeborenen Lebens 639
b) Die Beratungsstellen von pro familia und der Arbeiterwohlfahrt 641
aa) Einleitende Bemerkungen 641
(1) Zu pro familia 641
(2) Zur Arbeiterwohlfahrt (AWO) 642
bb) Beratungsverständnis 2: „Ergebnisoffenheit“ – Die Konzentration auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau 643
c) Die Beratungsstellen von Diakonie Deutschland und donum vitae 649
aa) Einleitende Bemerkungen 649
(1) Zu Diakonie Deutschland 649
(2) Zu donum vitae 650
bb) Beratungsverständnis 3: „Ergebnisoffene Zielorientierung“ – Ein vermittelnder Weg 651
3. Conclusio: Selbst- statt Beratungsverständnis 654
III. Conclusio zur (Un‑)Geeignetheit der Tatbestandslösung zum Schutz des ungeborenen Lebens 656
C. Die (Un‑)Angemessenheit der Tatbestandslösung: Die Relation zwischen individuellem und generellem Ungeborenenschutz 658
I. Ein genereller statt individueller Ungeborenenschutz 659
II. Das unangemessene Mittel einer „Wollensbedingung“ für den individuellen Ungeborenenschutz 660
III. Die unangemessene Relation in einem quantitativen Lebensschutz 661
D. Conclusio 664
Abschnitt 3: Abschließende Stellungnahme: Eine zweite Rechtsgüterumkehrung. Die Überwindung von Grenzen der Selbstbestimmung 667
Kapitel 7: Die strafgesetzliche Irrelevanz der Nidationsverhütung. „Verhütung ist Frauensache“ 670
Abschnitt 1: Ungleichbehandlung: Die Tatbestandslosigkeit nach § 218 Abs. 1 S. 2 StGB und darüber hinaus. Eine Unerheblichkeitserklärung des Gesetzes 673
A. Der Anwendungsbereich des § 218 Abs. 1 S. 2 StGB 673
I. Begrifflichkeiten 674
II. Die Wirkungsweisen unterschiedlicher Verhütungsmethoden und -mittel 675
1. Die Wirkungsweisen der unterschiedlichen Arten regulärer Verhütung 675
a) Die hormonellen Verhütungsmittel 675
b) Die Spirale 677
c) Die Mittel reiner Empfängnisverhütung 677
d) Conclusio 678
2. Die Wirkungsweisen der unterschiedlichen Arten der Notfallverhütung 679
III. Die Subsumtion der Wirkungsweisen unter § 218 Abs. 1 S. 1 und S. 2 StGB 682
1. Reine Empfängnisverhütung: Tatbestandslos per se 683
2. Auch nidationsverhütende Mittel: Tatbestandslos gemäß § 218 Abs. 1 S. 2 StGB 684
B. Der begleitende Verzicht auf abstraktes Gefährdungsdelikt, Produkt- und Vertriebsverbot 685
C. Die Ungleichbehandlung gegenüber dem postnidativen ungeborenen Leben 686
Abschnitt 2: Sachliche Begründung: Die Spezifika der pränidativen symbiotischen Beziehung. Diesseits und jenseits des Erfolgsdelikts 688
A. Die pränidative Schutzbedürftigkeit des Embryos in vivo 688
B. Die gesetzliche Schutzfähigkeit: Verhinderte Beweisführung über Erfolgs- und Gefahreneintritt 689
I. Kein vollendeter Schwangerschaftsabbruch durch Nidationsverhütung 691
II. Kein versuchter Schwangerschaftsabbruch durch Nidationsverhütung 695
1. Die Einzelfallabhängigkeit des Tatentschlusses 696
a) Vom Tatbestandsirrtum und Fehlen jeglicher Vorstellung über die Wirkungsweise der Verhütung 697
b) Von alternativen „Absichten“ 697
c) Von der „Unerwünschtheit“ einer nidationsverhindernden Wirkung 700
d) Conclusio 705
2. Kein unmittelbares Ansetzen zur Nidationsverhütung 706
a) Das unmittelbare Ansetzen eines mittelbaren Täters 708
b) Der pränidative Embryo in der „Passauer Giftfalle“ 710
c) Die Manifestation einer unmittelbaren Rechtsgutsgefährdung im subjektiven Tatplan oder in einer objektiven Gefahrverdichtung 713
d) Das Entlassen des Geschehensablaufs aus dem Herrschaftsbereich des Täters in Ergänzung um eine objektive Gefahrverdichtung 717
e) Die Beweisführung über die objektive Gefahrverdichtung 721
III. Conclusio und Ausblick 722
C. Die gesetzliche Schutzfähigkeit jenseits des Erfolgsdelikts 724
D. Das Verhaltensunrecht der verhütenden Frau oder die pränidative Schutzwürdigkeit des Embryos in vivo: Im Konflikt mit der Selbstbestimmung 727
I. Die Antizipation eines Konflikts und seine präventive bis antizipierte Abwehr 729
1. Die Antizipation von Konfliktgrundlagen und Konfliktentstehung 729
2. Doppelte Antizipation in Sachverhalten der Notfallverhütung und regulären Verhütung 732
3. Eine präventive und antizipierte Nidationsabwehr 733
a) Das präventive Wirkelement der Nidationsverhütung 734
b) Das antizipierte Wirkelement der Nidationsverhütung 735
4. Conclusio 736
II. Selbstbestimmung durch Nidationsverhütung 737
1. Das Verhältnis zur Selbstbestimmung im Allgemeinen 738
2. Das Verhältnis zu § 218a Abs. 1 StGB im Besonderen 740
3. Conclusio 742
III. Eine Differenzierung nach Erfolgsunrecht am Beginn der pränatalen Entwicklung 743
1. Die Einbeziehung des „sonstigen Dritten“ 744
2. Die positiv-generalpräventive Botschaft einer schematisierenden Zäsur 745
3. Das Wort vom „kleineren Übel“ 747
E. Conclusio: Der verneinte Wert des pränidativen ungeborenen Lebens 748
Abschnitt 3: Abschließende Stellungnahme: Eine Rechtsgüterreduzierung statt -umkehrung. Exklusivität statt nur Vorrang der Selbstbestimmung 750
A. Postnidative Rechtsgüterumkehrung: Der kaschierte Vorrang der weiblichen Selbstbestimmung 750
B. Pränidative Rechtsgüterreduzierung: Die unmaskierte Exklusivität der weiblichen Selbstbestimmung 752
Kapitel 8: Symbolische und allopoietische Strafgesetzgebung. In den Fesseln des Wertungswiderspruchs und Status quo 755
Abschnitt 1: Das grundsätzliche Gebot einer Aufhebung des Wertungswiderspruchs. Die vorläufige Identifizierung eines gesetzlichen Missstandes 757
A. Eine verfassungsrechtlich begründete Wertungswiderspruchsfreiheit 757
I. Die Wertungswidersprüche im postnidativen Lebensschutz 758
1. Ein gemeinsamer Ursprung in der Zäsur strafgesetzlicher „Menschwerdung“ 759
2. Der medizinisch-soziale Indikationentatbestand des § 218a Abs. 2 StGB 759
3. Der Tatbestandsausschluss des § 218a Abs. 1 StGB 763
II. Ein potenzieller Wertungswiderspruch im pränidativen Lebensschutz 764
III. Conclusio 766
B. Eine strafzwecktheoretisch begründete Wertungswiderspruchsfreiheit 767
I. Das Unterlaufen der positiv-generalpräventiven Wirkung durch den Wertungswiderspruch 767
II. Das Unterlaufen der positiv-generalpräventiven Wirkung durch eine neutralisierende Sprache 771
1. Der Verzicht auf die Bezeichnung des Tatobjekts und auf die Qualifizierung von Tathandlung und -erfolg als Tötung 771
2. Von den täterlichen zu den gesetzlichen Neutralisierungstechniken 775
a) Täterliche Neutralisierungstechniken nach Sykes und Matza 775
b) Eine gesetzliche Neutralisierung zugunsten der Normadressaten 779
3. Die potenzierte Beeinträchtigung des positiv-generalpräventiven Wirkmechanismus 782
III. Conclusio 783
C. Conclusio und Ausblick: Die vorläufige Identifizierung eines gesetzlichen Missstandes 783
Abschnitt 2: Die Funktionalisierung des Wertungswiderspruchs in einer symbolischen Abtreibungsgesetzgebung. Seine augenblickliche Nützlichkeit 785
A. Das Konzept einer symbolischen Strafgesetzgebung 786
I. Kommunikative Strafgesetze im Dienste des Rechtsgüterschutzes 788
II. Symbolische Strafgesetze in anderen Diensten 789
1. Womöglich normativ unwirksam, jedenfalls aber ineffektiv 789
2. Die Divergenz manifester und latenter Funktionen 792
a) Die latente Funktion einer Bekräftigung sozialer Werte 792
b) Die latente Funktion einer sog. Alibigesetzgebung 794
c) Die latente Funktion eines sog. dilatorischen Formelkompromisses 798
III. Ein unmittelbarer Nutzen statt Schaden des Wertungswiderspruchs 800
1. Funktionalisierung zur Vereinigung divergenter Positionen 801
2. Funktionalisierung zur Kaschierung eines Mangels an realen Folgen 803
B. Die Symbolik der §§ 218 Abs. 1, 218a Abs. 1 und Abs. 2 StGB 805
I. Der manifeste Zweck des Rechtsgüterschutzes oder: Das systematische Verhältnis von § 218 Abs. 1 StGB und seinen Ausnahmetatbeständen 805
II. Latente Zwecke 806
1. Die symbolische Bekräftigung der Wertigkeit des menschlichen Individuums 807
a) Pränatale Entwicklungsstadien und die mangelnde Eignung zur erzieherischen Bewusstseinsbildung 807
b) Postnatale Entwicklungsstadien und die Eignung zur bestätigenden Bewusstseinsabbildung 812
2. Das Alibi von der „Ausnahme“ in den Absätzen 1 und 2 des § 218a StGB 814
3. Dilatorische Formelkompromisse jenseits der genuin medizinischen Indikation 817
a) In der Tatbestandslösung nach § 218a Abs. 1 StGB und den §§ 219 StGB, 5 SchKG 817
b) In der eher sozialen („embryopathischen“) Indikation nach den §§ 218a Abs. 2 StGB, 2a SchKG 821
III. Ein Seitenblick auf das Embryonenschutzgesetz 825
C. Conclusio: Die Funktionalisierung eines gesetzlichen Missstandes 828
Abschnitt 3: Die Folgen des funktionalisierten Wertungswiderspruchs. Seine überdauernde Schädlichkeit 830
A. Der Verlust der Autopoiesis 831
I. Äquidistanz und Autopoiesis 831
II. Kaschierte Allopoiesis 836
III. „Weiterfresser“ Wertungswiderspruch 838
B. Beschwichtigung, Beruhigung, Blockierung 844
I. Blockierung statt Beschwichtigung 844
II. Blockierung durch Beruhigung 846
C. Eine Schlussbemerkung: Die überfällige Wiederherstellung der Autopoiesis 847
I. Identitätsbestimmung: Die Neudefinition systeminterner Kriterien 848
II. Identitätsentwicklung: Die Umstrukturierung einfacher Gesetze und verfassungsgerichtlicher Thesen 854
III. Der neuen Identität erwachsende Perspektiven 861
Literaturverzeichnis 867
Stichwortverzeichnis 942